So bleibt 2015 und 2016 mehr vom Einkommen: Steuerfreibeträge und Kindergeld steigen
EinkommensteuerrechnerDer Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. |
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Dieses Jahr gibt es mehr Geld (zurück). Kurz vor der Sommerpause hat die Bundesregierung mehrere Steuerfreibeträge und das Kindergeld erhöht – rückwirkend für 2015 und im Voraus für 2016.
Dabei steigt der jährliche Grundfreibetrag der Einkommensteuer von zuletzt 8.354 Euro rückwirkend ab Januar 2015 auf 8.472 Euro und für 2016 weiter auf 8.652 Euro. Der Grundfreibetrag markiert die Grenze, oberhalb derer erst Einkommensteuer berechnet wird. Selbständige können dadurch mehr Steuern zurückfordern. Für Arbeitnehmer soll die Erhöhung im Dezember 2015 rückwirkend fürs ganze Jahr direkt bei der Lohnsteuer angerechnet werden.
Zum 1. Januar 2016 werden außerdem die Einkommensteuer-Tarifstufen alle ein Stück angehoben. Steigt das Einkommen, rutscht man dann nicht mehr ganz so schnell in die nächstteure Tarifstufe, und es bleibt mehr vom Einkommen. Dies soll die Steuerzahler 2016 laut Bundesregierung immerhin um 1,5 Milliarden Euro entlasten. Der Schritt ist auch dringend nötig, um der allgemeinen Teuerung Rechnung zu tragen und damit verdeckten Steuererhöhungen entgegen zu wirken.
Mehr Freibeträge für Eltern
Weitere Steuerentlastungen erhalten Eltern: Auch der jährliche Kinderfreibetrag steigt, von zuletzt 7.008 Euro rückwirkend für 2015 auf 7.152 Euro, und ab 2016 weiter auf 7.248 Euro. Der Kinderfreibetrag wird automatisch berücksichtigt, wenn Eltern ihre Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt prüft, ob der Kinderfreibetrag über das bereits bezogene Kindergeld hinaus noch eine weitere Steuerentlastung bringt; in dem Fall wird der Differenzbetrag erstattet.
Auch das Kindergeld selbst wird angehoben: Zunächst rückwirkend für 2015 auf monatlich 188 Euro für das erste und zweite Kind, bzw. 194 Euro für das dritte und 219 Euro für jedes weitere Kind. 2016 folgt eine weitere Erhöhung auf monatlich 190 Euro, 196 Euro bzw. 221 Euro. Insgesamt bedeutet das 6 Euro mehr pro Nase und Monat, was bei drei Kindern aufs Jahr immerhin ein steuerfreies Plus von 216 Euro ausmacht. Das Kindergeld soll in der neuen Höhe ab September 2015 ausgezahlt werden. Die Nachzahlung für die zurückliegenden Monate wird ab Oktober 2015 erwartet. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Darüber hinaus steigt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Von 1.308 Euro rückwirkend für 2015 auf 1.608 Euro, und ab 2016 auf 1.908 Euro. Der Entlastungsbetrag erhöht sich zudem künftig ab dem zweiten Kind um weitere 240 Euro pro Kind. Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern hat dann 2016 einen zusätzlichen Freibetrag von 2.388 Euro zur Verfügung. Dieser Schritt war längst überfällig, da der Entlastungsbetrag seit seiner Einführung 2004 bislang noch kein einziges Mal erhöht worden war. Er wird in Steuerklasse II automatisch berücksichtigt – allerdings nur der Grundbetrag. Die zusätzlichen Freibeträge für weitere Kinder können alleinerziehende Eltern künftig bei der Steuererklärung geltend machen.
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Lesen Sie weiter: Mietpreisbremse: Neues Gesetz ab 1. Juni 2015 in Kraft



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