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Private Haftpflichtversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung (PKV) Berufsunfähigkeitsversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Kapitalbildende Lebensversicherung Privat-Rechtsschutzversicherung Berufs-Rechtsschutzversicherung Wohnungs-Rechtsschutzversicherung Kaskoversicherung – Vollkasko und Teilkasko Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Reise-Krankenversicherung – wer hat schon eine? Tierhalter-Haftpflichtversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung Private Pflegezusatzversicherung Restschuldversicherung Eine Restschuldversicherung dient der Absicherung von Krediten und Darlehen. Sie zahlt die noch ausstehende Restschuld, falls der Kreditnehmer aus wesentlichen Gründen nicht mehr für seine Kreditraten aufkommen kann, und sichert damit den Kreditnehmer bzw. dessen Angehörige und gleichzeitig den Kreditgeber finanziell ab. Die klassische Restschuldversicherung ist eine reine Todesfallversicherung, konzipiert für den worst case, also den, dass der Kreditnehmer innerhalb der Kreditlaufzeit verstirbt. Eine Restschuldversicherung springt in diesem Fall ein und kommt für die gesamte noch ausstehende Kreditschuld auf, was sowohl die Angehörigen vor einer (noch größeren) finanziellen Notlage bewahrt, als auch den Kreditgeber gegen Zahlungsausfall absichert. In dieser Form ist die Restschuldversicherung praktisch eine Variante der Risikolebensversicherung. Sie wird entweder direkt vor oder zusammen mit der Kredit- bzw. Darlehensaufnahme abgeschlossen, und läuft so lange, wie dessen Tilgung dauert. Bei sehr umfangreichen Finanzierungen mit entsprechend langen Laufzeiten, wie z.B. Eigenheimfinanzierungen (wo es bei Angehörigen wirklich um die Existenz bzw. das Dach überm Kopf geht), ist eine Restschuldversicherung zumeist zwingende Voraussetzung dafür, dass die Bank das Darlehen überhaupt gewährt. Bei kleineren Krediten ist sie dagegen meist optional. Bei manchen Anbietern können als zusätzliche Leistungsfälle auch Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit mitversichert werden, sodass die Restschuldversicherung auch dann einspringt, wenn der Kreditnehmer seine Kreditraten wegen (natürlich unverschuldeter) Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht mehr zahlen kann. Das treibt allerdings auch die Kosten der Versicherung in die Höhe, zumal der Versicherungsschutz dieser Komplettpakete durch Leistungsausschlüsse oft stark eingeschränkt ist; mehr dazu unten. Kunden können sich ihren Versicherer selbst aussuchenRestschuldversicherungen können auf zwei Wegen abgeschlossen werden: Zum einen direkt über die Bank, bei der auch der Kredit bzw. das Darlehen aufgenommen wird. Und zum anderen bei jeder beliebigen privaten Versicherungsgesellschaft, die eine solche Versicherung anbietet. Wichtig zu wissen: Bankkunden können grundsätzlich selbst entscheiden, wo sie ihre Restschuldversicherung abschließen. Die Gestaltung als sog. Koppelungsgeschäft (Kunde bekommt den Kredit nur dann, wenn er auch die Restschuldversicherung der kreditgebenden Bank nimmt) ist nicht erlaubt. Die Bank darf verlangen, dass ein Kredit durch eine Restschuldversicherung besichert wird; sie darf aber nicht verlangen, dass der Kreditnehmer die Restschuldversicherung bei ihr abschließt. Restschuldversicherung über die BankTrotzdem versuchen Banken natürlich liebend gerne, Kunden zum Abschluss ihrer Restschuldversicherungen zu bewegen. Die heißen dann auch nicht immer Restschuldversicherungen, sondern laufen auch unter Namen wie Kreditsicherheit oder Kreditschutz, denen man die Versicherung nicht gleich auf dem ersten Blick ansieht. Vorteile für den Kunden: Der Kredit ist für die schlimmsten Eventualitäten abgesichert (zumindest, wenn man von den ganzen Versicherungsausschlüssen absieht), anders als externe Versicherer stellt die Bank dabei zumeist keine Gesundheitsfragen, und überhaupt ist das Komplettpaket aus Kredit plus Restschuldversicherung aus einer Hand natürlich bequem. Die Bank auf der anderen Seite bekommt nicht nur eine dicke Provision für den Abschluss der Restschuldversicherung, sondern verdient zusätzlich an der Versicherungsgebühr mit: Denn die wird üblicherweise dem eigentlich Kreditbetrag hinzugerechnet und dann über die Kreditraten mitgezahlt. Was bedeutet, dass der Kunde effektiv nicht nur auf seinen Kredit, sondern auch auf die Versicherungsgebühr Kreditzinsen zahlt. Tatsächlich kann das den Effektivzins des Kredits gewaltig in die Höhe treiben – und zwar sogar ohne dass sich der Kunde dessen bewusst ist, denn die Bank muss die Kosten ihrer Restschuldversicherung nur dann mit im Effektivzins ausweisen, wenn die Restschuldversicherung auch wirklich zwingende Voraussetzung für die Kreditvergabe ist. Das ist aber oft gar nicht der Fall, und dann braucht die Bank die Versicherungsgebühr auch nicht in den Effektivzins einzurechnen. Restschuldversicherung über separaten VersichererOft kommen Restschuldversicherungen deshalb ein gutes Stück günstiger, wenn sie über einen externen Versicherer abgeschlossen werden. Vorausgesetzt zumindest, der Kreditnehmer ist nicht gerade kettenrauchender Extremsportler, denn bei dieser Variante gibt es üblicherweise eine Risikoabfrage, die zu Aufschlägen führen kann. Anders als bei der Bank wird die Restschuldversicherung (auch Restkreditversicherug oder Darlehensversicherung) hier über monatliche Versicherungsraten bezahlt, die praktischerweise parallel zur Restschuld sinken, wobei auch Extras wie Sondertilgungen berücksichtigt werden können. Der Leistungsumfang variiert je nach Anbieter, wobei die klassische Restschuldversicherung nur für den Todesfall dominiert; werden weitere Risiken eingeschlossen, ist es dann entsprechend nicht mehr ganz so günstig. VersicherungsausschlüsseVor dem Abschluss einer Restschuldversicherung empfiehlt es sich dringend, auf die genauen Konditionen und insbesondere Versicherungsausschlüsse zu achten. Dass die Versicherung bei so etwas wie Mord und Selbstmord nicht zahlt, ist naheliegend. Manche verweigern Leistungen aber z.B. auch schon, wenn es einen Zusammenhang mit irgendwelchen Vorerkrankungen gibt, die bei Versicherungsabschluss bestanden. Hinzu kommt, dass der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit teils erst Monate nach deren Eintritt einspringt, und die Kreditraten dann auch nur für einige weitere Monate zahlt. Wenn also bei vollen Kosten die wahrscheinlichsten Leistungsfälle ausgeschlossen und die Leistungen von vornherein auf ein Minimum beschränkt sind, sollte man sich ggf. doch besser eine andere Versicherung aussuchen. Schon versichert?Mitunter ist es aber auch gar nicht nötig, extra eine Restschuldversicherung abzuschließen. Wer etwa Angehörige schon mit einer Risikolebensversicherung abgesichert hat, kann in diese das fragliche Darlehen oft mit aufnehmen lassen, und hat damit effektiv die klassische Restschuldversicherung abgedeckt. Entsprechendes gilt bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, mit der sich der Schutz erweitern lässt. FazitSollte Ihnen die Bank eine Restschuldversicherung nahe legen, prüfen Sie zuerst, ob Sie eine solche Versicherung wirklich zwingend brauchen, oder wirklich wollen. Überlegen Sie dann, ob Sie ggf. schon passende Versicherungen haben, in die Sie Ihr Darlehen mit einschließen können. Bevor Sie eine Restschuldversicherung abschließen, prüfen Sie genau die Kosten, Leistungen und Konditionen, und vergleichen Sie verschiedene Anbieter. Mit dem Kreditrechner können Sie übrigens leicht prüfen, wie sich der Effektivzins eines Darlehens ändert, wenn die Versicherungsgebühr seitens der Bank mit in die Darlehenssumme eingerechnet wird. Tragen Sie die Versicherungsgebühr einfach in das Feld "Bearbeitungsgebühr" mit ein, und wählen Sie die Option "in die Rückzahlungsrate einrechnen". |
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