Kindergeld
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Kindergeld zahlt der Staat für Kinder ab der Geburt und bis zum 18. Lebensjahr, teils sogar bis zum 25. Lebensjahr.
Für viele Eltern ist das Kindergeld ein wichtiger Teil vom Haushaltsbudget. Als staatliche Leistung wird es monatlich gezahlt und kann Familien mit Kindern direkt finanziell entlasten. Kindergeld wird pro Kind und Monat und als Pauschalbetrag unabhängig vom Einkommen gezahlt.
Für das Jahr 2020 beträgt das Kindergeld monatlich je 204 Euro für das erste und das zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind sowie jeweils 235 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Zum 1. Januar 2021 steigt das Kindergeld um jeweils 15 Euro pro Stufe, und beträgt damit monatlich 219 Euro für das erste und das zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro für das vierte Kind und jedes weitere Kind.
Anspruch auf Kindergeld haben nicht, auch wenn der Name es vermuten ließe, die Kinder, sondern die Eltern. Alternativ auch Pflegeeltern oder Adoptiveltern – allgemein derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet, und der entsprechend auch die Fürsorgepflicht innehat.
Vom Alter des Kindes und dessen Tätigkeit wiederum hängt es ab, wie lange das Kindergeld gezahlt wird. Anspruch besteht grundsätzlich ab der Geburt des Kindes, und bis einschließlich:
- Zum 18. Lebensjahr für alle Kinder
- Zum 21. Lebensjahr für Kinder, die noch arbeitslos sind
- Zum 25. Lebensjahr für Kinder, die noch in Ausbildung oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind.
Dabei gelten einige Sonderregelungen: So gibt es für Kinder über 18, die schon eine Erstausbildung abgeschlossen haben und eine zweite absolvieren, nur dann noch Kindergeld, wenn sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche nebenher arbeiten gehen. Wie viel sie dabei verdienen, ist unerheblich. Kinder bis 25 können mittlerweile auch heiraten, ohne dass bestehende Kindergeldansprüche dadurch erlöschen. Für Kinder mit schwerer Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, zahlt der Staat ggf. lebenslang Kindergeld.
Antrag bei der Familienkasse
Um Kindergeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Die ist in der Regel bei der Arbeitsagentur angesiedelt, oder beim öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber oder jeweiligen Dienstherren. Kindergeld kann noch bis zu vier Jahre im Nachhinein beantragt werden. Bis 2017 wurde das Kindergeld dann entsprechend auch noch bis zu vier Jahre im Nachhinein nachgezahlt; seit 2018 sind Nachzahlungen nur noch für maximal sechs Monate möglich, frühere Ansprüche verjähren.
Wichtig: Sobald ein Kind 18 Jahre alt wird, stellt der Staat die Kindergeldzahlung zunächst automatisch ein (und benachrichtigt die Eltern darüber). Haben Sie weiterhin einen Anspruch darauf, zum Beispiel, weil sich Ihr Kind noch in der Ausbildung befindet, müssen Sie das Kindergeld wieder beantragen und den fortgesetzten Kindergeldanspruch nachweisen. Gleiches gilt nach Abschluss einer Erstausbildung, wenn das Kind anschließend noch eine weitere Ausbildung beginnt.
Kindergeld auf jeden Fall beantragen
Alternativ zum Kindergeld kann man auch den Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung nutzen. Der stellt ein gewisses Jahreseinkommen der Eltern steuerfrei, und entlastet darüber ebenfalls Familien mit Kindern. Der Kinderfreibetrag lohnt sich aber erst ab einem recht hohen Einkommen der Eltern gegenüber dem Kindergeld. Zudem prüft das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung automatisch, was für die Eltern günstiger ist (Kindergeld oder Kinderfreibetrag), und zahlt ggf. noch zustehende Beträge an die Eltern zurück.
Deshalb empfiehlt es sich in jedem Fall, das Kindergeld zu beantragen. Selbst wenn der Kinderfreibetrag günstiger wäre – das Geld steht Ihnen so oder so zu. Und: Das Kindergeld erhalten Sie monatlich bereits im laufenden Jahr. Der Kinderfreibetrag wird erst rückwirkend nach Jahresablauf mit der Steuererklärung angerechnet.
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