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Eine Risikolebensversicherung dient dazu, die Angehörigen im Todesfall des Versicherten finanziell abzusichern.

Die Risikolebensversicherung ist ein finanzieller Todesfallschutz für Angehörige. Stirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit, zahlt die Risikolebensversicherung eine vereinbarte Versicherungssumme an die begünstigten Angehörigen.


Eine Risikolebensversicherung lohnt sich damit für jeden, der nahe Angehörige hat, die finanziell von ihm anhängen. Besonders wichtig ist sie für Familien mit Kindern, für junge Eltern, die noch keine Rentenansprüche haben, für unverheiratete Paare, die im Todesfall keinen gesetzlichen Schutz haben, und für Alleinerziehende. Ein Todesfall bedeutet neben dem emotionalen auch immer einen finanziellen Verlust, gerade wenn der Hauptverdiener stirbt. Im Todesfall müssen die Angehörigen deshalb für die erste Zeit finanziell versorgt sein.

Auch wenn man größere Kredite oder Darlehen zu tilgen hat, etwa zum Eigenheimbau, ist eine Risikolebensversicherung ratsam und wird von Kreditinstituten auch gefordert – damit geht das Kreditinstitut sicher, dass es im Todesfall sein Geld zurück erhält, und die Angehörigen werden nicht noch zusätzlich durch hohe Schulden belastet.

Die Versicherungssumme kann nach Bedarf festgelegt werden. Für Familien sollte sie wenigstens das vier- bis fünffache des Jahreseinkommens des Hauptverdieners ausmachen. Bei Krediten und Darlehen setzt man sie auf die Höhe der Restschuld an. Hier gibt es die Variante der Restschuldversicherung, bei der die Versicherungssumme über die Laufzeit hinweg parallel zur Restschuld sinkt. So wird die Restschuld im Todesfall vollständig getilgt, aber die Beiträge werden immer günstiger. Der Vertrag sollte so lange laufen, wie der Versicherungsschutz gebraucht wird.

Der Todesfall ist der einzige Versicherungsfall der Risikolebensversicherung. Tritt er in der Vertragslaufzeit nicht ein, werden auch keine Leistungen ausgezahlt – im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung spart man bei der Risikolebensversicherung kein Kapital an. Die Risikolebensversicherung zahlt unabhängig von der Todesursache. Ausgenommen sind vorsätzliche Taten: Bei Selbstmord oder bei Mord durch einen der Begünstigten zahlt die Versicherung nicht. Auch falsche oder fehlende Angaben beim Vertragsabschluss können den Versicherungsschutz kosten.

Risikolebensversicherungen bieten hohe Versicherungssummen zu günstigen Beiträgen. Die Versicherungsgesellschaft überprüft dabei vor Vertragsabschluss ihr eigenes Risiko, und verlangt umfangreiche Gesundheitsangaben vom Versicherten. Risikofaktoren wie Vorerkrankungen, Risikosportarten oder Rauchen führen zu Risikoaufschlägen. Dennoch sollte man unbedingt wahrheitsgemäß antworten, denn nur dann zahlt die Versicherung im Ernstfall.

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Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Soziales - Versicherung - Vorsorge - Rente - Konsum - Arbeit - Einkommen - Vergleich