Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Girorechner bildet ein Girokonto, Sparkonto oder Tagesgeldkonto mit Zahlungsein- und -ausgängen taggenau nach und ermittelt Guthaben- und Überziehungszinsen.
Die Bankleitzahlen- / BIC-Suche ermittelt wahlweise die deutsche Bankleitzahl (BLZ) bzw. die neue internationale Bankleitzahl BIC oder die zugehörige Bank.
Ab September können Verbraucher gesetzlich regulierte Zahlungsdienste nutzen, um
beim Online-Shopping einfacher und schneller zu zahlen.
Dafür müssen die den Drittanbietern allerdings Zugang zu Ihrem Girokonto geben.
Dies ist der zweite Teil der neuen EU-Zahlungsdienste-Richtlinie, die zum 14. September 2019 in Kraft tritt: Die soll für mehr Sicherheit beim Online-Banking sorgen – und dafür, dass Drittanbieter, die ihre Dienste bei Online-Zahlungen und Online-Banking anbieten, künftig gesetzlich beaufsichtigt und kontrolliert werden.
Das betrifft zum einen sog. Zahlungs-Auslösedienste: Die vermitteln beim Online-Shopping Überweisungen zwischen Online-Händler und Bank. Das funktioniert so: Normalerweise muss sich der Kunde für eine Überweisung erst bei der eigenen Bank einloggen und dort die Überweisungsdaten per Hand einzugeben. Bei Vorabkasse muss man dann noch warten, bis das Geld beim Händler angekommen ist, bevor der die Ware versendet.
Mit Zahlungs-Auslösedienst wird der Kunde vom Online-Händler direkt zum betreffenden Drittanbieter geleitet. Der vermittelt die Überweisung, der Kunde muss sie nur noch bestätigen. Für den Kunden ist das ein gutes Stück bequemer und schneller, zumal der Drittanbieter dem Händler auch gleich Bescheid geben kann, dass die Zahlung erfolgt.
Zum anderen betrifft es sog. Konto-Informationsdienste, die Kontoinformationen zusammenfassen und für ihre Kunden aufbereiten. Das lohnt sich vor allem für Personen, die mehrere Konten bei verschiedenen Banken führen – sie können sich so einen Gesamtüberblick über ihre Finanzen verschaffen.
Drittanbieter und die Sache mit den sensiblen Daten
Die Sache hat aber einen Haken: Die bisherige eiserne Sicherheitsregel beim Online-Banking – empfindliche Daten, insbesondere Ihre PIN und TANs, niemals und gar unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben, sondern ausschließlich im Online-Banking-Portal Ihrer Bank einzugeben – wird praktisch über Bord geworfen. Denn natürlich müssen Sie, um die entsprechenden Dienste nutzen zu können, dem Drittanbieter Zugang zu Ihrem Bankkonto (bzw. allen Ihren Bankkonten) geben – und zwar durch Angabe genau dieser sensiblen Daten.
Gut: Alle Drittanbieter unterliegen der Aufsicht und Kontrolle durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), und müssen hier registriert sein.
Wer will, kann sich bei der BaFin eine Liste der registrierten Drittanbieter herunterladen.
Das wird sogar dringend empfohlen, bevor man einen entsprechenden Dienst nutzt.
Nur – welcher Kunde, dem es schon zu umständlich ist, sich für eine Überweisung mal kurz bei der eigenen Bank einzuloggen, wird das tun?
Bequemlichkeit kann jedoch zulasten der Sicherheit gehen.
Wählen Sie daher sorgfältig, ob und welchen Drittanbietern Sie Zugang zu Ihrem Konto geben wollen.
Sie können entsprechende Drittanbieter-Dienste nutzen; Sie müssen es aber nicht.
Konto-Informationsdienste bieten übrigens auch viele Banken an. Falls Sie solch einen Service nutzen möchten, könnte es sich lohnen, einmal bei Ihrer eigenen Bank anzufragen.