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Geld & Finanzen
Sozialleistungen 2016: Hartz 4, Wohngeld und Kinderzuschlag steigen
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Mit dem Rechner für Ihr Haushaltsbudget ermitteln Sie anhand durchschnittlicher monatlicher Einkünfte und Ausgaben was zum Ansparen oder zur Erfüllung besonderer Wünsche übrig bleibt.
Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten 2016 mehr Unterstützung vom Staat:
Zum 1. Januar 2016 steigen Hartz 4 und Wohngeld,
zum 1. Juli 2016 auch der Kinderzuschlag.
Staatliche Sozialleistungen sollen den finanziellen Grundbedarf von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere auch Familie, sicher stellen.
Sie werden deshalb regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung und der Entwicklung von Verbraucher- und Mietpreisen angepasst.
2016 steigen folgende Sozialleistungen:
Hartz 4
Hartz 4 bzw. Arbeitslosengeld II erhalten Bürgerinnen und Bürger, die,
etwa infolge längerer Arbeitslosigkeit oder geringen Arbeitseinkommens,
ihren finanziellen Mindestbedarf nicht selbst decken können.
Hartz 4 folgt festen monatlichen Regelsätzen.
Die Hartz 4-Regelsätze erhöhen sich zum 1. Januar 2016
für erwachsene Singles von 399 auf 404 Euro,
für erwachsene Ehe- oder Lebenspartner von 360 auf 364 Euro pro Person,
und für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren von 302 auf 306 Euro.
Für Kinder von sechs bis 13 Jahren steigt der Regelsatz 2016 von von 267 auf 270 Euro,
und für Kinder bis fünf Jahre von 234 auf 237 Euro.
Kinder unter 15 Jahren erhalten statt Hartz 4 Sozialgeld, das aber denselben Regelsätzen folgt.
Haushalte mit niedrigem Einkommen können Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten,
mit dem Ziel, Hartz 4 zu vermeiden.
Das Wohngeld wird für jeden Haushalt individuell ermittelt und richtet sich nach dem Einkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder,
sowie der Höhe der Wohnkosten und dem Mietniveau am Wohnort.
Zum 1. Januar 2016 steigt das Wohngeld merklich.
So kann ein drei-Personen-Haushalt in Hamburg nun bis zu 753 Euro Wohngeld erhalten (zuvor maximal 594 Euro).
Kinderzuschlag erhalten Familien, wenn die Eltern trotz Berufstätigkeit mit ihrem Einkommen
zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten könnten, aber nicht oder nicht vollständig den ihrer Kinder.
Auch hier ist das Ziel die Vermeidung von Hartz 4.
Der Kinderzuschlag steigt zum 1. Juli 2016 von maximal 140 Euro auf bis zu 160 Euro pro Kind und Monat.
Wie das Wohngeld wird auch der Kinderzuschlag individuell festgelegt und orientiert sich u.a. am elterlichen Einkommen.