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Der Girorechner bildet ein Girokonto, Sparkonto oder Tagesgeldkonto mit Zahlungsein- und -ausgängen taggenau nach und ermittelt Guthaben- und Überziehungszinsen.
Günstigere Bank gefunden?
Ab 18. September 2016 müssen Banken ihren Kunden bei einem Kontowechsel aktiv helfen – das gilt sowohl für die neue als auch für die alte Bank.
Den Leistungsumfang können Kunden selbst wählen.
Das Timing passt, denn immer mehr Banken setzen derzeit ihre Kontoführungsgebühren hoch, um die mickrigen Zinsen auszugleichen.
Mit einem günstigeren Girokonto lässt sich also wirklich Geld sparen.
Während es aber bei Strom- oder Internetanbietern längst Normalität ist, zum gerade Günstigsten zu wechseln,
war der Umzug eines Girokontos zu einer anderen Bank bisher mit solchem Aufwand verbunden, dass die meisten Verbraucher lieber darauf verzichtet haben.
Das neue Konto muss ja nicht nur eröffnet und das Geld transferiert werden,
sondern es muss auch jede einzelne Stelle, die Geld auf das Konto überweist oder vom Konto haben will, über den Kontowechsel informiert werden;
Daueraufträge müssen auf dem neuen Konto eingerichtet und auf dem alten Konto abbestellt werden,
und bitte alles rechtzeitig und ja niemanden vergessen!
Manche Kreditinstitute boten deshalb bereits einen Kontoumzugsservice an, waren damit allerdings nur begrenzt effektiv, zumal die alte Bank nicht behilflich sein musste.
Das soll nun besser werden.
Was bietet die gesetzliche Kontowechselhilfe?
Ab 18. September sind sowohl die neue als auch die alte Bank gesetzlich verpflichtet, Verbrauchern auf Wunsch beim Kontowechsel zu helfen.
Konkret heißt das:
Die alte Bank muss dem Kunden und der neuen Bank für den Kontoumzug relevante Informationen schriftlich zur Verfügung stellen,
einschließlich einer Auflistung der auf dem alten Konto bestehenden Zahlungsaufträge, wie Daueraufträge und Lastschriftmandate.
Die neue Bank muss ein- wie ausgehende Überweisungen und Lastschriften vom alten Konto übernehmen.
Das gilt auch, wenn man zu einer Bank in einem anderen Land wechselt, solange es innerhalb der EU ist.
Beim Kontowechsel innerhalb Deutschlands muss die neue Bank auf Kundenwunsch zusätzlich Stellen,
die regelmäßig an das Konto überweisen (wie Arbeitgeber und Familienkassen),
oder vom Konto abbuchen (wie Versicherungen und Internetprovider) über die neue Kontoverbindung unterrichten.
Kontenwechsel sollten damit für Verbraucher nicht nur spürbar einfacher werden, sondern auch schneller gehen:
Um die Kontowechselhilfe in Anspruch zu nehmen, füllen Sie das entsprechende Formular bei Ihrer neuen Bank aus.
Die muss sich nun binnen 2 Bankarbeitstagen mit der alten Bank in Verbindung setzen.
Die wiederum hat 5 Bankarbeitstage (effektiv also eine Woche) Zeit, Ihnen als Kontoinhaber und der neuen Bank die vorgeschriebenen Informationen zuzusenden.
Die neue Bank muss das neue Konto dann innerhalb einer weiteren Woche wie vereinbart einrichten.
Die Kontowechselhilfe kommt im Rahmen einer neuen EU-Richtlinie,
in deren Zuge auch schon das allgemeine Recht auf ein Basiskonto eingeführt wurde.
Was, wenn ich nicht will, dass die Banken meine Kontoinformationen austauschen?
Die Banken dürfen Kontowechselinformationen nur austauschen, wenn Sie von Ihnen schriftlich explizit dazu ermächtigt werden.
Möchten Sie das nicht, lehnen Sie die Kontowechselhilfe einfach ab;
dann bleibt es für Sie beim bisherigen Prozedere.
Da das reibungslose Funktionieren eines Girokontos immens wichtig ist,
empfehlen wir, nach dem Kontowechsel zur Sicherheit trotzdem das alte Konto noch für ein paar Monate mit einem Restsaldo laufen zu lassen,
um sicher zu gehen, dass tatsächlich keine Bewegungen mehr stattfinden.
Tipp: Der Girorechner hilft Ihnen, Kontoentwicklungen übersichtlich abzubilden, durchzukalkulieren und zu planen.