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Geld & Finanzen
BGH-Urteil: Preisvergleichsportale dürfen Provisionen nicht verheimlichen
Der Entnahmeplan-Rechner ermittelt für zeitlich befristete oder ewige Rente wahlweise die regelmäßige Rentenentnahme, Dynamik, Zinssatz, Kapitalvermögen, Restkapital oder Rentendauer.
Bevorzugt ein Internet-Preisvergleichsportal Anbieter, die ihm eine Provision zahlen,
muss es Verbraucher klar und deutlich darauf hinweisen.
Andernfalls, so hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 27. April 2017 entschieden,
ist das unlauterer Wettbewerb und kann abgemahnt werden.
Im konkreten Fall ging es um ein Preisvergleichsportal für Bestattungsdienstleistungen.
Darüber können Verbraucher anhand einer Ortsangabe nach ansässigen Bestattern samt Preisen und Leistungen suchen.
Das ist gar nicht so makaber wie es klingt, denn Bestattungen sind grundsätzlich teuer,
und bei einem Todesfall kann es eine große Hilfe sein,
sich erst einmal in Ruhe übers Internet einen Überblick verschaffen zu können.
Was für Verbraucher in diesem Fall aber nicht direkt ersichtlich war:
Das Preisvergleichsportal zeigt gar nicht alle Bestatter vor Ort, sondern nur ausgewählte -
nämlich solche, die dem Portal bei Zustandekommen eines Kundenvertrages eine bestimmte Provision zahlen.
Die Information fand sich nur im Geschäftskundenbereich der Seite.
Gegen diese Vorgehensweise hatte ein Bestatterverband geklagt, mit der Begründung:
Die Preisvergleichsseite betreibe Irreführung und damit unlauteren Wettbewerb im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb),
indem sie ihre Kunden nicht offen auf die Vorauswahl der Bestatter nach Provision hinweist.
Vorauswahl nach Provision ist für Verbraucher eine wesentliche Information
Der Fall ging durch zwei Vorinstanzen bis vor den Bundesgerichtshof.
Der hat nun in einem abschließenden Urteil (Aktenzeichen I ZR 55/16) dem Bestatterverband Recht gegeben:
Verbraucher können davon ausgehen, so der BGH,
über ein Internet-Preisvergleichsportal zumindest einen weitgehenden Überblick über die Marktlage zu erhalten.
Ohne entsprechenden Hinweis können sie nicht erwarten,
dabei nur eine auf provisionszahlende Anbieter beschränkte Auswahl vorfinden.
Das aber kann für Verbraucher geschäftsentscheidend sein,
die sich dann ggf. auch für ein Preisvergleichsportal mit breiterer Palette entscheiden können.
Deshalb, so das BGH-Urteil, muss das beklagte Preisvergleichsportal seine Kunden klar und deutlich darüber informieren,
dass eine provisionsbasierte Vorauswahl der Anbieter stattfindet.
Auch wenn dieses BGH-Urteil ein Einzelfallurteil ist,
dürfte es auch für andere Preisvergleichsportale von Bedeutung sein,
die ebenfalls anhand von Provisionsvereinbarungen vorfiltern.
Verbraucher sollten künftig verstärkt auf entsprechende Hinweise achten.
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Tipp: Mit einer Risikolebensversicherung oder einer kapitalbildenden Lebensversicherung (die gleichzeitig als Sparanlage dient) können Angehörige im Todesfall finanziell abgesichert werden. Der Rechner für Kapitallebensversicherungen ermittelt die Rendite einer solchen Lebensversicherung im sehr wünschenswerten Fall, dass der Versicherungsnehmer das Ende der Versicherungslaufzeit wohlauf erlebt und seine Sparsumme ausgezahlt bekommt.