Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Der Solidaritätszuschlag ist ein 1991 eingeführter Zuschlag auf die Einkommensteuer.
Der Solidaritätszuschlag wird als Prozentsatz der Einkommensteuer berechnet (sog. Zuschlagsteuer).
Außer auf die Einkommensteuer fällt er auch auf verwandte Steuern wie die Kapitalertragsteuer und die Körperschaftsteuer an.
Der Solidaritätszuschlag wurde eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit mit zu decken; ihm liegt das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) zu Grunde.
Die Höhe des Solidaritätszuschlags wurde im Lauf der Zeit angepasst. Seit 1998 liegt er bei 5,5 Prozent der Einkommensteuer; er wird aber nur dann erhoben, wenn die Einkommensteuer einen gewissen Betrag überschreitet.
Im Jahr 2023 beträgt die Freigrenze 17.543 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.086 Euro bei Verheirateten. Für das Jahr 2024 ist eine weitere Anhebung vorgesehen auf 18.130 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.260 Euro bei Verheirateten. Wer weniger oder gar keine Einkommensteuer zu zahlen hat, ist vom Soli befreit.
Bis 2020 lag diese Freigrenze bei 972 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.944 Euro bei Verheirateten.
2021 steigt die Freigrenze deutlich auf 16.956 Euro bei Alleinstehenden bzw. 33.912 Euro bei Verheirateten.
Für die Mehrheit der Steuerpflichtigen entfällt der Soli damit ab 2021.
Wer nur knapp über den genannten Freigrenzen liegt, muss den Solidaritätszuschlag nicht in voller Höhe
von 5,5 Prozent leisten: Es gibt einen gleitenden Übergang, wobei der Solidaritätszuschlag
ab dem Jahr 2021 nicht mehr als 11,9 Prozent (bis 2020: 20 Prozent) der Differenz zwischen der Einkommensteuer und der Freigrenze betragen darf.
Bruchteile von Cents werden außer Acht gelassen. Der als Solidaritätszuschlag ermittelte Betrag wird dabei auf ganze Cent abgerundet.
Für Kapitalerträge gilt ein eigener Freibetrag von 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) pro Person, oberhalb dessen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erhoben werden. Dies bleibt von den Änderungen unberührt.
Umgangssprachlich wird der Solidaritätszuschlag auch kurz als Soli bezeichnet.