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Der Kfz-Steuer-Rechner berechnet die in Deutschland für das Halten eines PKW anfallende Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) in Abhängigkeit von Motorart, Erstzulassung, Hubraum und CO2-Ausstoß des Fahrzeugs.
Die Rettungsgasse nicht freihalten, am Steuer auf dem Handy tippen – das gefährdet nicht nur Verkehrsteilnehmer, sondern wird nun auch mit deutlich höheren Bußgeldern einschließlich Punkten und Fahrverbot geahndet. Der neue Bußgeldkatalog gilt seit 19. Oktober 2017.
Die Häufung schwerer Verkehrsunfälle, bei denen sich Rettungskräfte mühsam durch blockierte Rettungsgassen schlängeln mussten und erst mit erheblicher Verzögerung am Unfallort eintrafen, in einigen Fällen bei der Anfahrt sogar aktiv behindert wurden, hat öffentlich für Empörung gesorgt. Das Verkehrsministerium hat nun auch die Bußgelder für entsprechende Verkehrsverstöße drastisch erhöht. Denn tatsächlich ist die Bildung einer Rettungsgasse und das Durchlassen von Einsatzkräften nicht bloß eine nette Geste, sondern Pflicht. Die Unterlassung kann unmittelbar Menschenleben gefährden.
Folgende Bußgelder gelten seit 19. Oktober 2017 im Zusammenhang mit Rettungsgasse und Einsatzkräften:
Wer bei Stau oder stockendem Verkehr keine Rettungsgasse freilässt, muss statt mit zuvor 20 Euro nun mit mindestens 200 Euro Bußgeld plus zwei Punkten in Flensburg rechnen. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, z.B. Rettungskräfte oder Unfallopfer, oder erfolgt eine Sachbeschädigung, z.B. durch Ausscheren in die Rettungsgasse, steigt das Bußgeld auf bis zu 320 Euro, plus zwei Punkte in Flensburg, plus ein Monat Fahrverbot.
Verkehrsteilnehmer, die Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Horn nicht schleunigst den Weg freimachen (und zwar nicht nur in einer Rettungsgasse, sondern grundsätzlich), müssen sich statt mit zuvor 20 Euro nun auf ein Bußgeld zwischen 240 und 320 Euro einstellen, plus 2 Punkte in Flensburg, plus 1 Monat Fahrverbot.
Abgesehen davon kann die Nichtbeachtung von Rettungsgasse bzw. Einsatzfahrzeugen zusätzlich strafrechtliche Folgen nach sich ziehen (§ 323c StGB, Behinderung von hilfeleistenden Personen). Hier sind die Strafen dann nochmal deutlich empfindlicher; das war aber auch bisher schon so.
Neue Bußgelder im Zusammenhang mit Handys und anderer Elektronik
Obwohl es durch Handynutzung am Steuer immer wieder zu Unfällen kommt, fahren immer noch unglaublich viele Leute mit dem Handy am Ohr oder tippen sogar beim Fahren darauf herum. Deshalb wurden auch hier die Bußgelder nochmals erhöht, und außerdem weitere Elektronikgeräte mit aufgenommen:
Wer am Steuer mit dem Handy, Navi, Tablet oder sonstigen Elektronikgeräten hantiert, muss statt mit zuvor 60 Euro nun mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung oder sogar zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf bis zu 200 Euro, plus zwei Punkte, plus ein Monat Fahrverbot.
Auch Radfahrer sind nicht ausgenommen: Für sie wurde das Bußgeld für ordnungswidrige Handynutzung von zuvor 25 Euro auf nun 55 Euro erhöht.
Laut StVO dürfen alle diese Geräte effektiv nur dann beim Fahren benutzt werden, wenn sie dafür nicht zur Hand genommen werden müssen, sondern an gut erreichbarer Stelle angebracht sind. Eine manuelle Bedienung während der Fahrt ist in Ordnung, solange der Fahrer dabei nur sehr kurz von der Straße abgelenkt ist (z.B. Autoradio lauter stellen). Dauert die Bedienung länger (SMS schreiben, Navi programmieren), muss das entweder über eine Freisprecheinrichtung erfolgen, oder aber im Stand – laut StVO sogar mit ausgeschaltetem Motor.
Ganz neu im Bußgeldkatalog ist außerdem ein Verhüllungsverbot beim Autofahren: Damit Fahrer bei Bedarf zu erkennen sind, darf, wer am Steuer sitzt, seit Oktober nicht mehr sein Gesicht verhüllen. Andernfalls droht ein Bußgeld von 60 Euro. Ausgenommen sind Sonnenbrillen und Schutzhelme auf Motorrädern.