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Geld & Finanzen
Keine Roaminggebühren mehr in der EU – von diversen Ausnahmen abgesehen
Lohnen sich Inklusiv-Minuten, Inklusiv-SMS und Inklusiv-Datenvolumen? – Mit dem Handy-Tarifrechner berechnen und vergleichen Sie die Mobilfunk-Kosten zweier Handy-Tarif-Szenarien.
Seit 15.06.2017 gilt die neueste EU-Roamingverordnung, mit der die teuren Zusatzgebühren für mobiles Telefonieren, Surfen und SMS im EU-Ausland endlich ganz entfallen. Mobilfunkkunden sollten aber einige Punkte beachten, denn es gibt Einschränkungen.
Der Kern der Neuregelung: Seit dem 15. Juni (und damit rechtzeitig zu den Sommerferien) können Verbraucher auf Reisen innerhalb der gesamten EU und in den EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen ihren heimischen Mobilfunktarif nutzen, ohne dass ihnen dafür zusätzliche Roaminggebühren (Gebühren für die Mitbenutzung von Auslandsnetzen) berechnet werden dürfen. Dieser Schritt war sehnsüchtig erwartet worden, nachdem die Roaminggebühren in der EU über 10 Jahre hinweg bereits stückweise gesenkt worden waren. Im Optimalfall (mehr dazu gleich) können Verbraucher nun also in allen o.g. Ländern ohne Mehrkosten mit dem Handy telefonieren, ins Internet gehen und Kurznachrichten schreiben.
Die neue EU-Roamingregelung gilt grundsätzlich sowohl für Vertrags- als auch für Prepaid-Tarife. Wer über eine Ländergrenze fährt, erhält auch innerhalb der EU trotzdem weiter die gewohnte SMS mit der neuen Netzinformation, nur eben ohne Roaminggebühren. Einige Mobilfunkanbieter schließen zusätzlich auch die Schweiz mit ein. Im Wesentlichen eine prima Sache – es gibt aber eine Reihe von Einschränkungen, auf die man tunlichst achten sollte, um nicht doch in eine Kostenfalle zu treten.
Telefonieren ins Ausland zählt nicht als Roaming
Der Wegfall der Roaminggebühren gilt nur für die Handynutzung im EU-Ausland, aber nicht für Telefonate und SMS vom Heimatland ins EU-Ausland, denn letzteres fällt rechtlich gesehen nicht unter Roaming. Wer also seine im Ausland weilende Partnerin (oder den Partner) mal eben von zu Hause aus per Handy anruft, zahlt weiterhin die üblichen hohen Auslandsgebühren.
Die neue EU-Roamingregelung gilt nicht auf See
Sondern nur für ausländische Festlands-Netze. Schiffe auf See dagegen haben meist ihre eigenen Satellitenverbindungen im Einsatz und dürfen dafür weiterhin deutlich höhere Gebühren verlangen. Das betrifft z.B. Kreuzfahrt-Teilnehmer, auch wenn ihr Schiff in EU-Gewässern kreuzt.
Stichpunkt Inlandstarif
Besonders kostengünstige Mobilfunktarife sind mitunter reine Inlandstarife. Die funktionieren dann gar nicht erst im Ausland, womit dem Kunden die ganze schöne EU-Roamingverordnung nichts bringt. Oder sie funktionieren im Ausland nur eingeschränkt, sodass der Kunde z.B. telefonieren und SMS versenden kann, aber nicht ins Internet. Selbstverständlich kann dann ein passender Auslandstarif kostenpflichtig hinzugebucht werden. Achten Sie als Kunde also genau aufs Kleingedruckte in Ihrem Handyvertrag.
Vorsicht bei längerem Auslandsaufenthalt
Der Wegfall der Roaminggebühren gilt nur für vorübergehende Reisen im EU-Ausland. Nutzt ein Kunde seine SIM-Karte dagegen übermäßig viel oder gar ständig im Ausland, darf sein Mobilfunkanbieter wieder Roaminggebühren verlangen. Damit soll missbräuchlicher Kartennutzung vorgebeugt werden, etwa falls ein Kunde auf die Idee kommt, sich irgendwo in der EU eine möglichst günstige SIM-Karte zu besorgen, und die dann zu Hause standardmäßig per Dauer-Roaming verwendet. Diese Regelung erwischt aber natürlich auch Kunden, die z.B. ein Auslandssemester einlegen oder sich geschäftlich für längere Zeit im EU-Ausland aufhalten. Ab welchem Zeitraum von Dauer-Roaming ausgegangen wird, liegt im Ermessen der Mobilfunkanbieter. Auch hier lohnt es sich daher, den Handyvertrag genau unter die Lupe zu nehmen.
Zu teuer? Wieder Roaminggebühren...
Falls ein Mobilfunkanbieter nachweisen kann, dass ihn die neue EU-Roamingregelung zu teuer zu stehen kommt und sein Inlandsgeschäft gefährdet, dann kann er eine Ausnahmeregelung erhalten und – ganz offiziell wieder Roaminggebühren erheben. Ob und welche Anbieter davon allerdings Gebrauch machen werden, bleibt abzuwarten. In einem solchen Fall stünde betroffenen Kunden wohl ein Sonderkündigungsrecht zu, und natürlich müsste der Mobilfunkanbieter klar und deutlich darüber informieren, was ggf. auch nicht ganz so geschäftsfördernd wäre.
Fazit also: Im Auge behalten, aber nicht die Urlaubslaune davon trüben lassen. Für die meisten Kunden dürfte die neue EU-Roaming-Verordnung ganz einfach die beabsichtige finanzielle Erleichterung bringen, und den Urlaub damit noch ein wenig abrunden. Wir wünschen gute Reise!
Tipp: Unser Handy-Tarifrechner erlaubt einen individuellen Kostenvergleich verschiedener Handytarife.