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Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
2016 gelten neue Werte in der Sozialversicherung.
Während die meisten Beitragssätze auf Vorjahresstand belassen wurden,
steigen die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenzen.
Auch die Krankenversicherung wird teurer.
Folgendermaßen sehen die Sozialversicherungsbeiträge 2016 aus:
Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung
liegt 2016 wie im Vorjahr bei 18,70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Satz je zur Hälfte (9,35 Prozent) tragen.
Gleiches gilt für den Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung,
der weiter 3,0 Prozent des Bruttogehalts beträgt, jeweils hälftig (1,5 Prozent) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen.
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung
bleibt 2016 zwar ebenfalls vom Vorjahr erhalten,
mit 14,6 Prozent des Bruttogehalts, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenfalls hälftig (7,30 Prozent) teilen.
Die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung, die nur von den Arbeitnehmern zu tragen sind,
steigen jedoch laut Bundes-Gesundheitsministerium von durchschnittlich 0,9 Prozent im Vorjahr auf 1,1 Prozent für 2016.
Das ist der Durchschnittswert; die einzelnen Kassen können ihre Zusatzbeiträge selbst festlegen.
In Summe müssen die meisten Arbeitnehmer also wohl mit höheren Krankenversicherungsbeiträgen rechnen.
Der Beitragssatz der Pflegeversicherung
beträgt 2016 wie im Vorjahr 2,35 Prozent des Bruttogehalts.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ihn jeweils zur Hälfte (1,175 Prozent).
Eine Ausnahme bildet Sachsen: Hier zahlen Arbeitgeber nur 0,675 Prozent, Arbeitnehmer hingegen 1,675 Prozent.
Für kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahren gilt bundesweit ein Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten auf diese Sozialversicherung.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung markieren das Bruttogehalt,
bis zu dem die Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungen zu leisten sind.
Wer mehr verdient,
zahlt auf die Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge.
Nicht damit zu verwechseln ist die Versicherungspflichtgrenze der Sozialversicherung.
Sie bezeichnet das Bruttogehalt, bis zu dem Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Wer ein höheres Arbeitseinkommen hat,
kann wählen, ob er/sie als freiwillig Versicherte(r) in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder zu einer privaten Krankenkasse wechseln möchte.
Die Versicherungspflichtgrenze
steigt 2016 einheitlich von zuvor 4.575,00 Euro auf 4.687,50 Euro pro Monat.
Für Arbeitnehmer, die schon vor dem Jahr 2003 privat krankenversichert waren,
gilt eine reduzierte Grenze von 4.237,50 Euro monatlich.
Und was heißt das jetzt praktisch?
Je nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse
beeinflussen die neuen Sozialversicherungswerte, wie viel Arbeitnehmern 2016 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt.
Mit unserem Lohn- und Gehaltsrechner können Sie dies direkt testen.
Neben den Sozialversicherungsabgaben werden dabei auch Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag automatisch einkalkuliert.