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Der Rechner ermittelt den neuen, reduzierten Solidaritätszuschlag ab 2021 und berechnet Ihre Ersparnis an Soli und Einkommensteuer im Vergleich zu einem früheren Jahr.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Mit dem Rechner zum Bausparen berechnen Sie einen Bausparvertrag mit Ansparphase inkl. staatlicher Förderung durch Wohnungsbauprämie (inkl. der Erhöhungen ab 2021) und Arbeitnehmersparzulage sowie Tilgungsphase. Berechnen Sie, ob Bausparen für Sie attraktiv ist.
Der Stundenlohnrechner berechnet wahlweise den Stundenlohn, das Monatsgehalt oder die wöchentlichen Arbeitsstunden, wenn die jeweils anderen Werte gegeben sind.
Mehr Kindergeld, höherer Mindestlohn, mehr Wohnungsbauprämie, wieder mehr Mehrwertsteuer: Hier unser Überblick über die wichtigsten Neuregelungen für 2021.
Mindestlohn steigt
Zum 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn, von zuletzt 9,35 Euro auf 9,50 Euro brutto pro Stunde.
Das war's aber noch nicht: Zum 1. Juli steigt der Mindestlohn weiter auf 9,60 Euro –
und im Jahr darauf schließlich in zwei weiteren Schritten bis auf 10,45 Euro.
Ebenfalls zum 1. Januar 2021 wird die Mehrwertsteuer wieder auf 19 % (regulär) bzw. 7 % (ermäßigter Satz) angehoben. Um die Wirtschaft in der Coronakrise anzukurbeln, war sie von Juli bis Dezember 2020 auf 16 % bzw. 5 % gesenkt worden. Auch wenn die Krise noch lange nicht vorbei ist, läuft diese Neuregelung nun aus.
Zum 1. Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Heißt: Ab Januar erhalten Eltern monatlich 219 Euro für das erste und zweite Kind (zuletzt 204 Euro), 225 Euro für das dritte Kind (davor 210 Euro), und 250 Euro für das vierte und jedes weitere Kind (vorher 235 Euro). Gleichzeitig wird auch der Kinderfreibetrag neu angepasst: Er steigt für 2021 auf 8388 Euro (im Vorjahr 7812 Euro). Der Kinderfreibetrag wird bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt, wenn er den Eltern einen Vorteil über das bereits bezogene Kindergeld hinaus bringt.
Ab 1. Januar 2021 steigt die Wohnungsbauprämie, ein staatlicher Zuschuss zum Bausparen.
Hier gibt es gleich mehrere Neuerungen: Die Wohnungsbauprämie selbst steigt von bisher 8,8 % auf 10 %. Zudem werden jährliche Einzahlungen bis 700 Euro bei Singles und bis zu 1.400 Euro bei Paaren bezuschusst (zuvor nur bis 512 bzw. 1.024 Euro). Pro Person sind also bis zu 70 Euro Wohnungsbauprämie pro Jahr möglich. Und: Das zu versteuernde Jahreseinkommen, bis zu dem man die Wohnungsbauprämie bekommt, steigt auf 35.000 Euro für Singles und auf 70.000 für Paare (bisher 25.600 bzw. 51.200 Euro). Heißt: Mehr Bausparer können die Wohnungsbauprämie erhalten. Die Neuerung gilt auch für bereits laufende Verträge.
Für die Mehrheit entfällt der Solidaritätszuschlag
Ab 1. Januar 2021 wird bei einer Einkommensteuer bis 16.956 Euro pro Jahr kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben (33.912 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Das entspricht einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von etwa 61.700 Euro (123.400 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Zuvor wurde der Soli bereits ab einer jährlichen Einkommensteuer über 972 Euro (1.944 Euro) erhoben,
und damit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 14.600 Euro (29.100 Euro). Für die Mehrheit der Steuerpflichtigen entfällt der Soli damit ab 2021.
Die Höhe des Solidaritätszuschlags (maximal 5,5 %) ändert sich dagegen nicht.
Die Neuerung gilt zudem nicht für Kapitalerträge: Hier bleibt es beim Freibetrag von 801 Euro. Oberhalb dessen wird Kapitalertragsteuer samt Solidaritätszuschlag erhoben.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 4.837,50 Euro pro Monat (zuletzt 4.687,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 5.362,50 Euro pro Monat (zuvor 5.212,50 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung steigen auf 7.100 Euro pro Monat in den alten Bundesländern und auf 6.700 Euro in den neuen Bundesländern (zuletzt 6.900,00 bzw. 6.450,00 Euro).
Die Beitragssätze der Sozialversicherung bleiben 2021 wie gehabt. Gesetzliche Rentenversicherung 18,6 %, Krankenversicherung 14,6 %, Pflegeversicherung 3,05 % und Arbeitslosenversicherung 2,4 %. Eine Neuerung gibt aber doch: Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen steigt 2021 auf durchschnittlich 1,3 % (zuletzt 1,1 %). Die Sozialversicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, seit 2019 auch der Zusatzbeitrag.
Grundfreibetrag der Einkommensteuer steigt
Der Grundfreibetrag ist der Teil vom Einkommen, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Damit wird ein finanzielles Existenzminimum steuerfrei gestellt. Der Grundfreibetrag wird jährlich neu angepasst: Für das Steuerjahr 2021 steigt der Grundfreibetrag von zuvor 9.408 Euro auf 9.744 Euro pro Person. Gemeinsam veranlagten Ehepaaren steht der doppelte Betrag zu. Um gegen kalte Progression vorzugehen, werden auch die übrigen Einkommensteuer-Tarifstufen erneut ein Stück angehoben.