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Gesetzesänderung beim Bausparen

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Bausparrechner

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Mit dem Rechner zum Bausparen berechnen Sie einen Bausparvertrag mit Ansparphase inkl. staatlicher Förderung durch Wohnungsbauprämie (inkl. der Erhöhungen ab 2021) und Arbeitnehmersparzulage sowie Tilgungsphase. Berechnen Sie, ob Bausparen für Sie attraktiv ist.

Bausparrechner


ÜBERSICHT

Aktuelles rund um Geld und Finanzen

Neuerungen 2021: Was ändert sich?

Corona: Mehrwertsteuer gesenkt, Kindergeld erhöht

Zinseszins und Corona-Virus

30. Oktober 2019 ist Weltspartag

PSD2: Mehr Sicherheit beim Online-Banking

PSD2: Bequemer online zahlen per Drittanbieter

Neue EU-Richtlinie – Das Ende der iTAN

Midijob: Erweiterte Gleitzone ab Juli 2019

Neue Grundsteuer kommt

Steuererklärung abgeben: Frist um 2 Monate verlängert

"Ihr Konto wurde gesperrt" – Achtung, Phishing-Mails!

Inflationsrate 2018 – leicht gestiegen, im Dezember geschwächelt

Familie 2019: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Einkommensteuer 2019: Grundfreibetrag steigt, Tarifstufen werden angehoben

Sozialversicherung – die Werte für 2019

Neue 100- und 200-Euro-Scheine – der 500er hat ausgedient

BGH: Wann Mieter ums Renovieren herum kommen

Rundfunkbeitrag bleibt, Zweitwohnung künftig beitragsfrei

Bewertungsreserven der Lebensversicherung: Versicherer dürfen Kunden die Auszahlung kürzen

Mai 2018: Inflationsrate voraussichtlich bei 2,2 Prozent

Steuererklärung 2017 – bis 31. Mai abgeben

Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Grundsteuer ist verfassungswidrig

Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge ab 2019 wieder hälftig aufgeteilt

16. März – Tag der Aktie

Automatisches Notrufsystem eCall – ab Ende März in neuen Autos

Keine Gebühren mehr bei bargeldlosem Zahlen

Inflationsrate 2017 – Höchststand seit fünf Jahren

MiFID II – mehr Sicherheit bei Wertpapiergeschäften ab 2018

Überblick: Was ändert sich 2018?

Besteuerung von Investmentfonds – was sich ab 2018 ändert

Investmentfonds-Steuerreform 2018 – was Anleger beachten sollten

2018 – Aus für den 500-Euro-Schein

2018 – Rentenangleichung Ost-West geht in die Schlussphase

Sozialversicherung – die Werte für 2018

Einkommensteuer 2018 – Grundfreibetrag steigt, Kalte Progression wird bekämpft

Familie 2018 – Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Betriebsrentenreform 2018

BGH-Urteil zum Pfändungsschutz von Riester-Renten bei Privatinsolvenz

EU: Mehr Sicherheit beim Online-Shopping

Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße

Rettungsgasse bilden – wie, wann und wo?

Weltspartag 2017

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 – Statistisches Bundesamt ruft zum Mitmachen auf

Abzocke am Telefon: Der "Ja"-Trick

Instant Payments – neue EU-Echtzeitüberweisung in den Startlöchern

BGH erklärt Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten für unzulässig

1. Juli 2017: Basiszins weiter bei -0,88 Prozent

Keine Roaminggebühren mehr in der EU – von diversen Ausnahmen abgesehen

Italien verzichtet auf 1- und 2-Cent-Münzen

BGH-Urteil: Preisvergleichsportale dürfen Provisionen nicht verheimlichen

Neue 50-Euro-Scheine im Umlauf

Schwarzarbeit macht Werkverträge unwirksam – auch nachträglich

BGH-Entscheidung: Bausparkassen dürfen alte Bausparverträge kündigen

Höhere Umzugskostenpauschale ab Februar 2017

Inflationsrate 2016: Tendenz steigend

Überblick: Was ändert sich 2017?

Steuererklärung – Neuregelungen ab 2017

2017 bringt höheren Mindestlohn

Sozialleistungen 2017: Kinderzuschlag und Regelsätze der Grundsicherung steigen

Steuer 2017: Grundfreibetrag, Kindergeld und mehr

Sozialversicherung – die Werte für 2017

Darlehensgebühren auch bei Bausparverträgen unzulässig

Heute ist Weltspartag!

Oktober 2016: Neue Regeln für Verbraucher-AGB

Kontowechsel wird einfacher

Grund- und Gewerbesteuer 2015: Gemeinden verzeichnen Rekordeinnahmen

Noch über 12 Milliarden D-Mark in Umlauf

Mehr BAföG ab 1. August 2016

Alte Elektrogeräte kostenlos zurückgeben – einfachere Entsorgung von Elektroschrott

Mehr Kinderzuschlag ab Juli 2016

1. Juli 2016: Basiszins sinkt auf -0,88 Prozent

Rekordverdächtige Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016

Recht auf Basiskonto für alle Bürger

Negativzinsen auf Sparkonten – was ist dran?

Bausparkassen kündigen Altverträge: Die aktuelle rechtliche Lage, und was Kunden tun können

Haushaltsgeräte: Häufig höherer Stromverbrauch als angegeben

Niedrigere Roaminggebühren ab 30. April 2016

Europäische Zentralbank: Leitzins sinkt auf 0,00 Prozent

Entscheidung: Gemischt genutzte Arbeitszimmer steuerlich doch nicht absetzbar

Sozialleistungen 2016: Hartz 4, Wohngeld und Kinderzuschlag steigen

Inflationsrate 2015 bei nur 0,3 Prozent

IBAN – seit Februar 2016 auch für Privatpersonen verpflichtend

KfW: Förderkredite für Effizienzhäuser verdoppelt

Post erhöht das Briefporto zum 01.01.2016

Sozialversicherung – die Werte für 2016

Gesetzesänderung beim Bausparen

Mehr Verbraucherschutz bei Dispozinsen und Immobilienkrediten

So bleibt 2015 und 2016 mehr vom Einkommen: Steuerfreibeträge und Kindergeld steigen

Mietpreisbremse: Neues Gesetz ab 1. Juni 2015 in Kraft

Roaminggebühren entfallen EU-weit ab 2017

Neuregelung zur Maklerprovision: Was Mieter künftig zahlen müssen – und was nicht

Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten

Neue Regeln bei Online-Shopping und Katalogbestellungen

Am 30. Oktober ist Weltspartag

Ab sofort billig tanken - Zentrale Meldestelle für Spritpreise geht an den Start

Telefonwarteschleifen ab 1. September 2012 kostenlos – teilweise

Spritpreise auf Schwindel erregender Höhe

Preisniveau in Deutschland vergleichsweise günstig

Ab Juli 2012 sind Alkoholtester Pflicht auf Frankreichs Straßen

Gebührenreform bei der GEZ: 2013 kommt der neue Rundfunkbeitrag

Gebührenreform bei der GEZ: Was der neue Rundfunkbeitrag für die Verbraucher bedeutet

Inflationsrate für 2011 bei 2,3 Prozent, im Mai 2012 wieder unter 2 Prozent gefallen

Handygespräche aus dem EU-Ausland werden günstiger

Umweltzonen werden weiter verschärft – Fahrverbot für gelbe Umweltplaketten

Münzzähler zum Münzen zählen

BIP 2010 wächst um 3,6 Prozent

Tagesgeld vom Bund mit der neuen Tagesanleihe

Börsencrash im Januar 2008 – Sicherheit mit Tagesgeld und Festgeld

Robustes Wirtschaftswachstum 2007

Auf die hohe Kante legen

Weltweiter Börsenrutsch?

Wieder mehr Optimismus in Deutschland

Weniger Geld für Weihnachtsgeschenke

Kapital verdoppeln – so geht's

Mit Zinseszins zum Millionär

Deutsche sparen wieder mehr Geld

Die Bundesregierung hat im September 2015 eine Gesetzesänderung für Bausparkassen beschlossen, um diese angesichts der aktuellen Niedrigzinsen zu entlasten. Laufende Verträge sollen dadurch nicht gefährdet werden.

Das aktuelle Zinstief macht auch den Bausparkassen zu schaffen. Millionen älterer Verträge garantieren Kunden noch vergleichsweise hohe Guthabenzinsen, die die Bausparkassen derzeit aber kaum refinanzieren können. Die Lage verschärft sich, weil die Zahl der Neuabschlüsse sinkt – die derzeit mageren Sparplanzinsen halten Kunden davor ab, ihr Geld allzu langfristig anzulegen.


Deshalb hat die Bundesregierung eine Neuregelung im Bausparkassengesetz beschlossen, die den Bausparkassen mehr Handlungsspielraum geben soll, ohne die Bausparer zu beeinträchtigen.

Welche Neuregelungen gibt es?

Dies betrifft Kunden direkt: Bausparkassen dürfen ihren Geschäftsbereich künftig erweitern und auch direkt Baudarlehen in Form von reinen Hypothekendarlehen vergeben – also auch ohne vorherigen Sparplan.

Daneben erhalten die Bausparkassen im Rahmen der Gesetzesänderung weitere Möglichkeiten zur Refinanzierung. Sie können flexibler auf bereits vorhandene Fondsreserven zurückgreifen, um ihre durch die Niedrigzinslage bedingten Verluste abzufangen. Zudem können die Bausparkassen künftig Pfandbriefe ausgeben, um sich darüber Kapital zu beschaffen. Pfandbriefe sind verzinsliche Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden, aber ähnlich wie Bundesanleihen als sehr sicher gelten – eine Form der Refinanzierung bei Kreditinstituten.

Die Neuregelungen im Bausparkassengesetz sind im Dezember 2015 in Kraft getreten.

Altverträge sind nicht betroffen

Das Kündigungsrecht für bestehende Bausparverträge ist von der Gesetzesänderung hingegen nicht betroffen. Die Bausparkassen erhalten demnach keine zusätzlichen Möglichkeiten, bestehende Altverträge mit lukrativen Guthabenzinsen zu kündigen. Bereits-Bausparer können also aufatmen.

Bausparkassen können aber natürlich versuchen, Kunden mit lukrativen Altverträgen verstärkt zum Wechsel in neue Verträge zu motivieren. Da diese sehr wahrscheinlich schlechter verzinst sein werden, empfiehlt es sich hier unbedingt, entsprechende Angebote und alle Optionen vorher gründlich zu prüfen.

Tipp: Unser kostenloser Bausparrechner hilft Ihnen, Bausparangebote eingehend unter die Lupe nehmen. Und auch für Hypothekendarlehen bieten wir einen passenden Hypothekenrechner – mit ihm lassen sich Baufinanzierungen durchchecken und individuell anpassen.

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