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![]() Geld & Finanzen Investmentfonds-Steuerreform 2018 – was Anleger beachten solltenONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Aktuelles rund um Geld und Finanzen Neuerungen 2021: Was ändert sich? Corona: Mehrwertsteuer gesenkt, Kindergeld erhöht 30. Oktober 2019 ist Weltspartag PSD2: Mehr Sicherheit beim Online-Banking PSD2: Bequemer online zahlen per Drittanbieter Neue EU-Richtlinie – Das Ende der iTAN Midijob: Erweiterte Gleitzone ab Juli 2019 Steuererklärung abgeben: Frist um 2 Monate verlängert "Ihr Konto wurde gesperrt" – Achtung, Phishing-Mails! Inflationsrate 2018 – leicht gestiegen, im Dezember geschwächelt Familie 2019: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen Einkommensteuer 2019: Grundfreibetrag steigt, Tarifstufen werden angehoben Sozialversicherung – die Werte für 2019 Neue 100- und 200-Euro-Scheine – der 500er hat ausgedient BGH: Wann Mieter ums Renovieren herum kommen Rundfunkbeitrag bleibt, Zweitwohnung künftig beitragsfrei Bewertungsreserven der Lebensversicherung: Versicherer dürfen Kunden die Auszahlung kürzen Mai 2018: Inflationsrate voraussichtlich bei 2,2 Prozent Steuererklärung 2017 – bis 31. Mai abgeben Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Grundsteuer ist verfassungswidrig Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge ab 2019 wieder hälftig aufgeteilt Automatisches Notrufsystem eCall – ab Ende März in neuen Autos Keine Gebühren mehr bei bargeldlosem Zahlen Inflationsrate 2017 – Höchststand seit fünf Jahren MiFID II – mehr Sicherheit bei Wertpapiergeschäften ab 2018 Überblick: Was ändert sich 2018? Besteuerung von Investmentfonds – was sich ab 2018 ändert Investmentfonds-Steuerreform 2018 – was Anleger beachten sollten 2018 – Aus für den 500-Euro-Schein 2018 – Rentenangleichung Ost-West geht in die Schlussphase Sozialversicherung – die Werte für 2018 Einkommensteuer 2018 – Grundfreibetrag steigt, Kalte Progression wird bekämpft Familie 2018 – Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen BGH-Urteil zum Pfändungsschutz von Riester-Renten bei Privatinsolvenz EU: Mehr Sicherheit beim Online-Shopping Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße Rettungsgasse bilden – wie, wann und wo? Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 – Statistisches Bundesamt ruft zum Mitmachen auf Abzocke am Telefon: Der "Ja"-Trick Instant Payments – neue EU-Echtzeitüberweisung in den Startlöchern BGH erklärt Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten für unzulässig 1. Juli 2017: Basiszins weiter bei -0,88 Prozent Keine Roaminggebühren mehr in der EU – von diversen Ausnahmen abgesehen Italien verzichtet auf 1- und 2-Cent-Münzen BGH-Urteil: Preisvergleichsportale dürfen Provisionen nicht verheimlichen Neue 50-Euro-Scheine im Umlauf Schwarzarbeit macht Werkverträge unwirksam – auch nachträglich BGH-Entscheidung: Bausparkassen dürfen alte Bausparverträge kündigen Höhere Umzugskostenpauschale ab Februar 2017 Inflationsrate 2016: Tendenz steigend Überblick: Was ändert sich 2017? Steuererklärung – Neuregelungen ab 2017 2017 bringt höheren Mindestlohn Sozialleistungen 2017: Kinderzuschlag und Regelsätze der Grundsicherung steigen Steuer 2017: Grundfreibetrag, Kindergeld und mehr Sozialversicherung – die Werte für 2017 Darlehensgebühren auch bei Bausparverträgen unzulässig Oktober 2016: Neue Regeln für Verbraucher-AGB Grund- und Gewerbesteuer 2015: Gemeinden verzeichnen Rekordeinnahmen Noch über 12 Milliarden D-Mark in Umlauf Alte Elektrogeräte kostenlos zurückgeben – einfachere Entsorgung von Elektroschrott Mehr Kinderzuschlag ab Juli 2016 1. Juli 2016: Basiszins sinkt auf -0,88 Prozent Rekordverdächtige Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 Recht auf Basiskonto für alle Bürger Negativzinsen auf Sparkonten – was ist dran? Bausparkassen kündigen Altverträge: Die aktuelle rechtliche Lage, und was Kunden tun können Haushaltsgeräte: Häufig höherer Stromverbrauch als angegeben Niedrigere Roaminggebühren ab 30. April 2016 Europäische Zentralbank: Leitzins sinkt auf 0,00 Prozent Entscheidung: Gemischt genutzte Arbeitszimmer steuerlich doch nicht absetzbar Sozialleistungen 2016: Hartz 4, Wohngeld und Kinderzuschlag steigen Inflationsrate 2015 bei nur 0,3 Prozent IBAN – seit Februar 2016 auch für Privatpersonen verpflichtend KfW: Förderkredite für Effizienzhäuser verdoppelt Post erhöht das Briefporto zum 01.01.2016 Sozialversicherung – die Werte für 2016 Gesetzesänderung beim Bausparen Mehr Verbraucherschutz bei Dispozinsen und Immobilienkrediten So bleibt 2015 und 2016 mehr vom Einkommen: Steuerfreibeträge und Kindergeld steigen Mietpreisbremse: Neues Gesetz ab 1. Juni 2015 in Kraft Roaminggebühren entfallen EU-weit ab 2017 Neuregelung zur Maklerprovision: Was Mieter künftig zahlen müssen – und was nicht Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten Neue Regeln bei Online-Shopping und Katalogbestellungen Am 30. Oktober ist Weltspartag Ab sofort billig tanken - Zentrale Meldestelle für Spritpreise geht an den Start Telefonwarteschleifen ab 1. September 2012 kostenlos – teilweise Spritpreise auf Schwindel erregender Höhe Preisniveau in Deutschland vergleichsweise günstig Ab Juli 2012 sind Alkoholtester Pflicht auf Frankreichs Straßen Gebührenreform bei der GEZ: 2013 kommt der neue Rundfunkbeitrag Gebührenreform bei der GEZ: Was der neue Rundfunkbeitrag für die Verbraucher bedeutet Inflationsrate für 2011 bei 2,3 Prozent, im Mai 2012 wieder unter 2 Prozent gefallen Handygespräche aus dem EU-Ausland werden günstiger Umweltzonen werden weiter verschärft – Fahrverbot für gelbe Umweltplaketten BIP 2010 wächst um 3,6 Prozent Tagesgeld vom Bund mit der neuen Tagesanleihe Börsencrash im Januar 2008 – Sicherheit mit Tagesgeld und Festgeld Robustes Wirtschaftswachstum 2007 Wieder mehr Optimismus in Deutschland Weniger Geld für Weihnachtsgeschenke Ab 2018 gelten neue Regelungen für die Besteuerung von Investmentfonds. Hier erfahren Sie, wie sich die Steuerreform auf verschiedene Arten von Investmentfonds auswirkt, inwiefern das jetzt einfacher ist als vorher, und worauf Sie tunlichst noch achten sollten. Wie die neue Besteuerung von Investmentfonds ab 2018 funktioniert, mit Körperschaftssteuer, Teilfreistellungen und Vorabpauschale, erfahren Sie im ersten Teil: Besteuerung von Investmentfonds – was sich ab 2018 ändert. Die Kurzfassung: Infolge der Investmentfonds-Steuerreform müssen Aktien-, Misch- und Immobilienfonds ab 2018 auf ihre Erträge Körperschaftssteuer abführen. Anleger erhalten im Gegenzug Teilfreistellungen. Außerdem werden thesaurierende Fonds ab 2018 über eine Vorabpauschale besteuert. Aber nicht nur die, denn das funktioniert für alle Fonds, und auch in Kombination. Beispiel: Bei einem thesaurierenden Aktienfonds erfolgt die Besteuerung für den Anleger während der Haltedauer grundsätzlich über die Vorabpauschale. Hinzu kommt aber noch die Teilfreistellung (30 Prozent für Privatanleger), sodass effektiv nur 70 Prozent der Vorabpauschale zu versteuern sind. Was ist mit teilausschüttenden Fonds?Genau das gleiche. Bei teilausschüttenden Fonds wird ein Teil der Erträge an die Anleger ausgeschüttet, und der Rest direkt wieder angelegt (thesauriert). Dabei werden ausgeschüttete Erträge direkt versteuert; ab 2018 hier ggf. mit Teilfreistellung, z.B. wenn es sich um Dividenden handelt. Zusätzlich wird infolge der Investmentfonds-Steuerreform nach Jahresende die Vorabpauschale bestimmt und könnte nun versteuert werden. Allerdings soll natürlich Doppelbesteuerung vermieden werden. Deshalb werden die übers Jahr ausgeschütteten Erträge von der Vorabpauschale abgezogen. Nur der Rest wird versteuert. Dabei gibt es (z.B. bei erwähnten Aktienfonds) dann ggf. ebenfalls noch die Teilfreistellung. Falls die übers Jahr ausgeschütteten Erträge die Vorabpauschale übersteigen, bleibt es einfach bei den schon versteuerten Ausschüttungen, die Vorabpauschale wird dann nicht versteuert. Und bei rein ausschüttenden Fonds?Auch hier funktioniert die neue Form der Investmentfonds-Besteuerung: Ausschüttungen werden direkt versteuert. Die Vorabpauschale wird berechnet, die (bereits versteuerten) Ausschüttungen abgezogen, und der Rest versteuert. Sind die Ausschüttungen höher als die Vorabpauschale, bleibt es bei der bereits versteuerten Ausschüttung. Wie funktioniert die Besteuerung beim Verkauf von Fondsanteilen?Beim Verkauf von Fondsanteilen werden künftig alle bereits versteuerten Vorabpauschalen aus der Haltezeit auf den Verkaufsgewinn angerechnet. Wiederum, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Auch das muss übrigens die depotführende Bank übernehmen. Gleichzeitig werden durch diese Handhabung die steuerlichen Unterschiede zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds abgebaut; ebenfalls eine Neuerung der Investmentfonds-Steuerreform 2018. Wo ist das jetzt bitte einfacher als vorher?Sie müssen das nur aus der richtigen Perspektive sehen: Für das Finanzamt wird es ab 2018 eindeutig viel einfacher, an die Steuern zu kommen. Und wenn es nicht mehr so vielen Fällen von Steuerhinterziehung nachgehen muss, wird´s noch einfacher. Scherz beiseite: Die Vereinfachung besteht darin, dass es ab 2018 ein zwar nicht ganz unkompliziertes, aber immerhin einheitliches Besteuerungsverfahren für alle Investmentfonds gibt. Privatanleger, die in thesaurierende Auslandsfonds investieren (worunter viele Indexfonds fallen), müssen ihre jährlichen Erträge nicht mehr einzeln per Hand bei der Steuererklärung deklarieren (siehe erster Teil). Anlegern, die sich aus genau diesem Grund bisher nicht an entsprechende Investmentfonds gewagt haben, stehen diese nun offen. Für alle übrigen Anleger, deren Besteuerung bisher auch schon von der Depotbank erledigt wurde, wird es zumindest nicht komplizierter. Zahlt man nun mehr oder weniger Steuern?Angeblich soll die Investmentfonds-Steuerreform 2018 keine Steuererhöhung mit sich bringen, d.h., die Kombination aus Körperschaftssteuer, Vorabpauschale und Teilfreistellungen soll den Anleger nicht teurer kommen als die vorherige Besteuerung. Das trifft allerdings zumindest nicht auf Anleger zu, die in einen Fonds investieren, der neuerdings von Körperschaftssteuer betroffen ist (also z.B. einen einfachen Aktienfonds), und die mit ihren Erträgen unter dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro bleiben: Sie bekommen nämlich durch die neue Körperschaftssteuer schlicht weniger Erträge, ohne aber etwas von der Teilfreistellung zu haben, da sie ihre Erträge ohnehin nicht versteuern müssen. Das dicke Ende: Bestandsschutz für vor 2009 gekaufte Fondsanteile entfälltVerkaufsgewinne aus Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft worden waren, waren bislang steuerfrei. Dies entsprach der Regelung vor 2009, die als Bestandsschutz bislang so weiter galt. Dieser Bestandsschutz entfällt mit der Investmentfonds-Steuerreform ab 2018. Realisierte Gewinne aus dem Verkauf entsprechender Fondsanteile sind damit ab 2018 voll steuerpflichtig. Immerhin: Pro Person gewährt das Finanzamt für diesen Zweck einen zusätzlichen Freibetrag von 100.000 Euro. Das heißt, Gewinne aus dem Verkauf entsprechender Fondsanteile bis 100.000 Euro pro Person bleiben steuerfrei. Anleger, die dies betrifft, können den Freibetrag im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Anders als die Besteuerung von Investmentfonds (die ab 2018 ja automatisch vorgenommen wird) wird der Freibetrag nämlich nicht automatisch verrechnet. Lesen Sie weiter: 2018 – Aus für den 500-Euro-Schein |
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