Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Girorechner bildet ein Girokonto, Sparkonto oder Tagesgeldkonto mit Zahlungsein- und -ausgängen taggenau nach und ermittelt Guthaben- und Überziehungszinsen.
Bei einer Zinsstaffel gelten auf ein- und demselben Konto für unterschiedliche Guthabenbereiche unterschiedliche Zinssätze. Statt Zinsstaffel spricht man auch von Zinstreppe.
Typisch sind Zinsstaffeln bei Girokonten und Tagesgeldkonten. Bei Girokonten gilt für positive Kontostände meist ein Nullzins; manche Banken zahlen auch einen niedrigen (positiven) Guthabenzins. Bei negativem Kontostand im Bereich des Dispokredits verlangt die Bank vom Kunden einen Dispozins. Wird das Konto über den Dispokredit hinaus belastet (geduldete Überziehung), berechnet die Bank für den überzogenen Betrag einen nochmals höheren Überziehungszins.
Tagesgeld- und andere Sparkonten können dagegen nicht ins Soll geführt werden. Hier gelten bei einer Zinsstaffel verschiedene Zinssätze für unterschiedliche positive Guthabenbereiche. Das könnte zum Beispiel so aussehen: Guthaben von 0,01 bis 5.000,00 Euro wird mit 0,5 % p.a. verzinst, darüber hinaus gehendes Guthaben bis 10.000,00 Euro mit 1,0 % p.a., und Guthaben über 10.000,00 Euro mit 0,25 % p.a.
Angenommen, das betreffende Konto weist ein Guthaben von 12.000 Euro auf, so werden davon 5.000,00 Euro mit 0,5 % p.a. verzinst, weitere 5.000,00 Euro mit 1,0 %, und die letzten 2.000,00 Euro mit 0,25 % p.a. Die Berechnung des tatsächlichen Zinsertrags erlaubt z.B. der Tagesgeldrechner; hier kann eine entsprechende Zinsstaffel eingestellt werden.
Über Zinsstaffeln können Banken die Attraktivität ihrer Konten steuern und damit in gewissem Rahmen das Ein- und Anlageverhalten ihrer Kunden beeinflussen. Im Zuge der Niedrigzinspolitik der EZB nehmen Banken zunehmend auch Negativzinsen in die Zinsstaffeln auf, um Kunden von zu hohen Einlagen abzuhalten.
Zinsstaffeln sind nicht zu wechseln mit einem Staffel- oder Stufenzins; letzterer steigt meist mit zunehmender Laufzeit an.