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Geld & Finanzen
MiFID II – mehr Sicherheit bei Wertpapiergeschäften ab 2018
Der Fondsrechner ist speziell für Geldanlagen in Fonds konzipiert, um durch regelmäßiges Fondssparen kontinuierlich ein Vermögen aufzubauen. Der Rechner unterstellt ein unterjährig exponentielles Kapitalwachstum.
Verbesserter Anlegerschutz und noch mehr Transparenz: Mit MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) gilt seit dem 3. Januar 2018 eine neue EU-Richtlinie für Finanzmärkte, die Anlegern bei Wertpapiergeschäften zusätzliche Sicherheit bringen soll.
Ziel der MiFID II-Richtlinie ist ein EU-weiter Rechtsrahmen für Wertpapiergeschäfte, der EU-weit einheitliche Sicherheitsstandards für Anleger schaffen und für zusätzliche Transparenz und Stabilität auf den Finanzmärkten sorgen soll. Das betrifft also z.B. den Handel mit Aktien, Anleihen und Fondsanteilen. Der Vorgänger, MiFID, galt bereits seit 2007. Obwohl die meisten Punkte von MiFID II unmittelbar für die Finanzmärkte, Emittenten und Banken gelten, ergeben sich dabei auch für Anleger direkt ab 2018 einige wichtige Neuerungen:
Zusätzliche Kostentransparenz
Ab 2018 müssen Anleger, die in entsprechende Finanzinstrumente investieren wollen, vorab noch ausführlicher als bisher über die damit verbundenen Kosten informiert werden. Und zwar sowohl in Euro als auch in Prozent der Anlagesumme, sodass sich sowohl die Auswirkung auf die Rendite einschätzen lässt, also auch der Vergleich mit anderen Anlageprodukten erleichtert wird.
In jährlichen Kostenreports müssen alle angefallenen Kosten eines Jahres enthalten sein, wie beispielsweise Ausgabegebühren, laufende Fondskosten, Transaktionskosten, Handelsplatzentgelte, Bestandsprovisionen oder Devisenkursmarge.
Laufende Entwicklung
Mit MiFID II haben Anleger ab 2018 Anspruch auf vierteljährliche Aufstellungen über die Entwicklung ihrer Anlageprodukte durch ihre Depotbank.
Außerdem muss die depotführende Bank einen Verlustschwellenreport bei Erreichen einer Verlustschwelle von 10 Prozent für Derivate bereitstellen.
Geeignetheitserklärung
Anlageberater müssen ab 2018 nicht nur die Beratung selbst protokollieren, sondern auch darlegen, wie die von ihnen empfohlenen Produkte zu den Wünschen und Anforderungen ihrer jeweiligen Kunden passen. Das bisherige Beratungsprotokoll wird dabei ab 2018 durch eine sog. Geeignetheitserklärung ersetzt. Klingt sperrig, MiFID II nimmt Anlageberater dadurch aber noch mehr als bisher schon in die Pflicht, sich streng nach den Interessen ihrer Kunden zu richten – und nicht nach den besten Provisionen. Denn die dürfen die Berater auch weiterhin annehmen; müssen darüber aber informieren und dürfen dann nicht mit dem Prädikat "unabhängig" werben.
Aufzeichnung von Telefongesprächen
Banken müssen Telefongespräche mit Anlegern über Wertpapiergeschäfte ab 2018 standardmäßig aufzeichnen und für fünf Jahre speichern. Genau wie die Geeignetheitserklärung dient dies der Absicherung sowohl der Anleger als auch der Banken selbst für bzw. gegen den Fall einer Fehlberatung.
Identifizierbarkeit von Transaktionen
Im Rahmen von MiFID II muss sich ab 2018 zudem jeder, der Wertpapiergeschäfte tätigt, mit einer persönlichen Kennnummer ausweisen. Die Kennnummer wird bei den jeweiligen Transaktionen mit angegeben, sodass alle Wertpapiergeschäfte grundsätzlich transparent und nachvollziehbar ablaufen, sprich, sich eindeutig zuordnen lassen. Die erforderlichen Kennnummern (CONCAT) werden von den depotführenden Banken automatisch für die Kunden erstellt; Kunden sollten jedoch zeitnah nachprüfen, ob alle dafür erforderlichen Angaben in ihrem Konto korrekt hinterlegt sind.
Worauf Kunden achten sollten
Dass MiFID II für die Banken mit hohem zusätzlichem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden ist, die zweifellos irgendwo auf die Kunden umgelegt werden, ist naheliegend. Noch wichtiger aber ist: Auch wenn Kunden ab 2018 noch besser beraten und informiert und Wertpapiergeschäfte noch sicherer sein sollen – MiFID II ist für Anleger kein Ersatz dafür, sich selbst eingehend zu informieren. MiFID II nimmt Anlegern auch nicht ihre Eigenverantwortung ab; wer Geld investiert, sollte das grundsätzlich nur in solche Anlagen, die er versteht, und von deren Erfolgsaussichten er überzeugt ist. Das gilt besonders für komplexere Anlageprodukte, die entsprechend mehr Risiken beinhalten können.
Sollten Sie doch mal das dringende Bedürfnis haben, so richtig ins Blaue hinein zu spekulieren, tun Sie das ausschließlich mit Beträgen, deren Verlust Sie ohne Weiteres verschmerzen können.