Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
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Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
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Ein Vertrag ist eine Willenserklärung zwischen zwei oder mehr Beteiligten über die Erbringung einer Leistung und Gegenleistung.
Verträge dienen der Abwicklung von Rechtsgeschäften und sind rechtlich bindend.
Der Vertrag umfasst die Vertragspartner, die Ausgestaltung und Konditionen des Rechtsgeschäfts und die Einverständniserklärung der beteiligten Parteien.
Gegenstand und Konditionen eines Vertrags können zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden.
Die Einverständniserklärung kann per Unterschrift erfolgen, in elektronischer Form, auch auch per reiner Absprache oder Handschlag.
Verträge müssen also nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden;
die Schriftform ist aber die sicherste Art, einen Vertrag zu schließen,
sie beugt Missverständnissen vor und erleichtert bei Bedarf eine Nachweisführung.
In diesem Fall wird auch das Dokument selbst als Vertrag bezeichnet.
Ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ist ein Verbrauchervertrag.
Hierbei gelten besondere Regelungen, die dem Schutz des Verbrauchers dienen;
so haben Verbraucher bei vielen Vertragsarten ein Widerrufsrecht,
darunter Verbraucherkredite, Online-Bestellungen und Haustürgeschäfte.
Damit ein Vertrag wirksam zustande kommt, müssen alle Beteiligten geschäftsfähig sein.
Grundsätzlich geschäftsfähig sind Personen ab 18 Jahren.
Kinder sind bereits ab 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig,
von ihnen geschlossene Verträge erfordern jedoch das Einverständnis der Eltern, auch im Rahmen des sog. Taschengeldparagraphen.
Liegen rechtliche Mängel vor, können Verträge unwirksam bzw. nichtig sein.
Das ist z.B. der Fall, wenn etwa einer der Vertragspartner nicht geschäftsfähig ist oder die Konditionen einen der Partner übervorteilen (z.B. bei Wucherzinsen).