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Rechner zur GrundsteuerDer Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von Einheitswert, Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.
Mit dem Grundsteuer-Rechner berechnen Sie anhand von Einheitswert, Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde die für das Eigentum an einem Grundstück anfallende Grundsteuer (GrSt). Obgleich man zwischen der Grundsteuer A (für "agrarisch", Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (für "baulich", bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) unterscheidet, ist die Berechnung ausgehend vom Einheitswert für beide Grundsteuerarten identisch, so dass sich der Grundsteuer-Rechner auch für beide eignet. Die Höhe der Grundsteuer wird von den Gemeinden über den Hebesatz festgelegt und von diesen vereinnahmt. Der Besteuerung unterliegen praktisch alle Grundstücke, wobei je nach Grundstück und Bebauung unterschiedliche Grundsteuer-Messzahlen gelten. Diese liegen in den alten Bundesländer zwischen 2,6 ‰ und 6,0 ‰. Für die neuen Bundesländer sowie für Altbauten mit Fertigstellung bis 31. März 1924 gelten abweichende Regelungen. Zur Berechnung der Grundsteuer wird zunächst der per Einheitswertbescheid des Finanzamts festgesetzte Einheitswert mit der Grundsteuer-Messzahl multipliziert, um den Steuermessbetrag zu erhalten. Der ermittelte Steuermessbetrag bildet wiederum die Grundlage, auf die der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde angewandt wird, um die tatsächliche Höhe der jährlichen Grundsteuer zu berechnen. Da die Grundsteuer in der Regel vierteljährlich zu entrichten ist, weist der Grundsteuer-Rechner auch den sich ergebenden vierteljährlichen Zahlbetrag aus. Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Regelung bezüglich des Einheitswerts als Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt, so dass bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung zur Berechnung der Grundsteuer ausgearbeitet werden soll. Bis diese jedoch tatsächlich umgesetzt wird, könnte es bis zum Jahre 2025 dauern, so dass voraussichtlich noch bis 2024 weiterhin das alte Verfahren angewandt werden wird. TIPP
Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner berechnen Sie die beim Kauf eines Grundstücks anfallende Grunderwerbsteuer.
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