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Geld & Finanzen Betriebsrentenreform 2018ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Aktuelles rund um Geld und Finanzen Neuerungen 2021: Was ändert sich? Corona: Mehrwertsteuer gesenkt, Kindergeld erhöht 30. Oktober 2019 ist Weltspartag PSD2: Mehr Sicherheit beim Online-Banking PSD2: Bequemer online zahlen per Drittanbieter Neue EU-Richtlinie – Das Ende der iTAN Midijob: Erweiterte Gleitzone ab Juli 2019 Steuererklärung abgeben: Frist um 2 Monate verlängert "Ihr Konto wurde gesperrt" – Achtung, Phishing-Mails! Inflationsrate 2018 – leicht gestiegen, im Dezember geschwächelt Familie 2019: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen Einkommensteuer 2019: Grundfreibetrag steigt, Tarifstufen werden angehoben Sozialversicherung – die Werte für 2019 Neue 100- und 200-Euro-Scheine – der 500er hat ausgedient BGH: Wann Mieter ums Renovieren herum kommen Rundfunkbeitrag bleibt, Zweitwohnung künftig beitragsfrei Bewertungsreserven der Lebensversicherung: Versicherer dürfen Kunden die Auszahlung kürzen Mai 2018: Inflationsrate voraussichtlich bei 2,2 Prozent Steuererklärung 2017 – bis 31. Mai abgeben Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Grundsteuer ist verfassungswidrig Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge ab 2019 wieder hälftig aufgeteilt Automatisches Notrufsystem eCall – ab Ende März in neuen Autos Keine Gebühren mehr bei bargeldlosem Zahlen Inflationsrate 2017 – Höchststand seit fünf Jahren MiFID II – mehr Sicherheit bei Wertpapiergeschäften ab 2018 Überblick: Was ändert sich 2018? Besteuerung von Investmentfonds – was sich ab 2018 ändert Investmentfonds-Steuerreform 2018 – was Anleger beachten sollten 2018 – Aus für den 500-Euro-Schein 2018 – Rentenangleichung Ost-West geht in die Schlussphase Sozialversicherung – die Werte für 2018 Einkommensteuer 2018 – Grundfreibetrag steigt, Kalte Progression wird bekämpft Familie 2018 – Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen Betriebsrentenreform 2018 BGH-Urteil zum Pfändungsschutz von Riester-Renten bei Privatinsolvenz EU: Mehr Sicherheit beim Online-Shopping Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße Rettungsgasse bilden – wie, wann und wo? Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 – Statistisches Bundesamt ruft zum Mitmachen auf Abzocke am Telefon: Der "Ja"-Trick Instant Payments – neue EU-Echtzeitüberweisung in den Startlöchern BGH erklärt Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten für unzulässig 1. Juli 2017: Basiszins weiter bei -0,88 Prozent Keine Roaminggebühren mehr in der EU – von diversen Ausnahmen abgesehen Italien verzichtet auf 1- und 2-Cent-Münzen BGH-Urteil: Preisvergleichsportale dürfen Provisionen nicht verheimlichen Neue 50-Euro-Scheine im Umlauf Schwarzarbeit macht Werkverträge unwirksam – auch nachträglich BGH-Entscheidung: Bausparkassen dürfen alte Bausparverträge kündigen Höhere Umzugskostenpauschale ab Februar 2017 Inflationsrate 2016: Tendenz steigend Überblick: Was ändert sich 2017? Steuererklärung – Neuregelungen ab 2017 2017 bringt höheren Mindestlohn Sozialleistungen 2017: Kinderzuschlag und Regelsätze der Grundsicherung steigen Steuer 2017: Grundfreibetrag, Kindergeld und mehr Sozialversicherung – die Werte für 2017 Darlehensgebühren auch bei Bausparverträgen unzulässig Oktober 2016: Neue Regeln für Verbraucher-AGB Grund- und Gewerbesteuer 2015: Gemeinden verzeichnen Rekordeinnahmen Noch über 12 Milliarden D-Mark in Umlauf Alte Elektrogeräte kostenlos zurückgeben – einfachere Entsorgung von Elektroschrott Mehr Kinderzuschlag ab Juli 2016 1. Juli 2016: Basiszins sinkt auf -0,88 Prozent Rekordverdächtige Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 Recht auf Basiskonto für alle Bürger Negativzinsen auf Sparkonten – was ist dran? Bausparkassen kündigen Altverträge: Die aktuelle rechtliche Lage, und was Kunden tun können Haushaltsgeräte: Häufig höherer Stromverbrauch als angegeben Niedrigere Roaminggebühren ab 30. April 2016 Europäische Zentralbank: Leitzins sinkt auf 0,00 Prozent Entscheidung: Gemischt genutzte Arbeitszimmer steuerlich doch nicht absetzbar Sozialleistungen 2016: Hartz 4, Wohngeld und Kinderzuschlag steigen Inflationsrate 2015 bei nur 0,3 Prozent IBAN – seit Februar 2016 auch für Privatpersonen verpflichtend KfW: Förderkredite für Effizienzhäuser verdoppelt Post erhöht das Briefporto zum 01.01.2016 Sozialversicherung – die Werte für 2016 Gesetzesänderung beim Bausparen Mehr Verbraucherschutz bei Dispozinsen und Immobilienkrediten So bleibt 2015 und 2016 mehr vom Einkommen: Steuerfreibeträge und Kindergeld steigen Mietpreisbremse: Neues Gesetz ab 1. Juni 2015 in Kraft Roaminggebühren entfallen EU-weit ab 2017 Neuregelung zur Maklerprovision: Was Mieter künftig zahlen müssen – und was nicht Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten Neue Regeln bei Online-Shopping und Katalogbestellungen Am 30. Oktober ist Weltspartag Ab sofort billig tanken - Zentrale Meldestelle für Spritpreise geht an den Start Telefonwarteschleifen ab 1. September 2012 kostenlos – teilweise Spritpreise auf Schwindel erregender Höhe Preisniveau in Deutschland vergleichsweise günstig Ab Juli 2012 sind Alkoholtester Pflicht auf Frankreichs Straßen Gebührenreform bei der GEZ: 2013 kommt der neue Rundfunkbeitrag Gebührenreform bei der GEZ: Was der neue Rundfunkbeitrag für die Verbraucher bedeutet Inflationsrate für 2011 bei 2,3 Prozent, im Mai 2012 wieder unter 2 Prozent gefallen Handygespräche aus dem EU-Ausland werden günstiger Umweltzonen werden weiter verschärft – Fahrverbot für gelbe Umweltplaketten BIP 2010 wächst um 3,6 Prozent Tagesgeld vom Bund mit der neuen Tagesanleihe Börsencrash im Januar 2008 – Sicherheit mit Tagesgeld und Festgeld Robustes Wirtschaftswachstum 2007 Wieder mehr Optimismus in Deutschland Weniger Geld für Weihnachtsgeschenke Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz führt der Staat zum 1. Januar 2018 diverse Neuerungen bei der betrieblichen Altersvorsorge ein, mit dem Ziel, ebendiese attraktiver zu gestalten. Einfacher und übersichtlicher wird die Sache dabei leider nicht – hier deshalb die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Und in verständlich. Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmern eine zusätzliche Rente aufbauen. Die ergänzt die gesetzliche Rente, weil die meist nicht mehr zur alleinigen Altersvorsorge ausreicht. Die Betriebsrente ist damit die zweite der drei Säulen der Altersvorsorge; die dritte bilden private Rentenversicherungen. Die gängigste Art, eine Betriebsrente aufzubauen, ist die sog. Entgeltumwandlung. Dabei legt der Arbeitgeber monatlich einen Teil des Bruttogehalts seiner Arbeitnehmer in eine Altersvorsorge an. Das wird staatlich gefördert, indem diese Beiträge (zumindest teilweise) von Steuern und Sozialabgaben befreit sind. Auch der Arbeitgeber muss dadurch weniger Sozialabgaben zahlen und spart somit Lohnnebenkosten. Der Arbeitgeber kann selbst auch Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge seiner Angestellten leisten (zum Beispiel die eingesparten Lohnnebenkosten). Wenn Arbeitnehmer ihr Unternehmen wechseln, können sie ihre Betriebsrentenansprüche mitnehmen. Immerhin rund die Hälfte der Arbeitnehmer spart an solch einer Betriebsrente. Die andere Hälfte allerdings noch nicht – deshalb soll die Betriebsrentenreform 2018 durch diverse Nachbesserung neue Anreize schaffen, in eine betriebliche Altersvorsorge einzusteigen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Mehr Steuerfreiheit für BeiträgeBei Entgeltumwandlung waren bislang Beitragszahlungen bis in Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. Die Betriebsrentenreform weitet das aus: Ab 1. Januar 2018 sind Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, d.h. für 2018 bis zu 520 Euro im Monat bzw. 6.240 Euro übers Jahr. Frei von Sozialabgaben bleiben allerdings weiterhin nur die bisherigen 4 Prozent der BBG, d.h. für 2018 260 Euro monatlich bzw. 3.120 Euro übers Jahr. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bei EntgeltumwandlungBei Entgeltumwandlung fallen, wie oben beschrieben, für den Arbeitgeber weniger Lohnnebenkosten an. Im Zuge der Betriebsrentenreform 2018 müssen Arbeitgeber künftig den Großteil dieser eingesparten Kosten als Arbeitgeberbeitrag mit in die betriebliche Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer einzahlen; nämlich 15 Prozent der sozialabgabenbefreiten Beiträge aus Entgeltumwandlung. Damit Unternehmen das einplanen können, gilt dies allerdings nicht sofort ab 2018, sondern erst für Betriebsrentenverträge, die ab 1. Januar 2019 geschlossen werden; bei Verträgen, die früher geschlossen wurden, gilt die Neuregelung ab Januar 2022. Automatische BetriebsrenteMit der Betriebsrentenreform erhalten Arbeitgeber ab 2018 außerdem die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von vornherein für ihre Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge in die Wege zu leiten. Dadurch müssen sich Arbeitnehmer dann nicht mehr selbst aktiv darum kümmern – können aber widersprechen, falls sie die betriebliche Altersvorsorge nicht wollen. Bessere Möglichkeiten der Betriebsrente für GeringverdienerFür Geringverdiener scheitern Betriebsrenten bislang oft daran, dass eine halbwegs lohnende Entgeltumwandlung bei geringem Einkommen kaum möglich ist. Um das zu ändern, können sich Arbeitgeber, die für geringverdienende Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge finanzieren oder bezuschussen, im Zuge der Betriebsrentenreform ab 1. Januar 2018 deshalb eine staatliche Förderung holen. Praktisch erhalten sie dabei einen Teil der von ihnen geleisteten Beiträge vom Staat zurück. Weniger Anrechnung auf GrundsicherungWer damit rechnen muss, dass er keine ausreichende Altersvorsorge aufgebaut bekommt und im Alter Grundsicherung beantragen muss, hatte bisher kaum Anreiz, sich eine Betriebsrente zusammen zu sparen; denn die wurde bisher in voller Höhe auf die Grundsicherung angerechnet. Auch das ändert sich mit der Betriebsrentenreform: Ab 1. Januar 2018 werden mindestens 100 Euro (ggf. bis knapp über 200 Euro) aus Rentenbezügen, und zwar aus staatlich geförderten Renten (d.h. Betriebsrenten, aber ebenso Riester- und Rüruprenten), nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Betriebsrenten (und andere staatlich geförderte Renten) werden also nicht mehr voll von der Grundsicherung abgezogen, womit sich ab 2018 auch kleine Zusatzrenten lohnen, selbst wenn im Alter Grundsicherung gebraucht wird. Grundzulage beim betrieblichen Riestern steigtBetriebsrente und Riesterrente lassen sich kombinieren, d.h. die Riesterzulage auch für eine betriebliche Altersvorsorge nutzen. Im Zuge der Betriebsrentenreform steigt dabei ab 1. Januar 2018 die Grundzulage beim Riestern, von zuvor 154 Euro auf ganze 175 Euro. Das gilt übrigens auch für normale (nicht-betriebliche) Riesterverträge. Doppelte Sozialabgaben beim Betriebsriestern entfallenBeim betrieblichen Riestern waren bisher (anders als bei der "herkömmlichen" Betriebsrente und auch anders als bei der normalen Riesterrente) sowohl die Beiträge in der Ansparphase als auch die späteren Rentenzahlungen mit Sozialabgaben belastet. Diese doppelten Sozialabgaben sorgten dafür, dass der Betriebsriester gegenüber anderen Vorsorgevarianten deutlich schlechter abschnitt. Auch hier bessert die Betriebsrentenreform nach: Ab 2018 entfallen die Sozialabgaben auf die Rentenzahlungen aus Betriebsriesterrenten. Der Betriebsriester wird damit praktisch wie die normale Riesterrente gehandhabt – Sozialabgaben nur auf die Beiträge (Ansparphase), Steuern effektiv nur auf die Rentenzahlungen (Rentenphase). Neue Variante für TarifverträgeMit dem Sozialpartnermodell (sog. "Nahles-Rente") wird mit der Betriebsrentenreform ab 2018 außerdem eine neue Variante der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt. Dabei sagt der Arbeitgeber nur entsprechende Beitragszahlungen zu, übernimmt aber keine Garantie für die Höhe der späteren Rentenleistung; er muss aber für die Sicherung des Kapitals sorgen. Dieses Modell ermöglicht beiden Seiten mehr Mitgestaltung bei der betrieblichen Altersvorsorge als bisher und ist explizit für Tarifverträge konzipiert. Lesen Sie weiter: BGH-Urteil zum Pfändungsschutz von Riester-Renten bei Privatinsolvenz |
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