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Geld & Finanzen
Ab Juli 2012 sind Alkoholtester Pflicht auf Frankreichs Straßen
Ab 1. Juli 2012 müssen Auto- oder Motorradfahrer in Frankreich jederzeit einen einsatzbereiten Alkoholtester an Bord haben. Das gilt auch für Ausländer, also beispielsweise deutsche Frankreichurlauber.
Damit sollen Fahrer künftig ihre Fahrtüchtigkeit nach Alkoholgenuss selbst überprüfen können. Grund der neuen Regelung ist die hohe Zahl alkoholbedingter Verkehrsunfälle in Frankreich.
Neben professionellen Alkoholtestgeräten erlauben die französischen Behörden auch wesentlich preiswertere Einmal-Alkoholteströhrchen. Die gibt es in Frankreich an Tankstellen, in Apotheken und in Supermärkten zu kaufen. Ein Doppelpack kostet etwa fünf Euro.
Die Einmal-Alkoholteströhrchen bestehen aus einem Plastikröhrchen und einem Plastikbeutel zum Hineinpusten. Im Röhrchen befindet sich ein Granulat, das die Farbe ändert, wenn Alkohol in der Atemluft ist. Am Farbumschlag kann der Fahrer erkennen, ob er noch fahrtüchtig ist. Die Promillegrenze liegt in Frankreich bei 0,5 Promille.
Die Handhabung der Alkoholtester ist nicht ganz einfach. Machen Sie sich deshalb möglichst vor dem Alkoholgenuss mit der Gebrauchsanleitung vertraut.
Die Einmal-Alkoholteströhrchen können nach Gebrauch nicht wieder verwendet werden. Die französischen Behörden empfehlen deshalb, mehrere Teströhrchen an Bord zu haben, um auch nach einem Selbsttest noch das erforderliche unbenutzte Röhrchen vorweisen zu können. Der Selbsttest ist freiwillig.
Nur Alkoholtester mit NF-Zeichen, für "Französische Norm", werden in Frankreich anerkannt. Laut ADAC werden diese allerdings in Deutschland nicht rechtzeitig zum 1. Juli verfügbar sein. Sommerurlauber können dennoch aufatmen: Bei Kontrollen wird beim Fehlen eines Alkoholtesters vorerst nur verwarnt. Erst ab 1. November ist ein Bußgeld von 11 Euro fällig.
*** Update ***
Nachdem sich die Einmal-Alkoholtests als wenig praxistauglich erwiesen haben, hat die französische Regierung die Regelung mittlerweile wieder gekippt. Zwar besteht weiterhin eigentlich eine Mitführpflicht. Laut Innenministerium gibt es aber keine Sanktionen, auch kein Bußgeld, wenn Autofahrer in Frankreich ohne Alkoholtester unterwegs sind.
Ob mit oder ohne Teströhrchen, ob in Frankreich oder anderswo – achten Sie auch weiterhin auf Ihre Sicherheit und die Ihrer Mit-Verkehrsteilnehmer.