|
Finanztipps für Familien mit Kindern WohngeldONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch Spartipps für Familien mit Kindern Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Wohngeld Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen Kind und Steuern: Kinderfreibetrag Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag Versichern für Kinder: Krankenversicherung Versichern für Kinder: Privathaftpflicht Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen? Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen? Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen? Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen? Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen? Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser? Kindern ein Studium finanzieren BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis Haushalte, deren Einkommen knapp ist, können mit dem Wohngeld einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Die Wohnkosten verschlingen einen beträchtlichen Anteil vom Einkommen. Das stellt gerade Haushalte mit niedrigem Einkommen vor große Probleme: Oft reicht das Geld nicht, um die Kosten zu decken. Das Wohngeld soll es Haushalten mit niedrigem Einkommen, besonders Familien, in dieser Situation ermöglichen, trotzdem angemessen und familiengerecht zu wohnen, ohne gleich Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder andere Transferleistungen beantragen zu müssen. Das Prinzip: Genügt das Wohngeld, dass ein Haushalt samt dem eigenen Einkommen um Hartz IV herum kommt, erhält er Wohngeld. Das Wohngeld wird damit vorrangig vor Hartz IV (und anderen Transferleistungen) gezahlt. Für viele Haushalte im niedrigen Einkommensbereich ist dies eine effektive und gleichzeitig mit viel weniger Aufwand und finanzieller Offenlegung verbundene Alternative. Verstärkung erhält das Wohngeld u.a. durch den Kinderzuschlag, der im Prinzip das gleiche Ziel verfolgt, und direkt Familien mit Kindern unterstützt. Wohngeld wird immer als Zuschuss gezahlt. Entweder als Mietzuschuss für Mieter, oder als Lastenzuschuss für Haus- oder Wohnungseigentümer (sofern diese ihr Wohneigentum selbst bewohnen). Anspruch auf Wohngeld und AntragstellungOb ein Haushalt Anspruch auf Wohngeld hat, und wie viel Wohngeld er konkret erhält, hängt davon ab,
Die Berechnung des Wohngeldes selbst ist ziemlich kompliziert. Die örtliche Wohngeldstelle gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, und wie hoch der Anspruch ist. Besteht ein Anspruch, können Sie hier auch gleich den Wohngeld-Antrag stellen, denn der ist erforderlich, um das Wohngeld zu erhalten. Ist das Geld knapp, lohnt es sich in jedem Fall, den Anspruch prüfen zu lassen. Wohngeld wird in der Regel gleich für volle 12 Monate bewilligt. Ausgezahlt wird es immer erst ab der (bewilligten) Antragstellung, nicht rückwirkend. Stellen Sie Ihren Wohngeldantrag deshalb möglichst frühzeitig. Auch Folgeanträge sollten rechtzeitig (etwa zwei Monate vor Auslaufen der letzten Bewilligung) gestellt werden, um eine Unterbrechung der Zahlungen zu vermeiden. Wenn die Zahl der Haushaltsmitglieder steigt (zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes), können Sie einen Antrag auf Erhöhung stellen, und erhalten dann ggf. mehr Wohngeld. Leistungen für Bildung und TeilhabeFamilien, die Wohngeld beziehen und Kinder haben, für die noch ein Kindergeldanspruch besteht, können für die Kinder zusätzlich staatliche Leistungen für Bildung und Teilhabe ("Bildungspaket") erhalten. Damit bezuschusst der Staat unter anderem Schulbustickets, Schulessen und Klassenfahrten für Schulkinder. Auch deshalb kann es sich lohnen, einen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen, und auch geringe Ansprüche geltend zu machen. Lesen Sie weiter: Kinderzuschlag |
|
||