Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Geld & Finanzen
Gebührenreform bei der GEZ: 2013 kommt der neue Rundfunkbeitrag
Der Taschenrechner ist ein nützliches Hilfsmittel für schnelle Berechnungen in allen vier Grundrechenarten und unterstützt Serienrechnungen sowie auch Klammerausdrücke.
Der Sparbuch-Rechner erlaubt die Berechnung von Guthaben und Zinsen über einen längeren Zeitraum für regelmäßige und unregelmäßige Einzahlungen sowie für variable Zinssätze.
Ab 2013 gilt die neue Gebührenordnung der GEZ. Die Rundfunkgebühr fällt, statt dessen kommt der Rundfunkbeitrag. Pro Haushalt ist künftig nur noch ein Beitrag fällig.
Mit dem Rundfunkbeitrag werden die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finanziert: ARD samt dritten Programmen, ZDF und Deutschlandradio. Die Sendungen sind werbefrei, deshalb sind die Sender auf die Rundfunkbeiträge der Zuschauer und Zuhörer angewiesen. Die GEZ zieht die Beiträge ein und leitet sie an die Sender weiter.
Bisher gilt eine komplexe Gebührenordnung, die sich nach der Art und Anzahl der Rundfunkgeräte richtet – Radio, Fernseher, neuartige Rundfunkgeräte wie Computer, Handy und Smartphone. Jeder Gebührenpflichtige zahlt, Privatleute nur für Erstgeräte, und höchstens den Beitragssatz für einen Fernseher, Unternehmen für jedes Gerät. Mit Ausnahmen.
Das wird ab 2013 einfacher. Jeder Privathaushalt zahlt künftig einen pauschalen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat, egal wie viele Personen im Haushalt leben und welche Geräte sie besitzen. Ob Einpersonenhaushalt oder WG – pro Wohnung ist nur noch ein Beitrag an die GEZ fällig.
Für Unternehmen und Institutionen gilt eine Beitragsstaffelung: Pro Betriebsstätte fällt ein Rundfunkbeitrag an. Dessen Höhe richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter. So zahlen Kleinunternehmen mit bis zu 8 Mitarbeitern nur einen Drittelbeitrag an die GEZ, in Höhe von 5,99 Euro im Monat. Je mehr Mitarbeiter, desto höher steigt der Rundfunkbeitrag. Ein Geschäftsfahrzeug pro Betriebsstätte ist beitragsfrei, für jedes weitere fällt ein zusätzlicher Beitrag von monatlich 5,99 Euro an.
Für Selbständige und Freiberufler, die ihr Büro in der eigenen Privatwohnung haben, ist das Büro künftig beitragsfrei, wenn die GEZ schon den Rundfunkbeitrag für die Wohnung selbst bekommt. Allerdings sind in diesem Fall alle Geschäftsfahrzeuge beitragspflichtig.