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Geld & Finanzen
Mehr Verbraucherschutz bei Dispozinsen und Immobilienkrediten
Der Kreditrechner berechnet für Annuitätendarlehen (d.h. Zinsen und Tilgung zusammen in konstanten Raten) wahlweise Rückzahlungsrate, Laufzeit, Zinssatz, Restschuld, Kreditsumme oder die optional abweichende Schlussrate. Darüber hinaus wird der effektive Jahreszins berechnet und ein detaillierter Tilgungsplan ausgegeben.
Zum 15. Juli 2015 hat die Bundesregierung eine Neuregelung verabschiedet, die Verbrauchern höhere Sicherheit bei Dispokredit und Immobilienkrediten und mehr Transparenz bei Dispozinsen garantieren soll. Seitens Verbraucherschützern gibt es aber Kritik.
Folgendes ist neu: Wer einen Immobilienkredit aufnehmen möchte, etwa für einen Hausbau oder -kauf, dessen Kreditwürdigkeit soll künftig noch genauer als bisher überprüft werden. Damit sich Kunden angesichts der langfristigen Zahlungsverpflichtungen nicht übernehmen, sollen Banken ihre wirtschaftliche und persönliche Lage sowie Vorlieben und Ziele genau unter die Lupe nehmen.
Dies soll der Absicherung der Kunden dienen. Da Banken aber natürlich auch ihre eigenen Gewinnabsichten verfolgen, könnten sich hierdurch auch für Kreditgeber noch bessere Möglichkeiten ergeben, rentable Kredite an den Mann zu bringen.
Weitgehend verboten werden sollen hingegen so genannte Kopplungsgeschäfte, bei denen Immobilienkredite nur in direkter Verbindung mit anderen Produkten vergeben werden, wie Versicherungen. Bankkunden können sich somit künftig frei aussuchen, wo sie etwa die obligatorische Restschuldversicherung abschließen möchten.
Dispozinsen – mehr Transparenz und Beratung über günstigere Alternativen
Auch mit dem Dispokredit hat sich die Bundesregierung befasst: Damit die Kosten für Kunden von vornherein ersichtlich sind, müssen Banken die Höhe ihrer Dispozinsen auf ihren Internetseiten deutlich sichtbar ausweisen. Wer sein Girokonto sehr langfristig oder weit überzieht, soll außerdem künftig von der Bank hinsichtlich günstigerer Alternativen beraten werden.
Verbraucherschützer bemängeln jedoch, die neue Regelung greife viel zu spät. Denn die Banken müssen erst dann beraten, wenn Kunden ihren Disporahmen schon ein halbes Jahr lang ununterbrochen zu mindestens 75 Prozent in Anspruch nehmen, oder ihr Konto ein Vierteljahr lang um mehr als die Hälfte ihres Monatseinkommens über den Dispokredit hinaus überziehen. Im Grunde also erst dann, wenn Kunden schon weit in den roten Zahlen stecken, dass sie dort absehbar nur noch schwer von selbst herauskommen.
Hinzu kommt: Die Beratung hat nur zum Ziel, betroffenen Kunden einen günstigeren Kredit anzubieten. Effektiv also eine Umschuldung. Ob das Kunden, die bereits weit im Minus feststecken, wirklich genügt, um wieder aus den Schulden herauszukommen, ist allerdings fraglich. Eine richtige Schuldnerberatung würde weit umfassenderen Rat bieten; hier müssen Kunden selbst aktiv werden.
Sie möchten wissen, wie viele Dispozinsen die Bank berechnet? Mit dem Dispo-Rechner lassen sich Dispo- und Überziehungszinsen direkt berechnen – und zum Beispiel mit den Zinsen eines einfachen Ratenkredits vergleichen.