Sozialversicherung – die Werte für 2019
Lohn- und GehaltsrechnerWieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2026 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt. |
StundenlohnrechnerDer Stundenlohnrechner berechnet wahlweise den Stundenlohn, das Monatsgehalt oder die wöchentlichen Arbeitsstunden, wenn die jeweils anderen Werte gegeben sind. |
Aktuelles rund um Geld und Finanzen
Neuerungen 2021: Was ändert sich?
Corona: Mehrwertsteuer gesenkt, Kindergeld erhöht
30. Oktober 2019 ist Weltspartag
PSD2: Mehr Sicherheit beim Online-Banking
PSD2: Bequemer online zahlen per Drittanbieter
Neue EU-Richtlinie – Das Ende der iTAN
Midijob: Erweiterte Gleitzone ab Juli 2019
Steuererklärung abgeben: Frist um 2 Monate verlängert
"Ihr Konto wurde gesperrt" – Achtung, Phishing-Mails!
Inflationsrate 2018 – leicht gestiegen, im Dezember geschwächelt
Familie 2019: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Einkommensteuer 2019: Grundfreibetrag steigt, Tarifstufen werden angehoben
Sozialversicherung – die Werte für 2019
Neue 100- und 200-Euro-Scheine – der 500er hat ausgedient
BGH: Wann Mieter ums Renovieren herum kommen
Rundfunkbeitrag bleibt, Zweitwohnung künftig beitragsfrei
Bewertungsreserven der Lebensversicherung: Versicherer dürfen Kunden die Auszahlung kürzen
Mai 2018: Inflationsrate voraussichtlich bei 2,2 Prozent
Steuererklärung 2017 – bis 31. Mai abgeben
Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Grundsteuer ist verfassungswidrig
Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge ab 2019 wieder hälftig aufgeteilt
Automatisches Notrufsystem eCall – ab Ende März in neuen Autos
Keine Gebühren mehr bei bargeldlosem Zahlen
Inflationsrate 2017 – Höchststand seit fünf Jahren
MiFID II – mehr Sicherheit bei Wertpapiergeschäften ab 2018
Überblick: Was ändert sich 2018?
Besteuerung von Investmentfonds – was sich ab 2018 ändert
Investmentfonds-Steuerreform 2018 – was Anleger beachten sollten
2018 – Aus für den 500-Euro-Schein
2018 – Rentenangleichung Ost-West geht in die Schlussphase
Sozialversicherung – die Werte für 2018
Einkommensteuer 2018 – Grundfreibetrag steigt, Kalte Progression wird bekämpft
Familie 2018 – Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
BGH-Urteil zum Pfändungsschutz von Riester-Renten bei Privatinsolvenz
EU: Mehr Sicherheit beim Online-Shopping
Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße
Rettungsgasse bilden – wie, wann und wo?
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 – Statistisches Bundesamt ruft zum Mitmachen auf
Abzocke am Telefon: Der "Ja"-Trick
Instant Payments – neue EU-Echtzeitüberweisung in den Startlöchern
BGH erklärt Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten für unzulässig
1. Juli 2017: Basiszins weiter bei -0,88 Prozent
Keine Roaminggebühren mehr in der EU – von diversen Ausnahmen abgesehen
Italien verzichtet auf 1- und 2-Cent-Münzen
BGH-Urteil: Preisvergleichsportale dürfen Provisionen nicht verheimlichen
Neue 50-Euro-Scheine im Umlauf
Schwarzarbeit macht Werkverträge unwirksam – auch nachträglich
BGH-Entscheidung: Bausparkassen dürfen alte Bausparverträge kündigen
Höhere Umzugskostenpauschale ab Februar 2017
Inflationsrate 2016: Tendenz steigend
Überblick: Was ändert sich 2017?
Steuererklärung – Neuregelungen ab 2017
2017 bringt höheren Mindestlohn
Sozialleistungen 2017: Kinderzuschlag und Regelsätze der Grundsicherung steigen
Steuer 2017: Grundfreibetrag, Kindergeld und mehr
Sozialversicherung – die Werte für 2017
Darlehensgebühren auch bei Bausparverträgen unzulässig
Oktober 2016: Neue Regeln für Verbraucher-AGB
Grund- und Gewerbesteuer 2015: Gemeinden verzeichnen Rekordeinnahmen
Noch über 12 Milliarden D-Mark in Umlauf
Alte Elektrogeräte kostenlos zurückgeben – einfachere Entsorgung von Elektroschrott
Mehr Kinderzuschlag ab Juli 2016
1. Juli 2016: Basiszins sinkt auf -0,88 Prozent
Rekordverdächtige Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016
Recht auf Basiskonto für alle Bürger
Negativzinsen auf Sparkonten – was ist dran?
Bausparkassen kündigen Altverträge: Die aktuelle rechtliche Lage, und was Kunden tun können
Haushaltsgeräte: Häufig höherer Stromverbrauch als angegeben
Niedrigere Roaminggebühren ab 30. April 2016
Europäische Zentralbank: Leitzins sinkt auf 0,00 Prozent
Entscheidung: Gemischt genutzte Arbeitszimmer steuerlich doch nicht absetzbar
Sozialleistungen 2016: Hartz 4, Wohngeld und Kinderzuschlag steigen
Inflationsrate 2015 bei nur 0,3 Prozent
IBAN – seit Februar 2016 auch für Privatpersonen verpflichtend
KfW: Förderkredite für Effizienzhäuser verdoppelt
Post erhöht das Briefporto zum 01.01.2016
Sozialversicherung – die Werte für 2016
Gesetzesänderung beim Bausparen
Mehr Verbraucherschutz bei Dispozinsen und Immobilienkrediten
So bleibt 2015 und 2016 mehr vom Einkommen: Steuerfreibeträge und Kindergeld steigen
Mietpreisbremse: Neues Gesetz ab 1. Juni 2015 in Kraft
Roaminggebühren entfallen EU-weit ab 2017
Neuregelung zur Maklerprovision: Was Mieter künftig zahlen müssen – und was nicht
Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten
Neue Regeln bei Online-Shopping und Katalogbestellungen
Am 30. Oktober ist Weltspartag
Ab sofort billig tanken - Zentrale Meldestelle für Spritpreise geht an den Start
Telefonwarteschleifen ab 1. September 2012 kostenlos – teilweise
Spritpreise auf Schwindel erregender Höhe
Preisniveau in Deutschland vergleichsweise günstig
Ab Juli 2012 sind Alkoholtester Pflicht auf Frankreichs Straßen
Gebührenreform bei der GEZ: 2013 kommt der neue Rundfunkbeitrag
Gebührenreform bei der GEZ: Was der neue Rundfunkbeitrag für die Verbraucher bedeutet
Inflationsrate für 2011 bei 2,3 Prozent, im Mai 2012 wieder unter 2 Prozent gefallen
Handygespräche aus dem EU-Ausland werden günstiger
Umweltzonen werden weiter verschärft – Fahrverbot für gelbe Umweltplaketten
BIP 2010 wächst um 3,6 Prozent
Tagesgeld vom Bund mit der neuen Tagesanleihe
Börsencrash im Januar 2008 – Sicherheit mit Tagesgeld und Festgeld
Robustes Wirtschaftswachstum 2007
Wieder mehr Optimismus in Deutschland
Weniger Geld für Weihnachtsgeschenke
Die Krankenkassenbeiträge werden wieder zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt. Die Arbeitslosenversicherung wird günstiger, die Pflegeversicherung teurer; unterm Strich ergibt sich eine Entlastung für Arbeitnehmer – hier die Sozialversicherungswerte für 2019.
Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung wieder jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag der Krankenkassen, der damit nicht mehr allein vom Arbeitnehmer gezahlt werden muss. Ab 2019 sind somit alle Sozialversicherungsbeiträge wieder hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Mit zwei Ausnahmen: Die Pflegeversicherung in Sachsen, wo Arbeitnehmer einen Prozentpunkt mehr als Arbeitgeber zahlen, und der Zuschlag zur Pflegeversicherung, den kinderlose Arbeitnehmer alleine tragen.
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2019 weiter bei 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz bei 14,0 Prozent. Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen sinkt von zuletzt durchschnittlich 1,0 auf durchschnittlich 0,9 Prozent. Da Arbeitgeber ab 2019 die Hälfte davon zahlen müssen, ergibt sich für Arbeitnehmer eine Entlastung von rund 0,55 Prozentpunkten.
Dagegen steigt der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum Januar 2019 von zuletzt 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent. Der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahren bleibt bei 0,25 Prozent. Auch der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2019 weiter bei 18,6 Prozent.
Dagegen sinkt der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2019, von zuletzt 3,0 auf 2,5 Prozent. Unterm Strich werden also 0,5 Prozentpunkte von der Arbeitslosenversicherung auf die Pflegeversicherung umverteilt.
Mit der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bildet die Sozialversicherung in Deutschland ein grundlegendes Sicherheitsnetz für alle Versicherten. Die Beitragssätze und übrigen Werte der Sozialversicherung werden gesetzlich festgelegt und regelmäßig angepasst. Die Beitragssätze der Sozialversicherung beziehen sich jeweils auf das beitragspflichtige Bruttoeinkommen des Versicherten.
Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung 2019
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) zeigen das Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge der jeweiligen Sozialversicherung erhoben werden. Auf Einkommen, das die Beitragsbemessungsgrenzen übersteigt, werden keine weiteren Beiträge erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden regelmäßig an die durchschnittliche Einkommensentwicklung angepasst.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung und Pflegeversicherung steigt 2019 von zuletzt 4.425 Euro auf 4.537 Euro pro Monat (54.450 Euro pro Jahr). Sie gilt bundeseinheitlich. Dagegen steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung 2019 in den alten Bundesländern von zuletzt 6.500 Euro auf 6.700 Euro pro Monat (80.400 Euro pro Jahr) und in den neuen Bundesländern von zuletzt 5.800 Euro auf 6.150 Euro pro Monat (73.800 Euro pro Jahr). Bis zum Jahr 2024 soll die BBG der neuen Bundesländer an die der alten Bundesländer angeglichen werden.
Versicherungspflichtgrenze der Sozialversicherung 2019
Die Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet das Bruttoeinkommen, bis zu dem Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Wer mehr verdient, kann, wenn er möchte, in die private Krankenversicherung wechseln.
Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2019 bundeseinheitlich von zuletzt 4.950 pro Monat auf 5.062,50 Euro pro Monat (60.750 Euro pro Jahr).
Bezugsgröße der Sozialversicherung 2019
Mithilfe der Bezugsgröße werden verschiedene Sozialversicherungswerte berechnet, darunter der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für freiwillig Versicherte und die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung in der GKV.
Die Bezugsgröße der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2019 bundeseinheitlich von zuletzt 3.045 Euro auf 3.115 Euro pro Monat (37.380 Euro pro Jahr). In den alten Bundesländern gelten die gleichen Werte auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. In den neuen Bundesländern steigt die Bezugsgröße der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2019 dagegen von zuletzt 2.695 Euro auf 2.870 Euro pro Monat (34.440 Euro pro Jahr).
Mit unserem Gehaltsrechner ermitteln Sie Ihren Nettolohn für 2019, nach Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
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