Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Das Ergebnis einer wirtschaftlichen Leistung wird allgemein als Ertrag bezeichnet.
Bei Erträgen aus Kapitalanlagen wird in der Finanzwirtschaft speziell vom Kapitalertrag gesprochen.
Kapitalerträge können beispielsweise durch Zinsen auf Spareinlagen, Dividenden und Wertsteigerung bzw. Kursgewinne von Wertpapieren entstehen.
Dem Ertrag gegenüber steht der Aufwand.
Dieser beinhaltet das zur Kapitalanlage eingesetzte Kapital sowie damit verbundene Ausgaben bzw. Kosten,
wie etwa Kredit- oder Darlehenskosten bei Finanzierungen,
sowie Depot-, Verwaltungs- oder Kontoführungsgebühren bei Geldanlagen.
Aus den Erträgen abzüglich aller Aufwendungen ergibt sich der Gewinn.
Ist das Ergebnis negativ, ergibt sich Verlust.
Darüber definiert der Ertrag auch den Erfolg einer Kapitalanlage, ausgedrückt als Rendite.
Die Rendite ist der Gewinn im Verhältnis zum Aufwand,
oder anders ausgedrückt: Der Ertrag abzüglich der Aufwendungen, und dies geteilt durch die Aufwendungen,
wobei Zahlungsströme zu ihren jeweiligen Zeitpunkten zu berücksichtigen sind.
Die Rendite wird üblicherweise in Prozent des eingesetzten Kapitals und bezogen auf 1 Jahr angegeben,
entsprechend einem effektivem Jahreszins.
Auf Erträge aus Kapitalvermögen ist Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer) zu entrichten.
Diese stellt eine Erhebungsform der Einkommensteuer dar.