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Der Rechner ermittelt die Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer im Jahresvergleich, wahlweise mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie optionaler Einkommensteigerung.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2025 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Für das Steuerjahr 2017 wird der Grundfreibetrag erneut merklich angehoben.
Damit verbunden ist eine Anpassung der Einkommensteuer-Tarifstufen, um der kalten Progression entgegenzuwirken.
Auch Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen.
Über den Grundfreibetrag der Einkommensteuer bleibt ein existenzielles jährliches Mindesteinkommen für jeden Steuerpflichtigen steuerfrei,
damit sichergestellt ist, dass die Einkommensteuer (bzw. Lohnsteuer) niemandem das sprichwörtliche letzte Hemd nimmt.
Da die Lebenshaltungskosten mit der Zeit steigen, wird der Grundfreibetrag regelmäßig angepasst.
2017 steigt der Grundfreibetrag von zuletzt 8.652 Euro auf 8.820 Euro.
Für einen unverheirateten Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 1.750 Euro macht das aufs Jahr 2017 rund 65 Euro weniger Lohnsteuer.
Um der Kalten Progression zu begegnen, werden 2017 gleichzeitig die Tarifstufen der Einkommensteuer alle erneut ein Stück nach oben verschoben.
Die Kalte Progression ist eine Art passiver Steuererhöhung;
sie entsteht, wenn infolge normaler Inflation das allgemeine Lohn- und Preisniveau und damit auch die Einkommen von Privathaushalten allmählich steigen.
Aufgrund des progressiven Steuertarifs zahlen die Haushalte dadurch nicht nur proportional, sondern überproportional mehr Einkommensteuer.
Anschaulich zeigt das unser Einkommensteuer-Jahresvergleichsrechner.
Diese Steuermehrbelastung wird vermieden, indem auch die Steuertarifstufen entsprechend mit wachsen.
Für 2017 bedeutet das: Haushalte, deren Einkommen bisher knapp oberhalb einer Tarifstufe lag, rutschen nun ggf. wieder in einen günstigeren Tarif und zahlen dadurch noch etwas weniger Einkommensteuer.
Zusammen mit dem Grundfreibetrag werden zum Januar 2017 außerdem auch das Kindergeld und der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht. Zumindest ein bisschen:
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung für Familien mit Kindern bis maximal 25 Jahre.
Für das erste und zweite Kind steigt das Kindergeld 2017 von zuletzt 190 auf 192 Euro,
für das dritte Kind von zuletzt 196 auf 198 Euro,
und für das vierte und jedes weitere Kind von zuletzt 221 auf 223 Euro, jeweils pro Monat.
Macht also eine Steigerung von 24 Euro pro Kind und Jahr;
für 2018 ist nochmals die gleiche Erhöhung beim Kindergeld geplant.
Der steuerliche Kinderfreibetrag hingegen stellt das finanzielle Existenzminimum von Kindern vom elterlichen Einkommen steuerfrei.
Er hat damit die gleiche Aufgabe wie der Grundfreibetrag, nur für Kinder.
Der Kinderfreibetrag ist mit dem Kindergeld verknüpft:
Eltern bekommen ihn bei der Steuererklärung angerechnet,
wenn sie dadurch über das im Steuerjahr bereits erhaltene Kindergeld hinaus noch Steuern zurück bekommen.
Der Kinderfreibetrag steigt 2017 von zuvor 7.248 Euro auf 7.356 Euro pro Jahr.
Für 2018 ist eine weitere Erhöhung auf 7.428 Euro geplant.
Tipp: Mit dem Einkommensteuer-Jahresvergleichsrechner ermitteln Sie die Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer im Jahresvergleich, wahlweise mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und optionaler Einkommensteigerung.