Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre gespeicherten Berechnungen direkt aus dem Benutzerkonto aurufen, bei Bedarf ändern und ggf. den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Geld & Finanzen
Steuererklärung abgeben: Frist um 2 Monate verlängert
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2026 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Ab jetzt gilt:
Wer eine Steuererklärung abzugeben hat,
kann sich dafür zwei Monate länger Zeit lassen.
Die neuen Fristen gelten ab der Steuererklärung für das Steuerjahr 2018,
d.h. für die Steuererklärung, die ab 2019 einzureichen ist.
Wer seine Steuererklärung selbst macht, muss sie also nicht mehr bis Ende Mai beim Finanzamt abgeben, sondern hat dafür bis zum 31. Juli Zeit.
Für die Steuererklärung 2018 ist das der 31. Juli 2019.
Wird die Steuererklärung vom Steuerberater erledigt,
läuft die neue Abgabefrist (statt bisher bis zum Ende des nächsten Jahres) bis zum 28. Februar, in Schaltjahren bis zum 29. Februar des übernächsten Jahres.
Für die Steuererklärung 2018 ist das der 29. Februar 2020.
Die neuen Abgabefristen wurden eigentlich schon 2017 eingeführt.
Sie gelten aber erst ab der Steuererklärung 2018,
und sind damit erst ab 2019 wirksam, d.h. wenn die Steuererklärung 2018 fällig wird.
Kann man weiterhin Verlängerung beantragen?
Eine Verlängerung über die neuen Abgabefristen hinaus ist möglich, aber deutlich schwerer als zuvor.
Besser also gleich an die neuen Termine halten.
Das Finanzamt darf Steuererklärungen wie zuvor aber auch früher einfordern;
dann hilft die neue Frist leider nicht.
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung muss mit einem Verspätungzuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat gerechnet werden; im schlimmsten Fall droht ein Zwangsgeld.
Was ist, wenn ich meine Steuererklärung freiwillig abgebe?
Wer nicht pflichtveranlagt ist, sondern freiwillig eine Steuererklärung abgibt,
hat dafür wie bisher 4 Jahre Zeit.
Die Steuererklärung 2018 müsste also bis Ende 2022 beim Finanzamt sein,
damit sie bearbeitet wird.
Der Gehaltsrechner zeigt, was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn bleibt. Arbeitnehmer können per Steuererklärung oft weitere Steuerabzüge geltend machen und damit eine Steuerrückzahlung erreichen.