Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Der Sparrechner ermittelt für Banksparpläne wahlweise Endkapital, Sparrate, Dynamik, Zinssatz, Laufzeit oder Anfangskapital bei wählbaren Intervallen für Einzahlung und Zinsgutschrift. Der Rechner legt eine unterjährig lineare Verzinsung zu Grunde.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland eine pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer).
Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, mit der der Staat Einkommen aller Art besteuert.
Kapitalerträge sind z.B. Zinsen aus Sparguthaben, verzinslichen Wertpapieren oder privaten Krediten,
Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien, ebenso wie Erträge aus Investmentfonds oder Zertifikaten.
Kapitalerträge sind grundsätzlich steuerpflichtig,
wobei man neben Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge synonym auch von der Kapitalertragsteuer, oder einfach nur Abgeltungssteuer spricht.
Wir erläutern für Sie die mit der Abgeltungssteuer verbundenen Steuerregelungen und zeigen die Unterschiede zur vorherigen Besteuerung auf:
Was hat sich geändert, was nicht? Was sollten Sie beachten?
Die Auswirkungen in den verschiedenen Anlageklassen,
wie Zinserträge bei festverzinslichen Anlagen,
Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Aktien, Investmentfonds oder Zertifikaten sind durchaus unterschiedlich,
da die vorherigen Besteuerungsregelungen mit der Abgeltungssteuer vereinheitlicht wurden.
Alle Rechner zu Kapitalanlagen auf Zinsen-berechnen.de können die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge direkt mit einkalkulieren.
Warum heißt die Abgeltungssteuer so?
Der Begriff der Abgeltungssteuer rührt von ihrer abgeltenden Wirkung her:
Bei den meisten Kapitalanlagen wird sie direkt von der anlageführenden Bank (also z.B. der Bank, bei der das Sparkonto liegt) ans Finanzamt abgeführt.
Damit gilt die Steuerschuld als abgegolten.
Das heißt, die betreffenden Kapitalanlagen müssen, anders als zuvor, nicht mehr bei der Steuererklärung angegeben werden,
die Sache ist "vom Tisch".
Das bedeutet weniger Aufwand für Anleger und Finanzämter, was ein wichtiges Ziel für die Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge war.
Genau das gleiche Ziel hat auch die einheitliche Besteuerung von Kapitalerträgen.