Haushaltsgeräte: Häufig höherer Stromverbrauch als angegeben
Stromrechner zum Vergleich der Stromkosten bei ElektrogerätenAltgerät weg, Neugerät her – Mit dem Stromrechner berechnen und vergleichen Sie die Stromkosten und jährlichen Gesamtkosten von Haushaltsgeräten oder Leuchtmitteln. |
Haushaltsrechner für Einkünfte und AusgabenMit dem Rechner für Ihr Haushaltsbudget ermitteln Sie anhand durchschnittlicher monatlicher Einkünfte und Ausgaben was zum Ansparen oder zur Erfüllung besonderer Wünsche übrig bleibt. |
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Viele Haushaltsgeräte halten in Sachen Energiesparen nicht, was sie versprechen. Im Test kamen fast 20 Prozent auf einen höheren Stromverbrauch als auf der Verpackung angegeben.
Zu dem Ergebnis kamen Verbraucher- und Umweltschutzverbände aus elf EU-Ländern, nachdem sie verschiedenste Haushaltsgeräte, von elektrischen Zahnbürsten über Kaffeemaschinen und Fernseher bis hin zu Wäschetrocknern unter die Lupe genommen und auf ihren Stromverbrauch hin getestet hatten.
Ergebnis: Bei 18 von 100 getesteten Produkten und damit fast jedem fünften Haushaltsgerät lag der gemessene Stromverbrauch über den Herstellerangaben – um bis zu 30 Prozent. Die beanstandeten Geräte erreichten damit nicht die auf der Verpackung angegebenen Energieeffizienzklassen.
Wo hapert es?
Eine ganze Reihe der beanstandeten Geräte wies im Normalbetrieb oder im Standby-Modus direkt einen wesentlich höheren Stromverbrauch auf als für die angegebenen Energieeffizienzklassen bzw. für den Standby-Betrieb erlaubt. Zum Teil fehlte ein richtiger Aus-Schalter, sodass die Haushaltsgeräte ständig auf Standby liefen und damit permanent Strom verbrauchen.
Verschiedentlich war schlicht auch der Stromverbrauch auf Kosten der Wirksamkeit gesenkt worden. So schaffte es eine Spülmaschine nicht, die Teller im ersten Spülgang sauber zu bekommen. Auch unter den getesteten Staubsaugern beanstandeten die Verbraucherschützer mehrfach eine ungenügende Reinigungswirkung. Bei fünf von sieben getesteten LED-Lampen stimmte zwar der angegebene Stromverbrauch, nicht aber die Lichtstärke – ihre Leuchtkraft lag oft deutlich unter der ausgewiesenen.
Weil nur 100 Haushaltsgeräte getestet wurden, ergibt sich daraus, wie auch die Verbraucherschützer hinzufügen, zwar kein umfassendes Bild der Marktlage. Der Test zeigt aber einen deutlichen Trend auf: Die Hersteller müssen heute alles daran setzen, ihre Geräte in eine möglichst gute Energieeffizienzklasse zu platzieren. Die stellen den Stromverbrauch von Haushaltsgeräten farbig dar, vom roten G bis zum grünen A+++, und sind für Verbraucher oft kaufentscheidend. Offenbar nehmen es da nicht alle Hersteller immer ganz genau.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Verbraucher haben dadurch doppelte Mehrkosten: Zum einen für den mehr verbrauchten Strom, und zusätzlich auch für die Anschaffung der (oft deutlich teureren) Stromspargeräte. Vom Nachteil für die Umwelt und dem Verlust an Vertrauen in die Energielabel ganz zu schweigen. Die EU hat deshalb bereits reagiert und will künftig für bessere Kontrollen sorgen.
Bis dahin können Sie aber auch als Verbraucher selbst aktiv werden: Informieren Sie sich vor dem Kauf von Haushaltsgeräten, zum Beispiel im Internet – halten die Geräte, was sie versprechen? Nehmen Sie Haushaltsgeräte selbst in Augenschein, ggf. unter Zuhilfenahme eines Stromzählers oder eines Lichtstrommessers (die gibt es auch als kostenlose Smartphone-Apps). Bei klaren Mängeln gilt bis zwei Jahre nach Kauf die gesetzliche Gewährleistung.
Tipp: Der Stromrechner hilft Ihnen, Strom- und Gesamtkosten Ihrer Haushaltsgeräte einzuschätzen und zu vergleichen. Unsere Stromspartipps für den Haushalt liefern Ihnen zudem Anregungen, wie Sie mit einfachen Methoden zusätzlich Strom sparen.
Was ist mit den übrigen 80 Prozent der getesteten Geräte?
Wir wollen hier nicht nur kritisieren; deshalb sei hinzugefügt: Die übrigen 80 Prozent der getesteten Haushaltsgeräte haben ihren versprochenen Stromverbrauch und ihre Leistung innerhalb der gesetzlichen Toleranzen eingehalten – darunter alle Waschmaschinen und Elektroöfen im Test.
Lesen Sie weiter: Niedrigere Roaminggebühren ab 30. April 2016



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