Familie 2018 – Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
EinkommensteuertabelleDie Einkommensteuertabelle zeigt die Belastung durch die deutsche Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für unterschiedlich hohes zu versteuerndes Einkommen, inkl. Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz. |
Lohn- und GehaltsrechnerWieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2026 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt. |
Aktuelles rund um Geld und Finanzen
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Corona: Mehrwertsteuer gesenkt, Kindergeld erhöht
30. Oktober 2019 ist Weltspartag
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PSD2: Bequemer online zahlen per Drittanbieter
Neue EU-Richtlinie – Das Ende der iTAN
Midijob: Erweiterte Gleitzone ab Juli 2019
Steuererklärung abgeben: Frist um 2 Monate verlängert
"Ihr Konto wurde gesperrt" – Achtung, Phishing-Mails!
Inflationsrate 2018 – leicht gestiegen, im Dezember geschwächelt
Familie 2019: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Einkommensteuer 2019: Grundfreibetrag steigt, Tarifstufen werden angehoben
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Automatisches Notrufsystem eCall – ab Ende März in neuen Autos
Keine Gebühren mehr bei bargeldlosem Zahlen
Inflationsrate 2017 – Höchststand seit fünf Jahren
MiFID II – mehr Sicherheit bei Wertpapiergeschäften ab 2018
Überblick: Was ändert sich 2018?
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Investmentfonds-Steuerreform 2018 – was Anleger beachten sollten
2018 – Aus für den 500-Euro-Schein
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Sozialversicherung – die Werte für 2018
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Familie 2018 – Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
BGH-Urteil zum Pfändungsschutz von Riester-Renten bei Privatinsolvenz
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Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße
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Neue 50-Euro-Scheine im Umlauf
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Überblick: Was ändert sich 2017?
Steuererklärung – Neuregelungen ab 2017
2017 bringt höheren Mindestlohn
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Steuer 2017: Grundfreibetrag, Kindergeld und mehr
Sozialversicherung – die Werte für 2017
Darlehensgebühren auch bei Bausparverträgen unzulässig
Oktober 2016: Neue Regeln für Verbraucher-AGB
Grund- und Gewerbesteuer 2015: Gemeinden verzeichnen Rekordeinnahmen
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1. Juli 2016: Basiszins sinkt auf -0,88 Prozent
Rekordverdächtige Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016
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Negativzinsen auf Sparkonten – was ist dran?
Bausparkassen kündigen Altverträge: Die aktuelle rechtliche Lage, und was Kunden tun können
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Sozialversicherung – die Werte für 2016
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So bleibt 2015 und 2016 mehr vom Einkommen: Steuerfreibeträge und Kindergeld steigen
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Telefonwarteschleifen ab 1. September 2012 kostenlos – teilweise
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Tagesgeld vom Bund mit der neuen Tagesanleihe
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Wieder mehr Optimismus in Deutschland
Weniger Geld für Weihnachtsgeschenke
Mit Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht der Staat 2018 erneut die Familienförderung – zumindest ein wenig. Eine wichtige Frist allerdings wird empfindlich verkürzt.
Kinder uns lieb und teuer; weil teuer auch in finanzieller Hinsicht gilt, fördert der Staat Familien mit Kindern, bzw. sorgt dafür, dass ihr finanzieller Mindestbedarf (analog zum Grundfreibetrag von Personen mit eigenem Einkommen) nicht noch durch Steuern belastet wird. Dafür gibt es das Kindergeld und den Kinderfreibetrag, die zudem regelmäßig angepasst werden:
Kindergeld erhalten Familien mit Kindern bis zum Alter von 18, maximal 25 Jahren, und zwar unabhängig vom elterlichen Einkommen als monatlichen Pauschalbetrag vom Staat. Das Kindergeld steigt 2018 gegenüber dem Vorjahr um 2 Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld damit ab 1. Januar 2018 jeweils 194 Euro monatlich (2017: 192 Euro), für das dritte Kind 200 Euro monatlich (zuvor 198 Euro), und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 225 Euro monatlich (zuvor 223 Euro).
Fristverkürzung beim Kindergeld
Bis 2017 konnte Kindergeld noch bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden, und wurde auch entsprechend lange im Nachhinein gezahlt. Die Antragsfrist bleibt 2018 bestehen; das Kindergeld wird ab 2018 aber nur noch für maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wiederum ist ein jährlicher Steuerfreibetrag, der den finanziellen Mindestbedarf von Kindern vom elterlichen Einkommen steuerfrei stellt. Der Kinderfreibetrag wird Eltern alternativ zum Kindergeld angerechnet, wenn das für sie vorteilhafter ist: Das Finanzamt prüft dafür selbständig im Rahmen der Steuererklärung, ob der Kinderfreibetrag für die Eltern eine finanzielle Entlastung über bereits erhaltenes Kindergeld hinaus darstellt; wenn ja, erstattet es den Überbetrag.
Für das Jahr 2018 wird der Kinderfreibetrag von zuvor 7.356 Euro auf 7.428 Euro angehoben; bei Nutzung bleiben damit 2018 vom elterlichen Jahreseinkommen zusätzliche 72 Euro steuerfrei.
Wichtig zu wissen
Der Kinderfreibetrag setzt sich aus einem Kinderfreibetrag im engeren Sinn und einem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung zusammen. Letzterer steht schon seit Jahren fix auf 2.640 Euro und bleibt auch 2018 dabei. Es steigt 2018 also nur der Kinderfreibetrag i.e.S., von 4.716 Euro auf 4.788 Euro. Aus beiden Freibeträgen zusammen ergibt sich für 2018 der oben genannte Kinderfreibetrag von 7.428 Euro – das erklärt, warum sich auf unterschiedlichen Seiten zum Kinderfreibetrag teils unterschiedliche Werte finden.
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