Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre gespeicherten Berechnungen direkt aus dem Benutzerkonto aurufen, bei Bedarf ändern und ggf. den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2026 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Der Grundfreibetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag der Einkommensteuer
und bezeichnet einen Anteil vom Einkommen, auf den keine Einkommensteuer erhoben wird.
Aufgabe des Grundfreibetrags ist es,
ein gewisses existenzielles Grundeinkommen steuerfrei halten;
nur Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags unterliegt der Einkommensteuer.
Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass von steuerlicher Seite her jeder die Möglichkeit hat,
mit seinem Einkommen mindestens einen grundlegenden Lebensunterhalt zu bestreiten,
sodass Steuern niemandem "das letzte Hemd nehmen" können.
Die Höhe dieses existenziellen Grundeinkommens und damit des Grundfreibetrags legt das Sozialhilferecht fest.
Der Grundfreibetrag wird regelmäßig an veränderte Lohnhöhen und die allgemeine Preissteigerung angepasst.
Bei der Festlegung der Einkommensteuer steht jedem Steuerpflichtigen ein Grundfreibetrag zu.
Bei Arbeitnehmern wird der Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug monatsanteilig direkt berücksichtigt.
Gemeinsam veranlagte Ehepartner haben beide zusammen den doppelten Grundfreibetrag zur Verfügung.
Für ihre Kinder haben Eltern mit dem gleichen Ziel Kinderfreibeträge zur Verfügung.
Alternativ kann Kindergeld in Anspruch genommen werden, was für Familien häufig sogar vorteilhafter ist.