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Finanzbegriffe einfach erklärt GrunderwerbsteuerONLINE-FINANZRECHNER
Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von Grundstücken oder Grundstücksanteilen erhoben. Die Grunderwerbsteuer beträgt einen Prozentsatz des Kaufpreises des betreffenden Grundstücks; der Kaufpreis ist damit Bemessungsgrundlage. Erhoben und vereinnahmt wird die Grunderwerbsteuer durch die Bundesländer, die seit 2006 auch den Steuersatz (obigen Prozentsatz) selbst festlegen können. Ausgehend von bundeseinheitlich 3,5 Prozent vor dem Jahr 2006 ist der Steuersatz infolgedessen in den meisten Bundesländern bis heute gestiegen (siehe Tabelle der Grunderwerbsteuer für alle Bundesländer). Grunderwerbsteuer ist beim Kauf unbebauter wie bebauter Grundstücke zu entrichten. Bei bebauten Grundstücken wird auch die Bebauung (als mit dem Grundstück fest verbundene Sache) mit besteuert, d.h. beim Erwerb eines Grundstücks mit Haus und Garage wird die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis des Grundstücks samt Haus und Garage berechnet. Entsprechendes gilt bei anteiligem Grundstückserwerb, wie z.B. dem Kauf einer Eigentumswohnung. Liegt der Grundstückskaufpreis unter der Freigrenze von 2.500 Euro, entfällt die Grunderwerbsteuer. Bei Überschreiten der Freigrenze wird die Steuer auf den vollen Kaufpreis (nicht nur auf den überschreitenden Betrag) berechnet. Lesen Sie weiter: Grundfreibetrag Stichwörter
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