Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der aktualisierte Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von neuem Grundsteuerwert (bisher: Einheitswert), Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.
Mit dem Rechner für Ihr Haushaltsbudget ermitteln Sie anhand durchschnittlicher monatlicher Einkünfte und Ausgaben was zum Ansparen oder zur Erfüllung besonderer Wünsche übrig bleibt.
Die Grundsteuermesszahl ist eine Rechengröße bei der Festlegung der Grundsteuer.
Sie bestimmt den Anteil vom Grundstückswert, der zur Steuerberechnung herangezogen wird.
Die Grundsteuermesszahl beträgt zwischen 2,6 und 10 ‰.
Zur Berechnung der Grundsteuer wird die Grundsteuermesszahl mit dem Wert des betreffenden Grundstücks (samt Bebauung, falls vorhanden) multipliziert;
als Grundstückswert dient der Einheitswert.
Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag, der dann seinerseits noch mit einem Hebesatz multipliziert wird.
Daraus ergibt sich die vom Eigentümer zu zahlende Grundsteuer:
Einheitswert x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag.
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.
Grundstückseigner können ihre jeweilige Grundsteuermesszahl
ihrem Grundsteuerbescheid entnehmen, den sie jährlich von ihrer Gemeinde erhalten.
Die Grundsteuermesszahl ist nicht bundeseinheitlich;
je nach Art des Gebäudes, der Bebauung und der Lage gelten unterschiedliche Werte.
Dabei sind die Grundsteuermesszahlen der neuen Bundesländer in der Regel höher als die der alten Bundesländer –
im Ausgleich für die in den neuen Bundesländern regelmäßig niedrigeren Einheitswerte.
Die jeweiligen Grundsteuermesszahlen werden auf Bundesebene festgelegt.