Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von Einheitswert, Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.
Der Gewerbesteuer-Rechner berechnet die auf den Gewerbeertrag anfallende Gewerbesteuer (GewSt) in Abhängigkeit von Rechtsform des Unternehmens und Hebesatz der Gemeinde.
Der Einheitswert repräsentiert den finanziellen Wert eines Grundstücks mitsamt Bebauung.
Er dient als Bemessungsgrundlage zur Festlegung bestimmter Steuern,
gilt jedoch als entschieden überaltert.
Anders als der Name vermuten lässt, wird der Einheitswert vom Finanzamt für jede Immobilie individuell berechnet
und dem Besitzer per Bescheid mitgeteilt.
Einheitswert bedeutet also nicht, dass der Wert für alle Grundstücke gleich ist,
sondern dass er eine einheitliche, objektive Bemessungsgrundlage für (ursprünglich) eine ganze Reihe von Steuern liefert,
die alle im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen, wie z.B. die Grundsteuer.
Die Berechnung des Einheitswertes erfolgt u.a. anhand von Lage, Art, Größe und Nutzung des jeweiligen Grundstücks samt etwaiger Bebauung.
Weil hierbei jedoch auf Referenzwerte zurück gegriffen wird, die noch aus dem Jahren 1964 (alte Bundesländer) bzw. 1935 (neue Bundesländer) stammen,
weicht der Einheitswert mittlerweile deutlich und je nach Immobilie auch sehr unterschiedlich stark vom tatsächlichen Verkehrswert ab, den er ursprünglich abbilden sollte.
Die anfangs geplante regelmäßige Aktualisierung hat sich als dermaßen aufwendig erwiesen, dass es nie dazu kam.
Derzeit ist der Einheitswert deshalb im Wesentlichen nur noch als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer
und als ein möglicher Kürzungsbetrag der Gewerbesteuer in Gebrauch.
Bei diversen weiteren Steuerarten, darunter die Grunderwerbsteuer,
wurde er hingegen wegen der veralteten Werte aufgegeben.