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![]() Einkommensteuer im JahresvergleichDer Rechner ermittelt die Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer im Jahresvergleich, wahlweise mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie optionaler Einkommensteigerung.
Dieser Einkommensteuerrechner ermittelt anhand des zu versteuernden Jahreseinkommens die Steuerbelastung durch die Einkommensteuer im Jahresvergleich ab dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2025. Wahlweise kann dazu auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer einbezogen werden. Der Berechung der Einkommensteuer liegt §32a Einkommensteuergesetz (EStG) des jeweiligen Jahres zugrunde. Das zu versteuernde Einkommen sowie der sich ergebende Einkommensteuerbetrag wird gemäß den Rechenvorschriften auf ganze Euro abgerundet. Der Rechner unterstützt sowohl den Grundtarif der Einkommensteuer für Alleinstehende oder bei getrennter Veranlagung wie auch das Splittingverfahren für gemeinsam veranlagten Ehegatten. Beim Splittingverfahren beträgt die Einkommensteuer das Doppelte des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens beider Ehegatten ergibt. Der Solidaritätszuschlag ist im Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995) geregelt und beträgt in der Regel 5,5 Prozent der fälligen Einkommensteuer, unter Berücksichtigung einer Freigrenze. Die Freigrenze ist zum Jahr 2021 deutlich angehoben worden, so dass für viele Steuerpflichtige gar kein Soli mehr anfällt. Optional berücksichtigt der Rechner auch die Kirchensteuer, die je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer beträgt. Neben der absoluten Steuerschuld der einzelnen Jahre weist der Rechner auch die jeweilige Veränderung des Steuerbetrags zum Vorjahr zum Jahresvergleich aus. Darüberhinaus werden der Durchschnittssteuersatz sowie der Grenzsteuersatz der einzelnen Jahre berechnet und ebenso im Jahresvergleich dargestellt. Der Durchschnittssteuersatz gibt den Anteil des Einkommens an, der im Rahmen der Einkommensteuer, ggf. mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, zu zahlen ist. Der Grenzsteuersatz stellt den Steuersatz dar, der rechnerisch für den letzten Euro zu entrichten ist bzw. für zusätzliches Einkommen zu entrichten wäre. Wahlweise kann bei der Steuerberechnung im Jahresvergleich auch eine prozentuale jährliche Einkommenssteigerung mit eingerechnet werden, die beispielsweise zum Inflationsausgleich angenommen werden kann. Das angegebene Jahreseinkommen bezieht sich dann auf ein ebenfalls anzugebendes Basisjahr. In diesem Fall weist die Ergebnistabelle für jedes Jahr auch das angenommene zu versteuernde Einkommen und das verbleibende Einkommen nach Steuern sowie die jeweiligen absoluten und prozentualen Veränderungen zum Vorjahr aus. TIPP
Eine Aufschlüsselung von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für ein einzelnes Jahr können Sie mit dem Einkommensteuerrechner berechnen. Die steuerliche Behandlung unterschiedlich hoher Einkommen ersehen Sie anhand der Einkommensteuertabelle.
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