Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Rechner ermittelt die Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer im Jahresvergleich, wahlweise mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie optionaler Einkommensteigerung.
Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Die Steueridentifikationsnummer oder Steuerliche Identifikationsnummer, kurz auch Steuer-ID oder Steuer-IdNr.,
ist eine personenbezogene Identifikationsnummer für die Einkommensteuer.
Seit 2008 erhält jeder Bürger in Deutschland eine Steueridentifikationsnummer.
Sie gilt ab der Geburt und ein Leben lang, unabhängig von veränderten Lebensumständen wie Umzug oder Heirat und damit ggf. verbundener Namensänderung.
Die Steuer-ID umfasst 11 Stellen, wobei die Ziffernfolge keine persönlichen Informationen enthält.
Die Steueridentifikationsnummer erlaubt die eindeutige Zuordnung von Personen
bei allen Vorgängen rund um die Einkommensteuer und ihre Erhebungsformen,
wie Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer) und Lohnsteuer.
Anzugeben ist sie u.a. bei Steuererklärungen.
Arbeitnehmer müssen ihre Steueridentifikationsnummer bei Antritt einer neuen Stelle dem neuen Arbeitgeber mitteilen;
damit kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerdaten seiner Arbeitnehmer aufrufen und den Lohnsteuerabzug vornehmen.
Wird die Steueridentifikationsnummer verlegt, kann sie beim zuständigen Finanzamt oder beim Bundeszentralamt für Steuern neu angefordert werden.
Sie findet sich außerdem auf dem Einkommensteuerbescheid.
Arbeitnehmer können sie auch ihren Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen sowie alten Lohnsteuerkarten, falls noch vorhanden, entnehmen.