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Im Halbjahr von 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 beträgt der Basiszinssatz -0,88 Prozent.
Das gab die Deutsche Bundesbank bekannt.
Der Basiszins liegt damit nochmals um 0,05 Prozentpunkte niedriger als im Halbjahr zuvor.
Der Basiszins bildet die Grundlage zur Berechnung von Verzugszinsen.
Die kann ein Gläubiger gemäß § 288 BGB verlangen, wenn ein Schuldner einer Forderung nicht fristgerecht nachkommt,
also z.B. ein Kunde seine Rechnung nicht rechtzeitig zahlt.
Verzugszinsen werden für jeden einzelnen Tag im Zahlungsverzug angerechnet und kommen noch zur ursprünglichen Geldforderung hinzu.
Der Basiszins als Grundlage wird halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli von der Bundesbank angepasst.
Seine Bezugsgröße ist dabei der Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank:
Der Basiszins folgt den Änderungen (in Prozentpunkten),
die die EZB im vergangenen Halbjahr an ihrem Leitzins vorgenommen hat.
Und die hatten einige Beachtung erfahren,
denn die EZB hatte im März 2016 ihren Leitzins von zuvor noch 0,05 Prozent erstmals auf glatte 0,00 Prozent gesetzt.
Entsprechend wurde nun zum 1. Juli 2016 auch der Basiszins um 0,05 Prozentpunkte von zuletzt -0,83 auf nun -0,88 Prozent gesenkt.
Dieser Zinssatz gilt bis zum 31. Dezember 2016.
Was bedeutet das für Verzugszinsen?
Die Senkung des Basiszinses bedingt ab 1. Juli 2016 erneut auch niedrigere Verzugszinsen.
Denn nach § 288 BGB beträgt der reguläre Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über Basiszins bei Verbrauchergeschäften,
und 9 Prozentpunkte über Basiszins bei Handelsgeschäften.
Was bedeutet:
Für den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 sinkt der normale Verzugszins von zuletzt 4,17 auf 4,12 Prozent für Verbrauchergeschäfte,
und von zuletzt 8,17 auf 8,12 Prozent für Handelsgeschäfte.
Der Trend hält seit Jahren. Für Verbraucher ist das praktisch;
sie müssen ab Juli 2016 im Fall eines Zahlungsverzugs erneut mit weniger Verzugszinsen rechnen.
Auf der anderen Seite stehen allerdings die Unternehmen,
die so von säumigen Kunden erneut weniger Schadensersatz für die Verluste, die ihnen durch den Zahlungsverzug entstehen, einfordern können.
Gegebenenfalls kann ein Gläubiger dann auch höhere Verzugszinsen verlangen.
Mit dem Verzugszinsrechner lassen sich Verzugszinsen für nicht fristgerecht beglichene Zahlungsschulden direkt berechnen.