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Als Reaktion auf die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB)
belegen erste Sparkassen Bankeinlagen von Geschäftskunden mit Negativzinsen.
Der Sparkassenverband Bayern erklärt, selbst auf Sparkonten von Privatkunden seien Negativzinsen langfristig nicht mehr sicher auszuschließen.
Harte Worte.
Seit die EZB ihren Leitzins im März auf glatte Null Prozent gesenkt hat,
können sich Banken und Sparkassen hier jedoch praktisch kostenlos refinanzieren.
Gleichzeitig können sie überschüssige Kundengelder nicht mehr einfach bei der EZB zwischenparken (was sie zeitweilig gerne taten)
weil die Zentralbank für entsprechende Einlagen ihrerseits Negativzinsen ansetzt.
Banken und Sparkassen müssen dafür also selbst Zinsen zahlen.
Damit werden Kundengelder auf Sparkonten für Kreditinstitute zunehmend unattraktiv,
zumal, wenn die Kunden für ihre Geldeinlagen auch Zinsen haben wollen.
Die Folge: Einige Sparkassen haben damit begonnen, sehr hohe Kundeneinlagen mit Negativzinsen zu belegen.
Das betrifft zunächst Geschäftskunden mit Millioneneinlagen,
und die Sparkassen versichern, private Sparkonten nicht mit Negativzinsen belegen zu wollen –
erklären aber gleichzeitig, langfristig lasse sich das nicht ganz ausschließen.
Was ist dran – können Kreditinstitute auf private Sparkonten tatsächlich Negativzinsen erheben?
Privatkunden haben hier im Gegensatz zu Geschäftskunden den Vorteil, den Verbraucherschutz auf ihrer Seite zu haben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat sich mit der Sache befasst und sagt klar:
Nein. Ein bestehendes privates Sparkonto darf nicht auf einmal mit Negativzinsen belegt werden.
Der Grund: Solche Sparkonten seien letztlich Darlehensverträge,
wobei hier der Kunde als Darlehensgeber, und die Bank oder Sparkasse als Darlehensnehmerin auftritt.
Nun besagt das Darlehensrecht, §488 BGB:
"Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.
Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen [...]."
Heißt also, es besteht eine wechselweise Leistungsverpflichtung, einer gibt das Geld, der andere zahlt Zinsen.
Ein Negativzins würde dies jedoch in eine einseitige Leistungsverpflichtung umwandeln (der Kunde gibt Geld und zahlt Zinsen),
und zwar durch einseitige Entscheidung der Bank und (im Falle von Privatkunden) auch noch zu Ungunsten des Verbrauchers.
Dies, so der VZBV, sei rechtlich nicht zulässig.
Anders könnte es bei einer Neueröffnung eines Sparkontos aussehen.
Hier könnten Negativzinsen tatsächlich in beidseitiger Übereinkunft vereinbart werden.
Nach Ansicht des VZBV seien dann allerdings Bezeichnungen wie Sparkonto oder Sparbuch irreführend
und somit gemäß Verbraucherschutz ebenfalls unzulässig.
Welche Alternativen haben die Kreditinstitute?
Abgesehen von der rechtlichen Lage hätten Negativzinsen auf den Sparkonten von Verbrauchern zur Folge,
dass die betroffenen Kunden ihre Sparkonten umgehend kündigen und sich eine andere Bank suchen würden
(oder einen Tresor kaufen und ihr Geld zu Hause lagern).
Für das Kreditinstitut bestünde die Wirkung also nicht in mehr Einnahmen, sondern in weniger Kunden – neben einem massiven Vertrauensverlust.
Ob eine Bank oder Sparkasse das wirklich riskieren würde, ist fraglich.
Wahrscheinlicher werden Kreditinstitute also an anderen Rädern drehen, und zum Beispiel
ihre Gebühren weiter erhöhen (das verprellt die Kunden nicht ganz so sehr),
und wohl auch weiter Stellen streichen und Filialen abbauen;
aber auch das kann nach hinten losgehen,
denn wer Kundenservice streicht und die Erreichbarkeit senkt, der hat das Nachsehen, wenn sich die Zinslage erholt und die Kunden wieder vermehrt kommen.
Die Beinahe-Ankündigung von Negativzinsen auf privaten Sparkonten dient hingegen womöglich eher dazu,
Druck auf die EZB auszuüben – in der Hoffnung, dass diese ihre Zinspolitik überdenkt.
Tipp: Mit der Zinseszinstabelle finden Sie heraus,
wie sich Ihr Sparguthaben bei verschiedenen Zinssätzen im Lauf der Anlagezeit entwickelt.