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Geld & Finanzen
Familie 2019: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Die Einkommensteuertabelle zeigt die Belastung durch die deutsche Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für unterschiedlich hohes zu versteuerndes Einkommen, inkl. Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz.
Die Bundesregierung will Familien finanziell noch stärker unter die Arme greifen: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen 2019 deutlich.
Das Kindergeld wird 2019 um glatte 10 Euro pro Kind und Monat angehoben: Für das erste und zweite Kind auf je 204 Euro monatlich (zuvor 194 Euro), für das dritte Kind auf 210 Euro (zuvor 200 Euro) und für jedes weitere Kind auf 235 Euro (zuvor 225 Euro). Allerdings gibt es das höhere Kindergeld nicht gleich ab Januar 2019, sondern erst ab dem 1. Juli – also erst im zweiten Halbjahr 2019.
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern von Kindern bis zum Alter von 18 Jahren erhalten können; wenn die Kinder noch in Ausbildung sind, sogar bis zum Alter von 25 Jahren.
Kinderfreibetrag 2019
Parallel zum Kindergeld steigt auch der Kinderfreibetrag um fast 200 Euro, von zuletzt 7.428 Euro auf 7.620 Euro für das Jahr 2019. Im Gegensatz zum Kindergeld gilt der neue Kinderfreibetrag für das ganze Jahr 2019.
Der Kinderfreibetrag hat die Aufgabe, den finanziellen Mindestbedarf von Kindern im elterlichen Einkommen steuerfrei zu stellen. Es funktioniert damit ähnlich dem Grundfreibetrag, der Eltern (und allen anderen steuerpflichtigen Personen) für den eigenen Mindestbedarf zusteht. Auch das Kindergeld dient effektiv diesem Zweck. Deshalb können Eltern zwar nicht Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen in Anspruch nehmen, sich aber das für sie Bessere aussuchen. Bedeutet praktisch: Im laufenden Jahr Kindergeld beziehen, und nach Ablauf des Jahres bei der Steuererklärung prüfen lassen, ob sie mit dem Kinderfreibetrag noch eine Steuerrückzahlung über das bereits bezogene Kindergeld heraus erhalten.
Wichtig zu wissen
Der Kinderfreibetrag setzt sich aus einem Kinderfreibetrag im engeren Sinn und einem Erziehungsfreibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) zusammen. Der Erziehungsfreibetrag beläuft sich seit Jahren auf 2.640 Euro je Kind; dabei bleibt es auch 2019. Was 2019 steigt, ist der Kinderfreibetrag im engeren Sinn, und zwar von zuvor 4.788 Euro auf 4.980 Euro je Kind. Aus diesen beiden Einzel-Freibeträgen ergibt sich für 2019 der oben genannte Gesamt-Kinderfreibetrag von 7.620 Euro. Das erklärt, warum unterschiedliche Seiten mitunter unterschiedliche Werte für den Kinderfreibetrag nennen.