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Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2025 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Mit dem Rechner für Ihr Haushaltsbudget ermitteln Sie anhand durchschnittlicher monatlicher Einkünfte und Ausgaben was zum Ansparen oder zur Erfüllung besonderer Wünsche übrig bleibt.
Ab 1. Juli 2019 wird die Gleitzone für Midijobs von bislang 850 Euro auf 1.300 Euro ausgeweitet.
Dabei erwerben Midijobber nun volle Rentenansprüche.
Die Gleitzone für Midijobs reicht damit ab Juli 2019 von 450,01 Euro bis 1.300 Euro.
Die Gleitzone bezeichnet Arbeitseinkommen, bei dem Arbeitnehmer verminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Sinn dahinter: Wer nur ein niedriges Einkommen hat, soll nicht gleich mit den vollen Sozialabgaben belastet werden. Arbeitnehmer mit Einkommen bis 450 Euro (Minijob) können sich deshalb unter gewissen Umständen ganz von Sozialabgaben befreien lassen. Bei Einkommen über 450 Euro (Midijob) steigen die Sozialversicherungsbeiträge allmählich (gleitend) an, bis sie am Ende der Gleitzone das volle Niveau erreichen. Die Gleitzone heißt deshalb ab 2019 offiziell auch sozialversicherungsrechtlicher Übergangsbereich.
Durch die Ausweitung der Gleitzone bis auf 1.300 Euro fallen ab Juli 2019 deutlich mehr Arbeitnehmer unter die Gleitzonenregelung – nämlich alle, die maximal 1.300 Euro brutto im Monat verdienen. Laut Bundesarbeitsministerium sollen damit ab 2019 rund 3,5 Millionen Arbeitnehmer von geringeren Sozialabgaben und somit einem (zumindest etwas) höheren Nettoeinkommen profitieren.
Volle Rentenansprüche
Bisher gab es bei Midijobs ein Problem: Die verminderten Sozialabgaben bedeuteten auch verminderte Rentenbeiträge und damit verminderte Rentenansprüche. Denn beides, Rentenbeiträge wie Rentenansprüche, wurde anhand eines verminderten Einkommens berechnet. Es sei denn, der Arbeitnehmer zahlte freiwillig den vollen Rentenbeitrag und nahm im Gegenzug ein noch geringeres Nettoeinkommen hin.
Damit nun nicht plötzlich Millionen Arbeitnehmer einen Teil ihrer Rentenansprüche einbüßen, nur weil sie neuerdings in die Gleitzone fallen, kommt eine weitere Neuerung: Arbeitnehmer in der Gleitzone zahlen zwar verminderte Rentenbeiträge, erwerben dabei ab 1. Juli 2019 aber volle Rentenansprüche auf ihr volles Arbeitseinkommen.
Für Arbeitgeber ändert sich nichts; sie zahlen 2019 für Arbeitnehmer in der Gleitzone weiter den regulären halben Beitragssatz der Sozialversicherung.
Was ändert sich für Sie? Mit unserem Gehaltsrechner können Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge samt Nettolohn nachrechnen. Für 2019 wahlweise für den Zeitraum Januar-Juni (alte Gleitzone) oder Juli-Dezember (neue Gleitzone), und optional mit Arbeitgeberanteilen.
Steuervorteile gibt es in der Gleitzone übrigens nicht. Über den Grundfreibetrag bleibt aber ein gewisser Einkommensanteil von vornherein steuerfrei.