Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Als Zinsertrag werden alle Erträge bezeichnet, die aus einem zu verzinsenden Kapital resultieren.
Zinserträge sind eine Form von Kapitalertrag.
Zinsertrag bringen dementsprechend verschiedene Formen der Kapital- bzw. Geldanlage,
darunter Banksparprodukte wie Sparpläne,
und verzinsliche Wertpapiere wie Staats-
oder Unternehmensanleihen.
Aber auch Verzugszinsen für nicht fristgerecht beglichene Forderungen zählen zu Zinserträgen.
Die Höhe des Zinsertrags richtet sich nach der Höhe des zu verzinsenden Kapitals,
der Dauer der Verzinsung (Laufzeit einer Kapitalanlage, oder Dauer eines Zahlungsverzugs),
sowie dem Zinssatz;
der Zinssatz legt die Höhe der Zinsen in Prozent pro Jahr in Bezug auf das zu verzinsende Kapital fest.
Als Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen Zinserträge
grundsätzlich der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer),
als Erhebungsform der Einkommensteuer.
Auch Zinserträge aus Verzugszinsen sind, als Entgelt für die Vorenthaltung von Kapital, grundsätzlich steuerbare Kapitalerträge.
Stehen Verzugszinsen jedoch ungleich höhere durch den Zahlungsverzug entstandene Kosten entgegen, etwa in Form von Refinanzierungszinsen,
sodass kein Zinsertrag entsteht, unterliegen Verzugszinsen nicht der Kapitalertragsteuer
(Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.5.2011, VIII R 3/09, "Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei Verzugszinsen").
Für Kreditinstitute stellen Zinserträge aus der Vergabe von Krediten und Darlehen die Haupteinnahmequelle dar.