Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Gewerbesteuer-Rechner berechnet die auf den Gewerbeertrag anfallende Gewerbesteuer (GewSt) in Abhängigkeit von Rechtsform des Unternehmens und Hebesatz der Gemeinde.
Mit der Gewerbesteuer (GewSt) wird der Gewerbeertrag von Unternehmen besteuert.
Der Gewerbesteuer unterliegen gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts,
darunter
Einzelunternehmen und Personengesellschaften,
Kapitalgesellschaften und Juristische Personen des öffentlichen bzw. privaten Rechts.
Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben,
in denen die jeweiligen Unternehmen ansässig sind.
Grundlage zur Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag eines Unternehmens.
Da die Gewerbesteuer die tatsächliche Ertragskraft des Unternehmens erfassen soll,
werden dem Gewerbeertrag auch einige Aufwendungen anteilig hinzugerechnet,
darunter Zinsen für Kredite und Darlehen,
Miet- und Pachtzahlungen, sowie Leasingraten (für Betriebsausstattung, Firmenwagen etc.).
Andererseits soll eine Mehrfachbesteuerung vermieden werden,
weshalb einige Positionen anteilig herausgerechnet bzw. gekürzt werden können,
darunter Grundbesitz,
Gewerbeerträge aus ausländischen Betriebsstätten,
sowie Dividenden aus Aktien,
sofern das Unternehmen zu einem gewissen Mindestanteil an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist.
Die Gewerbesteuer wird in mehreren Schritten festgesetzt.
Je nach Rechtsform des Unternehmens werden dabei verschiedene Freibeträge angerechnet.
Über die Einrechnung eines Hebesatzes haben die Gemeinden unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der letztlichen Steuerlast,
was für Unternehmen einen wichtigen Faktor bei der Standortentscheidung darstellt.