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Geld & Finanzen
Familie 2018 – Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Die Einkommensteuertabelle zeigt die Belastung durch die deutsche Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für unterschiedlich hohes zu versteuerndes Einkommen, inkl. Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2025 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Mit Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht der Staat 2018 erneut die Familienförderung – zumindest ein wenig.
Eine wichtige Frist allerdings wird empfindlich verkürzt.
Kinder uns lieb und teuer; weil teuer auch in finanzieller Hinsicht gilt, fördert der Staat Familien mit Kindern,
bzw. sorgt dafür, dass ihr finanzieller Mindestbedarf (analog zum Grundfreibetrag von Personen mit eigenem Einkommen) nicht noch durch Steuern belastet wird.
Dafür gibt es das Kindergeld und den Kinderfreibetrag, die zudem regelmäßig angepasst werden:
Kindergeld erhalten Familien mit Kindern bis zum Alter von 18,
maximal 25 Jahren, und zwar unabhängig vom elterlichen Einkommen als monatlichen Pauschalbetrag vom Staat.
Das Kindergeld steigt 2018 gegenüber dem Vorjahr um 2 Euro pro Kind und Monat.
Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld damit ab 1. Januar 2018 jeweils 194 Euro monatlich (2017: 192 Euro),
für das dritte Kind 200 Euro monatlich (zuvor 198 Euro),
und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 225 Euro monatlich (zuvor 223 Euro).
Fristverkürzung beim Kindergeld
Bis 2017 konnte Kindergeld noch bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden, und wurde auch entsprechend lange im Nachhinein gezahlt. Die Antragsfrist bleibt 2018 bestehen; das Kindergeld wird ab 2018 aber nur noch für maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wiederum ist ein jährlicher Steuerfreibetrag,
der den finanziellen Mindestbedarf von Kindern vom elterlichen Einkommen steuerfrei stellt.
Der Kinderfreibetrag wird Eltern alternativ zum Kindergeld angerechnet, wenn das für sie vorteilhafter ist:
Das Finanzamt prüft dafür selbständig im Rahmen der Steuererklärung, ob der Kinderfreibetrag für die Eltern eine finanzielle Entlastung über bereits erhaltenes Kindergeld hinaus darstellt; wenn ja, erstattet es den Überbetrag.
Für das Jahr 2018 wird der Kinderfreibetrag von zuvor 7.356 Euro auf 7.428 Euro angehoben;
bei Nutzung bleiben damit 2018 vom elterlichen Jahreseinkommen zusätzliche 72 Euro steuerfrei.
Wichtig zu wissen
Der Kinderfreibetrag setzt sich aus einem Kinderfreibetrag im engeren Sinn
und einem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung zusammen.
Letzterer steht schon seit Jahren fix auf 2.640 Euro und bleibt auch 2018 dabei.
Es steigt 2018 also nur der Kinderfreibetrag i.e.S., von 4.716 Euro auf 4.788 Euro.
Aus beiden Freibeträgen zusammen ergibt sich für 2018 der oben genannte Kinderfreibetrag von 7.428 Euro –
das erklärt, warum sich auf unterschiedlichen Seiten zum Kinderfreibetrag teils unterschiedliche Werte finden.