Rechner zur Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer-Rechner berechnet die auf den Gewerbeertrag anfallende Gewerbesteuer (GewSt) in Abhängigkeit von Rechtsform des Unternehmens und Hebesatz der Gemeinde.
Ergebnis |
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Gewerbeertrag: |
72.650,00 Euro
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+ Hinzurechnungsbetrag: |
0,00 Euro
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- Kürzungsbetrag: |
0,00 Euro
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- Freibetrag: |
24.500,00 Euro
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Verbleibender Gewerbeertrag: |
48.150,00 Euro
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Abgerundet auf volle Hundert Euro: |
48.100,00 Euro
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* Gewerbesteuer-Messzahl: |
3,50 %
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= Steuermessbetrag, abgerundet auf volle Euro: |
1.683,00 Euro
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* Hebesatz der Gemeinde: |
420 %
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= Gewerbesteuer: |
7.068,60 Euro
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- EkSt.-Ermäßigung gemäß § 35 EStG: |
6.732,00 Euro
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= Effektive Gewerbesteuerbelastung: |
336,60 Euro
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Prozentuale GewSt.-Durchschnittsbelastung: |
0,463 %
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Mit dem Gewerbesteuer-Rechner berechnen Sie in Abhängigkeit der Rechtsform des Unternehmens sowie des Hebesatzes der Gemeinde die auf den Gewerbeertrag anfallende Gewerbesteuer (GewSt) gemäß Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Die Höhe der Gewerbesteuer wird von den Gemeinden über den Hebesatz festgelegt und von diesen vereinnahmt. Der Besteuerung unterliegen praktisch alle Gewerbebetriebe, wobei je nach Rechtsform unterschiedliche Freibeträge gelten.
Während der jährliche Freibetrag bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 Euro beträgt, gibt es für Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag. Einen Spezialfall stellen u.a. juristische Personen des öffentlichen Rechts dar, für die ein Freibetrag von 5.000 Euro gilt.
Aufgrund möglicher Hinzurechnungen und Kürzungen wird der als Ausgangsbasis herangezogene Gewerbeertrag erhöht oder verringert und zudem auf volle Hundert Euro abgerundet, er kann jedoch nicht kleiner als null sein.
Verbleibt nach Abzug des Freibetrags noch ein positiver Betrag, so wird dieser zur Berechnung des Steuermessbetrags mit der Gewerbesteuer-Messzahl von 3,5 % multipliziert.
Der ermittelte Steuermessbetrag bildet wiederum die Grundlage, auf die der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde angewandt wird, um die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer zu berechnen.
Der Hebesatz wird von den Gemeinden festgelegt und beträgt mindestens 200 %. Vor allem größere Städte haben meist einen Hebesatz von mindestens 400 %.
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bekommen seit 2020 bis zum 4-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, d.h. für diese Gruppe stellt die Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von bis zu 400 % keine zusätzliche Belastung dar. Zuvor galt dies seit 2008 bereits bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags, so dass Hebesätze bis 380 % keine zusätzliche Belastung darstellten. Für Unternehmen dieser Rechtsform ermittelt der Gewerbesteuer-Rechner die sich ergebende effektive Gewerbesteuerbelastung, welche die Einkommensteuerermäßigung übersteigt.
Zudem nennt der Rechner die prozentuale Durchschnittsbelastung durch die Gewerbesteuer in Bezug auf den Gewerbeertrag unter Berücksichtung eines eventuellen Freibetrags und einer eventuellen Einkommensteuerermäßigung.
Häufige Fragen zum Gewerbesteuerrechner
Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?
Die Grundlage bildet der Gewerbegewinn, der um Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst wird (Gewerbeertrag). Nach Abzug eines eventuellen Freibetrags wird der Betrag mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuer-Messbetrag, welcher schließlich mit dem individuellen Hebesatz der Standortgemeinde multipliziert wird.
Welcher Freibetrag gilt bei der Gewerbesteuer?
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) gilt ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag. Erst Erträge oberhalb dieser Grenze werden besteuert. Für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG) gibt es diesen Freibetrag nicht – hier unterliegt der Ertrag ab dem ersten Euro der Gewerbesteuer.
Was ist der Hebesatz und wo finde ich ihn?
Der Hebesatz ist ein prozentualer Multiplikator, den jede Stadt oder Gemeinde eigenständig festlegt. Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 200 %, in deutschen Kommunen liegt er meist zwischen 300 % und über 500 %. Den genauen Hebesatz Ihrer Gemeinde erfahren Sie beim lokalen Finanzamt oder der Wirtschaftsförderung Ihrer Stadt.
Was bedeuten Hinzurechnungen und Kürzungen?
Der bilanzielle Gewinn wird für die Gewerbesteuer korrigiert. Bei den Hinzurechnungen werden dem Gewinn z.B. Teile von Zinsaufwendungen, Miet- und Pachtzahlungen oder Leasingraten wieder hinzugerechnet. Kürzungen ziehen wiederum bestimmte Erträge ab (z.B. Anteile am Einheitswert von betrieblichem Grundbesitz), um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden?
Ja, Inhaber von Einzelunternehmen und Mitunternehmer von Personengesellschaften können die gezahlte Gewerbesteuer pauschaliert auf ihre persönliche Einkommensteuer anrechnen lassen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die Steuerermäßigung gemäß § 35 EStG (Anrechnung bis zum 4,0-fachen des Messbetrags). Dadurch wird die effektive Belastung durch die Gewerbesteuer bei kleinen und mittleren Hebesätzen nahezu vollständig kompensiert.


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