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Die Einkommensteuertabelle zeigt die Belastung durch die deutsche Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für unterschiedlich hohes zu versteuerndes Einkommen, inkl. Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz.
Einkommensteuertabelle
Zu verst. Einkommen in Euro
Einkommen- steuer in Euro
Solidaritäts- zuschlag in Euro
Kirchen- steuer in Euro
Gesamt- belastung in Euro
?
Durch- schnitts- steuersatz
?
Grenz- steuersatz
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,000 %
0,000 %
2.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,000 %
0,000 %
5.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,000 %
0,000 %
7.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,000 %
0,000 %
10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,000 %
0,000 %
12.500,00
132,00
0,00
11,88
143,88
1,151 %
17,063 %
15.000,00
581,00
0,00
52,29
633,29
4,222 %
22,093 %
17.500,00
1.144,00
0,00
102,96
1.246,96
7,125 %
26,323 %
20.000,00
1.759,00
0,00
158,31
1.917,31
9,587 %
27,310 %
22.500,00
2.397,00
0,00
215,73
2.612,73
11,612 %
28,298 %
25.000,00
3.057,00
0,00
275,13
3.332,13
13,329 %
29,285 %
27.500,00
3.740,00
0,00
336,60
4.076,60
14,824 %
30,273 %
30.000,00
4.446,00
0,00
400,14
4.846,14
16,154 %
31,260 %
32.500,00
5.174,00
0,00
465,66
5.639,66
17,353 %
32,248 %
35.000,00
5.925,00
0,00
533,25
6.458,25
18,452 %
33,235 %
37.500,00
6.699,00
0,00
602,91
7.301,91
19,472 %
34,223 %
40.000,00
7.495,00
0,00
674,55
8.169,55
20,424 %
35,210 %
42.500,00
8.314,00
0,00
748,26
9.062,26
21,323 %
36,198 %
45.000,00
9.155,00
0,00
823,95
9.978,95
22,175 %
37,185 %
47.500,00
10.019,00
0,00
901,71
10.920,71
22,991 %
38,173 %
50.000,00
10.906,00
0,00
981,54
11.887,54
23,775 %
39,160 %
52.500,00
11.816,00
0,00
1.063,44
12.879,44
24,532 %
40,148 %
55.000,00
12.748,00
0,00
1.147,32
13.895,32
25,264 %
41,135 %
57.500,00
13.703,00
0,00
1.233,27
14.936,27
25,976 %
42,123 %
60.000,00
14.680,00
0,00
1.321,20
16.001,20
26,669 %
43,110 %
62.500,00
15.680,00
0,00
1.411,20
17.091,20
27,346 %
44,098 %
65.000,00
16.703,00
0,00
1.503,27
18.206,27
28,010 %
45,085 %
67.500,00
17.747,00
0,00
1.597,23
19.344,23
28,658 %
45,780 %
70.000,00
18.797,00
79,37
1.691,73
20.568,10
29,383 %
50,778 %
72.500,00
19.847,00
204,32
1.786,23
21.837,55
30,121 %
50,778 %
75.000,00
20.897,00
329,27
1.880,73
23.107,00
30,809 %
50,778 %
77.500,00
21.947,00
454,22
1.975,23
24.376,45
31,453 %
50,778 %
80.000,00
22.997,00
579,17
2.069,73
25.645,90
32,057 %
50,778 %
82.500,00
24.047,00
704,12
2.164,23
26.915,35
32,625 %
50,778 %
85.000,00
25.097,00
829,07
2.258,73
28.184,80
33,159 %
50,778 %
87.500,00
26.147,00
954,02
2.353,23
29.454,25
33,662 %
50,778 %
90.000,00
27.197,00
1.078,97
2.447,73
30.723,70
34,137 %
50,778 %
92.500,00
28.247,00
1.203,92
2.542,23
31.993,15
34,587 %
50,778 %
95.000,00
29.297,00
1.328,87
2.636,73
33.262,60
35,013 %
50,778 %
97.500,00
30.347,00
1.453,82
2.731,23
34.532,05
35,417 %
50,778 %
100.000,00
31.397,00
1.578,77
2.825,73
35.801,50
35,802 %
50,778 %
Dieser Rechner erstellt eine Einkommensteuertabelle für einen wählbaren Bereich des zu
versteuernden Jahreseinkommens. Dazu ist ein Einkommensintervall mit Ober- und Untergrenze
sowie einer Schrittweite vorzugeben.
Der Berechnung der Einkommensteuer liegt §32a Einkommensteuergesetz (EStG) des jeweiligen Jahres zugrunde,
wobei das Steuerjahr zwischen 2005 und 2024 gewählt werden kann.
Das zu versteuernde Einkommen sowie der sich ergebende Einkommensteuerbetrag wird gemäß
den Rechenvorschriften auf ganze Euro abgerundet.
Neben der eigentlichen Einkommensteuer berücksichtigt die Einkommensteuertabelle optional
auch den Solidaritätszuschlag. Dieser ist im Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995)
geregelt und beträgt in der Regel 5,5 Prozent der fälligen Einkommensteuer, unter Berücksichtigung einer Freigrenze.
Die Freigrenze ist zum Jahr 2021 deutlich angehoben worden, so dass für viele Steuerpflichtige gar kein Soli mehr anfällt.
Zudem kann auch die Kirchensteuer mit einkalkuliert werden, die je nach Bundesland
acht oder neun Prozent der Einkommensteuer beträgt.
Die Einkommensteuertabelle wird wahlweise für den Grundtarif der Einkommensteuer für Alleinstehende bzw.
bei getrennter Veranlagung oder unter Anwendung des Splittingverfahrens für gemeinsam veranlagte Ehegatten
erstellt.
Beim Splittingverfahren beträgt die Einkommensteuer das Doppelte des Steuerbetrags, der sich für die
Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens beider Ehegatten ergibt.
Sofern neben der Einkommensteuer auch Solidaritätszuschlag und/oder Kirchensteuer berechnet werden,
weist die Tabelle zusätzlich in eine separaten Spalte die sich daraus ergebende Gesamtbelastung als
Summe aus.
Darüber hinaus werden der Durchschnittssteuersatz sowie der Grenzsteuersatz berechnet.
Diese Werte beziehen sich entweder auf den Einkommensteuerbetrag oder bei Berückichtigung
von Solidaritätszuschlag und/oder Kirchensteuer auf die Geasmtbelastung.
Der Durchschnittssteuersatz gibt den prozentualen Anteil des Einkommens an, der im Rahmen der
Einkommensteuer, ggf. mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, als Steuer zu entrichten ist.
Der Grenzsteuersatz stellt den Steuersatz dar, der rechnerisch für den letzten Euro an Steuer zu zahlen ist bzw.
für zusätzliches Einkommen zu entrichten wäre.
TIPP
Eine Aufschlüsselung von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für ein einzelnes Jahr können Sie mit dem Einkommensteuerrechner berechnen. Die steuerliche Veränderung über mehrere Jahre ersehen Sie im Einkommensteuer-Jahresvergleich.