Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Online-Shopping boomt. Aber nicht alle Anbieter sind seriös, immer wieder werden Kunden übers Ohr gehauen. Die Betrüger sind dann oft schwer zu erwischen. Deshalb hat das EU-Parlament neue Regelungen beschlossen, die Verbrauchern beim Online-Shopping mehr Sicherheit bringen sollen.
Mehr als eine Dreiviertelmilliarde Euro Schaden, so schätzt die EU-Kommission, entsteht Verbrauchern in der EU jährlich durch betrügerische oder allgemein gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßende Online-Angebote. Die Bandbreite ist groß: Von typischen Abofallen, über gezielte Benachteiligung von Kunden aufgrund ihrer Nationalität, bis hin zu kompletten Fake-Shops, die sagenhaft günstige Waren anbieten, allerdings nur gegen Vorkasse. Wer bestellt, ist sein Geld los, ohne die Lieferung je zu erhalten, denn die Waren gibt es gar nicht. Den Betrügern ist schwer beizukommen; sie agieren meist aus dem Ausland, das Impressum wird kurzerhand gefälscht.
Die neuen EU-Regelungen sollen den Vollzugsbehörden deshalb mehr Handgabe geben, gegen unseriöse bzw. betrügerische Online-Anbieter vorzugehen und so für die Sicherheit der Verbraucher zu sorgen. Dazu zählen anonyme Testkäufe, die Identifizierung der Online-Shop-Betreiber anhand ihrer Domainnamen und Bankdaten, die Ausgabe direkter Warnhinweise und die Sperrung von als betrügerisch identifizierten Seiten. Die Behörden werden dabei international verstärkt zusammenarbeiten und auch die nationalen Verbraucherschutzverbände stärker einbeziehen.
Es dauert noch ein bisschen – und wie Sie sich selbst schützen können
Die einzelnen EU-Staaten müssen den neuen EU-Regelungen noch offiziell zustimmen. In zwei Jahren sollen sie inkraft treten; bis dahin haben alle Beteiligten Zeit, sie auch in nationales Recht umzusetzen. Auch dann allerdings werden die neuen EU-Regelungen Verbrauchern nur in solchen Fällen zu mehr Sicherheit beim Online-Shopping verhelfen können, in denen dubiose Online-Seiten von innerhalb der EU betrieben werden. Sitzen Betrüger dagegen außerhalb der EU, bleibt die Verfolgung schwierig.
Insbesondere beim Besuch bislang unbekannter Online-Shops rät die Polizei deshalb auch weiterhin zur Vorsicht: Lassen Sie sich nicht von allzu günstigen Preisen oder unrealistischen Rabatten hinreißen; dahinter können sich Lockangebote verstecken. Bevor Sie zum ersten Mal in einem neuen Online-Shop bestellen, suchen Sie zu Ihrer Sicherheit über gängige Suchmaschinen nach schon vorhandenen Bewertungen. Und bestellen Sie im Zweifel lieber nicht per Vorkasse.
Tipp: Mit dem Rabattrechner finden Sie heraus, wie hoch ein ausgeschriebener Rabatt wirklich ist.