Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Rechner ermittelt das monatliche Elterngeld als Entgeltersatz nach der Geburt Ihres Kindes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Ergebnis
?
Maßgebliches Nettoeinkommen:
1.916,67
Euro
?
Ersatzanteil:
65,000
%
?
Elterngeld-Grundbetrag:
1.245,84
Euro
?
Zuschlag für Mehrlingsgeburt:
0,00
Euro
?
Zuschlag für Geschwister:
0,00
Euro
?
Elterngeld gesamt:
1.245,84
Euro
Der Elterngeld-Rechner unterstützt Sie bei der finanziellen Planung für die Zeit nach der Geburt
Ihres Kindes.
Hierzu ermittelt der Rechner anhand Ihrer Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen und
der persönlichen Verhältnisse Ihren gesetzlichen Anspruch aufs Elterngeld als Entgeltersatz
während einer beruflichen Auszeit.
Unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie neben dem Grundbetrag noch weitere
Zuschläge auf das Elterngeld ausbezahlt. Hierbei ist u.a. zu berücksichtigen, ob es sich um
die Geburt eines Einzelkindes oder um eine Mehrlingsgeburt handelt.
Denn bei Zwillingen, Drillingen usw. erfolgt ein Zuschlag von 300 Euro für
jedes weitere Kind aufs Elterngeld.
Außerdem ist relevant, ob Sie bereits mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren
oder mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren haben. Falls dies der Fall ist,
erhalten Sie einen Zuschlag von 10 Prozent aufs Elterngeld, mindestens jedoch 75 Euro.
Im Ergebnisbereich stellt der Elterngeld-Rechner den rechnerischen Ersatzanteil
bezüglich des vorherigen maßgeblichen Nettoeinkommens dar und nennt den
hieraus resultierenden Elterngeld-Grundbetrag.
Die Zuschläge für eine eventuelle Mehrlingsgeburt sowie für Geschwister erhöhen den
Grundbetrag und bilden in der Summe das gesamte monatliche Elterngeld.
Elterngeld kann für einen Zeitraum von maximal 14 Monaten in Anspruch genommen werden.
Die Berechnung entspricht den gesetzlichen Regelungen für das Elterngeld
ab dem Jahr 2012.
Bitte beachten Sie, dass für ab 1. Januar 2013 geborene Kinder das anzusetzende
Nettogehalt pauschaliert anhand des Bruttogehalts und der Steuerklasse ermittelt wird.
Die Berechnung mit dem tatsächlichen Nettogehalt ist daher nur eine Näherung.