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Brutto-Netto-Rechner für Lohn und Gehalt Beitragssatz der KrankenversicherungÜBERSICHT
Häufige Fragen zum Lohn- und Gehaltsrechner Beitragssätze der Sozialversicherung Beitragssatz der Rentenversicherung Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung Beitragssatz der Krankenversicherung Beitragssatz der Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung ONLINE-FINANZRECHNER
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung gibt den prozentualen Anteil des beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts an, der an die Krankenversicherung zu leisten ist. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der Sozialversicherungen in Deutschland. Der Leistungsanspruch ist dabei für alle Versicherten gleich, also unabhängig von der Höhe des eingezahlten Beitrags. Der Beitragssatz der Krankenversicherung wurde lange Zeit zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Ab 2005 lag der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil jedoch um 0,9 Prozentpunkte über dem Arbeitgeberanteil. Dies wurde 2015 zwar wieder ausgeglichen, gleichzeitig jedoch ein von den Krankenkassen selbst festzulegender Zusatzbeitrag eingeführt, der allein vom Arbeitnehmer zu zahlen war. Dieser Zusatzbeitrag betrug im Jahr seiner Einführung durchschnittlich 0,9 Prozent, stieg in den Folgejahren auf durchschnittlich 1,1 Prozent, und sank anschließend wieder auf durchschnittlich 1,0 Prozent (2018) bzw. 0,9 Prozent (2019). Seit 2019 wird auch der Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der vom Arbeitnehmer zu zahlende Anteil des Krankenversicherungsbeitrags ist im Brutto-Arbeitsentgelt enthalten und wird im Rahmen der Berechnung des Netto-Arbeitsentgelts als eine der Sozialabgaben in Abzug gebracht. Er wird dann zusammen mit dem Arbeitgeberanteil des Krankenversicherungsbeitrags in die jeweilige Krankenversicherung einbezahlt. Der Beitragssatz der Krankenversicherung wird maximal auf Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung angewandt. Dies bedeutet, dass Arbeitseinkommen oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei ist. Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Beitragssätze und der monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung der letzten Jahre. Hierbei wird auch der sich ergebende monatliche Höchstbeitrag genannt.
(*) Der 2015 eingeführte Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ist kassenindividuell, er liegt 2024 bei durchschnittlich 1,7 Prozent (2023: 1,6 Prozent, 2022 und 2021: 1,3 Prozent, 2020: 1,1 Prozent, 2019: 0,9 Prozent). Bis 2018 musste er vom Arbeitnehmer alleine getragen werden, ab 2019 nur noch zur Hälfte. Neben dem hier dargestellten allgemeinen Beitragssatz der Krankenversicherung besteht auch ein ermäßigter Beitragssatz. Dieser liegt 0,6 Prozentpunkte unterhalb des allgemeinen Beitragssatzes. Der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung gilt unter anderem für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Die entsprechenden Werte sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
(*) Der 2015 eingeführte Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ist kassenindividuell, er liegt 2024 bei durchschnittlich 1,7 Prozent (2023: 1,6 Prozent, 2022 und 2021: 1,3 Prozent, 2020: 1,1 Prozent, 2019: 0,9 Prozent). Bis 2018 musste er vom Arbeitnehmer alleine getragen werden, ab 2019 nur noch zur Hälfte. Lesen Sie weiter: Beitragssatz der Pflegeversicherung |
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