![]() |
![]() Rechner zur Grundsteuer 2025Der aktualisierte Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von neuem Grundsteuerwert (bisher: Einheitswert), Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.
Mit dem Grundsteuer-Rechner 2025 berechnen Sie anhand von Grundsteuerwert, Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde die für das Eigentum an einem Grundstück anfallende Grundsteuer (GrSt). Der Rechner zur Grundsteuer bietet dabei neben der Berechnung nach der neuen Rechtslage für die Grundsteuer 2025 nach dem Bundesmodell alternativ auch die Berechnung nach der alten Rechtslage bis 2024. Im Zuge der Neugestaltung der Grundsteuer 2025 trat für die Berechnung an die Stelle des Einheitswerts der neue Grundsteuerwert, der nun als Grundlage der Berechnung dient. Daneben wurden mit den neuen Grundsteuer auch sämtliche Grundsteuer-Messzahlen neu definiert. Obgleich man zwischen der Grundsteuer A (für "agrarisch", Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (für "baulich", bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) unterscheidet, ist die Berechnung ausgehend vom Grundsteuerwert für beide Grundsteuerarten identisch, so dass sich der Grundsteuer-Rechner auch für beide eignet. Die Höhe der Grundsteuer wird von den Gemeinden über den Hebesatz festgelegt und von diesen vereinnahmt. Der Besteuerung unterliegen praktisch alle Grundstücke, wobei je nach Grundstück und Bebauung unterschiedliche Grundsteuer-Messzahlen gelten. Diese liegen nach der neuen Rechtslage für die Grundsteuer 2025 im Bundesmodell zwischen 0,31 ‰ und 0,55 ‰, wobei einige Bundesländer jedoch abweichende Steuermesszahlen anwenden. In diesen Fällen kann diese als individuelle Steuermesszahl beim Rechner berücksichtigt werden. Bei der alten Rechtslage bis 2024 galten für die alten Bundesländer Grundsteuer-Messzahlen zwischen 2,6 ‰ und 6,0 ‰, wobei diese auf den Einheitswert bezogen wurden. Für die neuen Bundesländer sowie für Altbauten mit Fertigstellung bis 31. März 1924 galten abweichende Regelungen. Zur Berechnung der Grundsteuer wird zunächst der per neuem Grundsteuerwertbescheid (bzw. zuvor Einheitswertbescheid) des Finanzamts festgesetzte neue Grundsteuerwert (bzw. zuvor Einheitswert) mit der Grundsteuer-Messzahl multipliziert, um den Steuermessbetrag zu erhalten. Der ermittelte Steuermessbetrag bildet wiederum die Grundlage, auf die der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde angewandt wird, um die tatsächliche Höhe der jährlichen Grundsteuer zu berechnen. Da die Grundsteuer in der Regel vierteljährlich zu entrichten ist, weist der Grundsteuer-Rechner auch den sich ergebenden vierteljährlichen Zahlbetrag aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung bezüglich des Einheitswerts als Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt, so dass bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung zur Berechnung der Grundsteuer ausgearbeitet werden sollte. Die Anwendung in der Praxis erfolgt nun seit dem Jahr 2025 und löst damit das bis 2024 angewandte alte Verfahren ab. TIPP
Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner berechnen Sie die beim Kauf eines Grundstücks anfallende Grunderwerbsteuer.
|
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||