Ab Juli 2012 sind Alkoholtester Pflicht auf Frankreichs Straßen
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Währungsrechner für internationale WährungenDer Währungsrechner dient der Umrechnung zwischen wichtigen internationalen Währungen zum tagesaktuellen Wechselkurs. |
Autofinanzierung – Barrabatt oder Händlerkredit?Was ist günstiger: Barzahlungsrabatt kassieren und Finanzierung über Ratenkredit der Hausbank oder Autokredit des Händlers in Anspruch nehmen? |
Aktuelles rund um Geld und Finanzen
Neuerungen 2021: Was ändert sich?
Corona: Mehrwertsteuer gesenkt, Kindergeld erhöht
30. Oktober 2019 ist Weltspartag
PSD2: Mehr Sicherheit beim Online-Banking
PSD2: Bequemer online zahlen per Drittanbieter
Neue EU-Richtlinie – Das Ende der iTAN
Midijob: Erweiterte Gleitzone ab Juli 2019
Steuererklärung abgeben: Frist um 2 Monate verlängert
"Ihr Konto wurde gesperrt" – Achtung, Phishing-Mails!
Inflationsrate 2018 – leicht gestiegen, im Dezember geschwächelt
Familie 2019: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Einkommensteuer 2019: Grundfreibetrag steigt, Tarifstufen werden angehoben
Sozialversicherung – die Werte für 2019
Neue 100- und 200-Euro-Scheine – der 500er hat ausgedient
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Rundfunkbeitrag bleibt, Zweitwohnung künftig beitragsfrei
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Mai 2018: Inflationsrate voraussichtlich bei 2,2 Prozent
Steuererklärung 2017 – bis 31. Mai abgeben
Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Grundsteuer ist verfassungswidrig
Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge ab 2019 wieder hälftig aufgeteilt
Automatisches Notrufsystem eCall – ab Ende März in neuen Autos
Keine Gebühren mehr bei bargeldlosem Zahlen
Inflationsrate 2017 – Höchststand seit fünf Jahren
MiFID II – mehr Sicherheit bei Wertpapiergeschäften ab 2018
Überblick: Was ändert sich 2018?
Besteuerung von Investmentfonds – was sich ab 2018 ändert
Investmentfonds-Steuerreform 2018 – was Anleger beachten sollten
2018 – Aus für den 500-Euro-Schein
2018 – Rentenangleichung Ost-West geht in die Schlussphase
Sozialversicherung – die Werte für 2018
Einkommensteuer 2018 – Grundfreibetrag steigt, Kalte Progression wird bekämpft
Familie 2018 – Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
BGH-Urteil zum Pfändungsschutz von Riester-Renten bei Privatinsolvenz
EU: Mehr Sicherheit beim Online-Shopping
Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße
Rettungsgasse bilden – wie, wann und wo?
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 – Statistisches Bundesamt ruft zum Mitmachen auf
Abzocke am Telefon: Der "Ja"-Trick
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BGH erklärt Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten für unzulässig
1. Juli 2017: Basiszins weiter bei -0,88 Prozent
Keine Roaminggebühren mehr in der EU – von diversen Ausnahmen abgesehen
Italien verzichtet auf 1- und 2-Cent-Münzen
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Neue 50-Euro-Scheine im Umlauf
Schwarzarbeit macht Werkverträge unwirksam – auch nachträglich
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Überblick: Was ändert sich 2017?
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Sozialleistungen 2017: Kinderzuschlag und Regelsätze der Grundsicherung steigen
Steuer 2017: Grundfreibetrag, Kindergeld und mehr
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Negativzinsen auf Sparkonten – was ist dran?
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Niedrigere Roaminggebühren ab 30. April 2016
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KfW: Förderkredite für Effizienzhäuser verdoppelt
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Am 30. Oktober ist Weltspartag
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Ab 1. Juli 2012 müssen Auto- oder Motorradfahrer in Frankreich jederzeit einen einsatzbereiten Alkoholtester an Bord haben. Das gilt auch für Ausländer, also beispielsweise deutsche Frankreichurlauber.
Damit sollen Fahrer künftig ihre Fahrtüchtigkeit nach Alkoholgenuss selbst überprüfen können. Grund der neuen Regelung ist die hohe Zahl alkoholbedingter Verkehrsunfälle in Frankreich.
Neben professionellen Alkoholtestgeräten erlauben die französischen Behörden auch wesentlich preiswertere Einmal-Alkoholteströhrchen. Die gibt es in Frankreich an Tankstellen, in Apotheken und in Supermärkten zu kaufen. Ein Doppelpack kostet etwa fünf Euro.
Die Einmal-Alkoholteströhrchen bestehen aus einem Plastikröhrchen und einem Plastikbeutel zum Hineinpusten. Im Röhrchen befindet sich ein Granulat, das die Farbe ändert, wenn Alkohol in der Atemluft ist. Am Farbumschlag kann der Fahrer erkennen, ob er noch fahrtüchtig ist. Die Promillegrenze liegt in Frankreich bei 0,5 Promille.
Die Handhabung der Alkoholtester ist nicht ganz einfach. Machen Sie sich deshalb möglichst vor dem Alkoholgenuss mit der Gebrauchsanleitung vertraut.
Die Einmal-Alkoholteströhrchen können nach Gebrauch nicht wieder verwendet werden. Die französischen Behörden empfehlen deshalb, mehrere Teströhrchen an Bord zu haben, um auch nach einem Selbsttest noch das erforderliche unbenutzte Röhrchen vorweisen zu können. Der Selbsttest ist freiwillig.
Nur Alkoholtester mit NF-Zeichen, für "Französische Norm", werden in Frankreich anerkannt. Laut ADAC werden diese allerdings in Deutschland nicht rechtzeitig zum 1. Juli verfügbar sein. Sommerurlauber können dennoch aufatmen: Bei Kontrollen wird beim Fehlen eines Alkoholtesters vorerst nur verwarnt. Erst ab 1. November ist ein Bußgeld von 11 Euro fällig.
*** Update ***
Nachdem sich die Einmal-Alkoholtests als wenig praxistauglich erwiesen haben, hat die französische Regierung die Regelung mittlerweile wieder gekippt. Zwar besteht weiterhin eigentlich eine Mitführpflicht. Laut Innenministerium gibt es aber keine Sanktionen, auch kein Bußgeld, wenn Autofahrer in Frankreich ohne Alkoholtester unterwegs sind.
Ob mit oder ohne Teströhrchen, ob in Frankreich oder anderswo – achten Sie auch weiterhin auf Ihre Sicherheit und die Ihrer Mit-Verkehrsteilnehmer.
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