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Geld & Finanzen

Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Grundsteuer ist verfassungswidrig

ONLINE-FINANZRECHNER
Rechner zur Grundsteuer

Rechner zur Grundsteuer

Der Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von Einheitswert, Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.

Grundsteuer-Rechner


Immobilienrechner zum Hauskauf

Immobilienrechner zum Hauskauf

Wohneigentum ist für viele die beste Altersvorsorge. Der Immobilienrechner berechnet, was Ihre Immobilie kosten darf.

Immobilienrechner


Rechner zum Immobilie kaufen oder mieten

Rechner zum Immobilie kaufen oder mieten

Wie wohnt es sich aus finanzieller Sicht günstiger – eine Wohnimmobilie kaufen oder lieber nur mieten?

Kaufen-oder-Mieten-Rechner


ÜBERSICHT

Aktuelles rund um Geld und Finanzen

Neuerungen 2021: Was ändert sich?

Corona: Mehrwertsteuer gesenkt, Kindergeld erhöht

Zinseszins und Corona-Virus

30. Oktober 2019 ist Weltspartag

PSD2: Mehr Sicherheit beim Online-Banking

PSD2: Bequemer online zahlen per Drittanbieter

Neue EU-Richtlinie – Das Ende der iTAN

Midijob: Erweiterte Gleitzone ab Juli 2019

Neue Grundsteuer kommt

Steuererklärung abgeben: Frist um 2 Monate verlängert

"Ihr Konto wurde gesperrt" – Achtung, Phishing-Mails!

Inflationsrate 2018 – leicht gestiegen, im Dezember geschwächelt

Familie 2019: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Einkommensteuer 2019: Grundfreibetrag steigt, Tarifstufen werden angehoben

Sozialversicherung – die Werte für 2019

Neue 100- und 200-Euro-Scheine – der 500er hat ausgedient

BGH: Wann Mieter ums Renovieren herum kommen

Rundfunkbeitrag bleibt, Zweitwohnung künftig beitragsfrei

Bewertungsreserven der Lebensversicherung: Versicherer dürfen Kunden die Auszahlung kürzen

Mai 2018: Inflationsrate voraussichtlich bei 2,2 Prozent

Steuererklärung 2017 – bis 31. Mai abgeben

Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Grundsteuer ist verfassungswidrig

Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge ab 2019 wieder hälftig aufgeteilt

16. März – Tag der Aktie

Automatisches Notrufsystem eCall – ab Ende März in neuen Autos

Keine Gebühren mehr bei bargeldlosem Zahlen

Inflationsrate 2017 – Höchststand seit fünf Jahren

MiFID II – mehr Sicherheit bei Wertpapiergeschäften ab 2018

Überblick: Was ändert sich 2018?

Besteuerung von Investmentfonds – was sich ab 2018 ändert

Investmentfonds-Steuerreform 2018 – was Anleger beachten sollten

2018 – Aus für den 500-Euro-Schein

2018 – Rentenangleichung Ost-West geht in die Schlussphase

Sozialversicherung – die Werte für 2018

Einkommensteuer 2018 – Grundfreibetrag steigt, Kalte Progression wird bekämpft

Familie 2018 – Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Betriebsrentenreform 2018

BGH-Urteil zum Pfändungsschutz von Riester-Renten bei Privatinsolvenz

EU: Mehr Sicherheit beim Online-Shopping

Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße

Rettungsgasse bilden – wie, wann und wo?

Weltspartag 2017

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 – Statistisches Bundesamt ruft zum Mitmachen auf

Abzocke am Telefon: Der "Ja"-Trick

Instant Payments – neue EU-Echtzeitüberweisung in den Startlöchern

BGH erklärt Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten für unzulässig

1. Juli 2017: Basiszins weiter bei -0,88 Prozent

Keine Roaminggebühren mehr in der EU – von diversen Ausnahmen abgesehen

Italien verzichtet auf 1- und 2-Cent-Münzen

BGH-Urteil: Preisvergleichsportale dürfen Provisionen nicht verheimlichen

Neue 50-Euro-Scheine im Umlauf

Schwarzarbeit macht Werkverträge unwirksam – auch nachträglich

BGH-Entscheidung: Bausparkassen dürfen alte Bausparverträge kündigen

Höhere Umzugskostenpauschale ab Februar 2017

Inflationsrate 2016: Tendenz steigend

Überblick: Was ändert sich 2017?

Steuererklärung – Neuregelungen ab 2017

2017 bringt höheren Mindestlohn

Sozialleistungen 2017: Kinderzuschlag und Regelsätze der Grundsicherung steigen

Steuer 2017: Grundfreibetrag, Kindergeld und mehr

Sozialversicherung – die Werte für 2017

Darlehensgebühren auch bei Bausparverträgen unzulässig

Heute ist Weltspartag!

Oktober 2016: Neue Regeln für Verbraucher-AGB

Kontowechsel wird einfacher

Grund- und Gewerbesteuer 2015: Gemeinden verzeichnen Rekordeinnahmen

Noch über 12 Milliarden D-Mark in Umlauf

Mehr BAföG ab 1. August 2016

Alte Elektrogeräte kostenlos zurückgeben – einfachere Entsorgung von Elektroschrott

Mehr Kinderzuschlag ab Juli 2016

1. Juli 2016: Basiszins sinkt auf -0,88 Prozent

Rekordverdächtige Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016

Recht auf Basiskonto für alle Bürger

Negativzinsen auf Sparkonten – was ist dran?

Bausparkassen kündigen Altverträge: Die aktuelle rechtliche Lage, und was Kunden tun können

Haushaltsgeräte: Häufig höherer Stromverbrauch als angegeben

Niedrigere Roaminggebühren ab 30. April 2016

Europäische Zentralbank: Leitzins sinkt auf 0,00 Prozent

Entscheidung: Gemischt genutzte Arbeitszimmer steuerlich doch nicht absetzbar

Sozialleistungen 2016: Hartz 4, Wohngeld und Kinderzuschlag steigen

Inflationsrate 2015 bei nur 0,3 Prozent

IBAN – seit Februar 2016 auch für Privatpersonen verpflichtend

KfW: Förderkredite für Effizienzhäuser verdoppelt

Post erhöht das Briefporto zum 01.01.2016

Sozialversicherung – die Werte für 2016

Gesetzesänderung beim Bausparen

Mehr Verbraucherschutz bei Dispozinsen und Immobilienkrediten

So bleibt 2015 und 2016 mehr vom Einkommen: Steuerfreibeträge und Kindergeld steigen

Mietpreisbremse: Neues Gesetz ab 1. Juni 2015 in Kraft

Roaminggebühren entfallen EU-weit ab 2017

Neuregelung zur Maklerprovision: Was Mieter künftig zahlen müssen – und was nicht

Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten

Neue Regeln bei Online-Shopping und Katalogbestellungen

Am 30. Oktober ist Weltspartag

Ab sofort billig tanken - Zentrale Meldestelle für Spritpreise geht an den Start

Telefonwarteschleifen ab 1. September 2012 kostenlos – teilweise

Spritpreise auf Schwindel erregender Höhe

Preisniveau in Deutschland vergleichsweise günstig

Ab Juli 2012 sind Alkoholtester Pflicht auf Frankreichs Straßen

Gebührenreform bei der GEZ: 2013 kommt der neue Rundfunkbeitrag

Gebührenreform bei der GEZ: Was der neue Rundfunkbeitrag für die Verbraucher bedeutet

Inflationsrate für 2011 bei 2,3 Prozent, im Mai 2012 wieder unter 2 Prozent gefallen

Handygespräche aus dem EU-Ausland werden günstiger

Umweltzonen werden weiter verschärft – Fahrverbot für gelbe Umweltplaketten

Münzzähler zum Münzen zählen

BIP 2010 wächst um 3,6 Prozent

Tagesgeld vom Bund mit der neuen Tagesanleihe

Börsencrash im Januar 2008 – Sicherheit mit Tagesgeld und Festgeld

Robustes Wirtschaftswachstum 2007

Auf die hohe Kante legen

Weltweiter Börsenrutsch?

Wieder mehr Optimismus in Deutschland

Weniger Geld für Weihnachtsgeschenke

Kapital verdoppeln – so geht's

Mit Zinseszins zum Millionär

Deutsche sparen wieder mehr Geld

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 führt die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Form zu einer massiven Ungleichbehandlung der Steuerzahler und ist damit verfassungswidrig. Bis Ende 2019 muss die Regierung ein neues Steuermodell vorlegen.

Die Grundsteuer ist die jährlich zu zahlende Steuer auf Grund und Boden samt Bebauung. Zahlen muss sie praktisch jeder – Eigenheimbesitzer direkt, und Mieter über die Nebenkosten. Entsprechend viele Menschen betrifft das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.


Grund für das Urteil ist der völlig veraltete Einheitswert, der als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer dient. Dieser Einheitswert ist nicht etwa für alle Grundstücke einheitlich, wie man dem Namen nach vermuten könnte, sondern misst jedem einzelnen Grundstück einen individuellen Wert zu. Damit das für die Grundsteuer Sinn macht, sollte der Einheitswert dabei näherungsweise den Verkehrswert des Grundstücks wiedergeben.

Das tut er aber nicht: Um up-to-date zu bleiben, müssten die Einheitswerte logischerweise in regelmäßigen Abständen neu bestimmt werden, und zwar für alle Grundstücke in ganz Deutschland. Das war ursprünglich auch so vorgesehen, ist wegen des schieren Aufwands (derzeit gibt es in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke) aber einfach nicht geschehen. Was zur Folge hat, dass die Einheitswerte, mit denen die Grundsteuer bis heute berechnet wird, in in den alten Bundesländern noch aus dem Jahr 1964 stammen, und in den neuen Bundesländern sogar von 1935.

"Dysfunktionales Bewertungssystem"

Damit sind die Einheitswerte nicht nur völlig veraltet, sondern stehen auch in keiner Relation mehr zum tatsächlichen Wert der Grundstücke. Denn nicht nur die Städte und Gemeinden haben sich seither beträchtlich verändert, sondern auch die einzelnen Grundstückslagen ganz unterschiedlich entwickelt. Laut Bundesverfassungsgericht birgt die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Form damit eine wesentliche und immer weiter zunehmende Ungleichbehandlung der Steuerzahler. Und das, so das Bundesverfassungsgericht, verstößt gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitssatz – und ist somit verfassungswidrig.

Das BVG spricht explizit von einem "dysfunktionalen Bewertungssystem" und hat auch die Einwände der Bundesregierung nicht gelten lassen: Der Einheitswert werde heute ja nur noch für die Grundsteuer verwendet(*), da sei eine Neubewertung doch viel zu viel Aufwand, und die Grundsteuer sei doch ohnehin recht günstig, und bisher hätte es ja auch erst ganz wenige Klagen gegen die Grundsteuer gegeben. Das, so das BVG, rechtfertigt aber trotzdem nicht, einen verfassungswidrigen Zustand einfach hinzunehmen.

Und damit die Regierungen nicht einfach weiter mit ihrem Paradebeispiel an Prokrastination fortfahren und das Problem noch ein paar Jahrzehnte vor sich herschieben, hat das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung für die Grundsteuer zu treffen hat.

Wie geht es jetzt weiter mit der Grundsteuer?

Nach dem BVG-Urteil darf die Grundsteuer, obwohl verfassungswidrig, demnach zunächst einmal wie gehabt weiter bestehen. Steuerzahler können regulär gezahlte Grundsteuer also nicht zurückfordern oder ähnliches. Auch nach Ablauf der Frist hat der Gesetzgeber nach Urteil des BVG noch einmal fünf Jahre Zeit, die Neuregelung umzusetzen. Erst ab 2025 dürfen die alten Einheitswerte nicht mehr zur Berechnung der Grundsteuer verwendet werden. Diese Fristen sind notwendig, denn die Grundsteuer stellt eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen dar; man kann sie also nicht einfach aufgeben, bevor es ein voll funktionsfähiges neues System gibt.

Wie genau die neue Grundsteuer aussehen wird, ist dabei noch völlig offen. Es gab in den letzten Jahren bereits einige Vorschläge, bisher aber keine Einigung. Wesentlich sinken wird die Grundsteuer (und damit die Steuerlast für Steuerzahler) dabei nicht, weil die Kommunen auf sie angewiesen sind. Eher könnte es zu einer Umverteilung kommen, sodass die Grundsteuer für einen Teil der Bürger sinkt, für den anderen steigt, bei unter dem Strich etwa gleich bleibendem Steueraufkommen. Gefragt ist also: Ein neues System, mit neuen Werten, neuer Berechnung, aber möglichst mit dem gleichen Ergebnis wie bisher – und das tunlichst, ohne allzu viele Wähler zu vergraulen. Der Gesetzgeber muss jetzt in die Gänge kommen.

(*) Früher hingen noch weitere Steuern, wie Vermögens- und Grunderwerbsteuer, vom Einheitswert ab. Seit 1997 dient der Einheitswert aber nur noch zur Berechnung der Grundsteuer.

Lesen Sie weiter: Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge ab 2019 wieder hälftig aufgeteilt