Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Der Girorechner bildet ein Girokonto, Sparkonto oder Tagesgeldkonto mit Zahlungsein- und -ausgängen taggenau nach und ermittelt Guthaben- und Überziehungszinsen.
Die Bankleitzahlen- / BIC-Suche ermittelt wahlweise die deutsche Bankleitzahl (BLZ) bzw. die neue internationale Bankleitzahl BIC oder die zugehörige Bank.
Eine neue EU-Richtlinie soll ab September für zusätzliche Sicherheit beim Online-Banking sorgen.
Bankkunden müssen dafür allerdings mit Mehraufwand rechnen – und zusätzlichen Kosten.
Verbraucher sollen künftig noch besser vor Betrügern geschützt werden, die versuchen, sich Zugang zu ihrem Bankkonto zu verschaffen: Am 14. September 2019 tritt die Zweite EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2, Payment Services Directive 2) in Kraft. Eine wesentliche Neuerung für Verbraucher ist die verschärfte Kundenauthentifizierung beim Online-Banking:
Um sich als Kontoinhaber auszuweisen, müssen Bankkunden künftig so ziemlich jeden Vorgang beim Online-Banking mit mindestens zwei Angaben aus drei voneinander unabhängigen Bereichen bestätigen.
Diese Bereiche sind:
Wissen: Zum Beispiel durch Eingabe der PIN oder eines Passworts
Besitz: Etwa durch Eingabe einer per Smartphone oder TAN-Generator erzeugten TAN (Transaktionsnummer), oder durch Angaben auf der EC- oder Kreditkarte)
Biometrie: Zum Beispiel per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung übers Smartphone
Ganz neu ist das nicht: Bei Überweisungen per Online-Banking ist schon länger das PIN-TAN-Verfahren üblich; beim Einloggen wird zuerst die PIN (Wissen) abgefragt, für die Überweisung selbst muss dann eine TAN (Besitz) eingegeben werden. Und wer am Bankautomaten Geld abhebt, braucht seine Karte (Besitz) und seine PIN (Wissen).
Neu ist, dass diese sog. starke (weil doppelte) Kundenauthentifizierung künftig bei wesentlich mehr Vorgängen rund ums Online-Banking erforderlich wird. Zum Beispiel:
Gleich beim Einloggen zum Online-Banking. Während bisher PIN und Nutzername genügten, müssen Sie hier künftig schon mit der ersten TAN-Abfrage rechnen. Unter bestimmten Umständen müssen Banken immerhin nicht jedes Mal eine TAN abfragen, sondern nur in regelmäßigen Abständen.
Beim Aufrufen von Umsatzinformationen, Kontoständen oder Zusatzdiensten im Online-Banking, kurz bei jeglichen Aktionen, mit denen Sie online auf Ihr Konto zugreifen.
Bei allen Bezahlvorgängen im Internet, die Sie selbst auslösen. Das betrifft nicht nur Überweisungen, sondern auch Zahlungen per Kreditkarte: Angaben, die sich allein auf der Karte (Besitz) finden, reichen künftig nicht mehr aus. Die Kreditkartenunternehmen bieten unterschiedliche Lösungen an, zum Beispiel Apps, die zusätzlich ein Passwort abfragen.
Von der Neuregelung ausgenommen sind: Lastschriften, d.h. wenn Sie jemandem erlauben, Geld per Lastschrift von Ihrem Konto abzubuchen, sowie Kleinstbeträge, bei denen Banken auf die zusätzliche TAN-Abfrage verzichten dürfen.
Aufpassen sollte dagegen, wer mehrere Konten bei einer Bank führt und gerne mal per Online-Banking Geld hin und her schiebt – zum Beispiel vom Girokonto aufs Tagesgeldkonto und zurück. Hier kann die starke Kundenauthentifizierung gefordert werden.
Dank EU-Richtlinie wird Online-Banking also sicherer, aber auch umständlicher werden. Bankkunden müssen künftig mit einem deutlich höheren TAN-Verbrauch rechnen. Wer noch das verbreitete und oft kostenpflichtige mTAN-Verfahren nutzt, muss Mehrkosten hinnehmen – oder auf eine Alternative umsteigen. Die iTAN ist allerdings keine mehr, denn aus Sicherheitsgründen wird im Zuge von PSD2 das iTAN-Verfahren abgeschafft.
Automatisches Ausloggen schon nach 5 Minuten
Zugleich schreibt die neue EU-Richtlinie vor, dass Bankkunden aus Sicherheitsgründen künftig spätestens nach 5 Minuten Inaktivität automatisch ausgeloggt werden müssen. Bisher erfolgt dieser Timeout erst nach rund 15 Minuten.
Wir haben das, wenn auch eher unfreiwillig, bereits für Sie getestet: Anders als beim Standby-Modus Ihres Computers reicht es leider nicht, wenn Sie zwischendrin mal kurz die Maus bewegen. Sie müssen etwas tun, was der Bankserver registriert. Zum Beispiel die Umsatzanzeige aufrufen – und gleich die nächste TAN eingeben.
Drittanbieter
Die zweite spannende Neuerung von PSD2:
Die bisher eiserne Regel des Online-Bankings wird über den Haufen geworfen. Künftig erhalten Sie Gelegenheit, gesetzlich regulierte Drittanbieter für Online-Zahlungen und Kontoinformationen zu nutzen. Das sollten Sie sich allerdings gut überlegen.